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Frustrierend, ermüdend, wenig transparent

Bekommt man ein Kind während der Doktorarbeit, besteht gesetzlich die Möglichkeit, zwei Jahre länger von der Universität beschäftigt zu werden.Warum passiert das so selten?

WENN LEONIE RUDOLFS von ihrer Erfahrung mit der Personalabteilung der Freien Universität (FU) erzählt, kehrt die Wut zurück. Rudolfs, die eigentlich anders heißt, ist 36, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Grundschulalter, promoviert in Bildungswissenschaft.

Sie sei nach Auslaufen einer Projektstelle während ihrer Promotion davon ausgegangen, die Uni ermögliche ihr die Weiterqualifizierung, erzählt sie. "Doch obwohl meine Professorin mich als ihre Mitarbeiterin einstellen wollte, hat man mir einen Arbeitsvertrag verweigert." Die FU habe den Fall "über Monate verschleppt".

Mindestens zwei weiteren jungen Wissenschaftlerinnen mit Kindern an der FU ist es genauso gegangen: Sie befanden sich mitten in ihrer Promotion, ihre Professor:innen wollten sie unbedingt haben, das Geld für die Stelle am Lehrstuhl war da – doch die Personalabteilung sagte: Rechtlich ausgeschlossen. Das Problem ist, das stimmte womöglich gar nicht.

Wie kann das sein? Die Antwort beginnt mit dem langen Wort Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Es regelt zurzeit, dass nach sechs Jahren befristeter Beschäftigung bis zur Promotion an deutschen Unis Schluss ist. Mit Doktortitel gibt es nochmal sechs Jahre, spätestens dann muss eine Dauerstelle her. ...

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Kommentare

#1 -

René Krempkow | Do., 14.09.2023 - 14:57
Solche und ähnliche Fälle gibt es an vielen Universitäten. Insbesondere die Ablehnung nach Monaten (angeblicher) Nichtbearbeitung ohne jegliche Begründung ist dabei immer wieder höchst irritierend, schließlich geht es meist um ein Handeln als öffentliche Verwaltung!

#2 -

Edith Riedel | Do., 14.09.2023 - 15:35
Ganz unabhängig davon, dass das hier beschriebene Vorgehen der FU absolut familienfeindlich ist, stößt mir bei dieser Geschichte aber noch etwas anderes auf:

"ihre mit der Professorin abgesprochene – erstmals haushaltsfinanzierte – Doktorandenstelle". Es muss endlich aufhören, dass Promovierendenstellen "abgesprochen" werden. Stellen gehören ausgeschrieben und in einem qualitätsgesicherten Prozess besetzt. Diese Mauschelei und der Ausschreibungsverzeicht bei wissenschaftlichen Stellen unterhalb der Professur befeuern massiv eine transparente Stellenpolitik in der Wissenschaft und leistet dem Machtmissbrauch immensen Vorschub.

#3 -

Wie bitte? | Fr., 15.09.2023 - 00:27
@Edith Riedel:

Sie scheinen den Fall Rudolfs gar nicht verstanden zu haben. Hier geht es doch nicht um Machtmissbrauch seitens der betreuenden Professorin. Frau Rudolfs war bereits mitten im promotionsprozess und wollte ihre Promotion zu ende bringen auf einer Haushaltsstelle, die zur Verfügung stand. Es ist ärgerlich, wenn sachfremd immer gleich von Machtmissbrauch gefasel wird - verzeihung - sobald vom handeln von professsoren die rede ist.

#4 -

Edith Riedel | Fr., 15.09.2023 - 14:30
Liebe*r "Wie bitte?", ich habe den Fall von Frau Rudolfs sehr gut verstanden. Es ist, um ihr Sentiment aufzugreifen, durchaus ärgerlich, wenn Profesor*innen sachfremd immer gleich davon ausgehen, dass Nicht-Profesor*innen etwas nicht verstanden haben, nur weil sie sich erdreisten, eine abweichende Meinung zu vertreten.

Auch wenn Frau Rudolfs sich bereits im Promotionsprozess befand, und die Haushaltsstelle zur Verfügung stand, sollte meines Erachtens eine Ausschreibung stattfinden. Wenn Frau Rudolfs für die Stelle geeignet ist, wird sie in einem Bewerbungsverfahren dann auch erfolgreich sein. Wenn sie nicht für die Stelle geeignet ist, dann sollte sie sie auch nicht bekommen.

Ein Großteil der ...

#6 -

Ralf Meyer | Mi., 20.09.2023 - 19:56
@4 Bei einer geplanten Stellenverlängerung halte ich eine breite Ausschreibung für wenig zielführend, weil andere Kandidat*innen tatsächlich kaum Chancen haben, diese Stelle zu bekommen. Man wird dann die fachlichen Voraussetzungen für die Stelle recht speziell formulieren, weil es ja darum geht, ein bereits angefangenes Projekt zum Abschluss zu bringen. Also müsste jemand kommen, der zum gleichen Projekt noch bessere Vorarbeiten geleistet hat, was praktisch ausgeschlossen ist. Ähnliche Situationen ergeben sich bei Dual-Career-Angeboten oder drittmittelfinanzierten Programmprofessuren. Sollte man also wirklich Dual-Career-Angebote grundsätzlich unterlassen? In sehr vielen Dual-Career-Angeboten werden dem Partner oder der Partnerin auch eine Dauerstelle garantiert, weil nur das attraktiv ...

#7 -

Edith Riedel | Mo., 25.09.2023 - 17:15
@Ralf Meyer: solche Ausschreibungen nützen der Transparenz. Die ist bei dem Beispiel Dual Career, dass sie beschreiben, genau so bitter nötig wie bei der Besetzung von Promovierendenstellen. Da muss man sich einfach mal ehrlich machen. Im öffentlichen Dienst gilt bei Stellenbesetzungen das Prinzip der Bestenauslese. Wissenschaftliche Stellen sind Stellen im öffentlichen Dienst. Entweder wir halten uns an das Prinzip der Bestenauslese, oder wir stehen offen dazu, dass wissenschaftliche Stellen häufig nach Stallgeruch oder auch Ehepartner*in vergeben werden, wobei das Prinzip der Bestenauslese oft ganz hart auf der Strecke bleibt. Da hier Steuergelder verausgabt werden, sollte man sich meiner Ansicht nach ...

#8 -

Willkür | Do., 05.10.2023 - 04:53
Offenbar ist es bei den Personalabteilungen von Unis gang und gäbe, solche Gesetze auf "eigene" Weise auszulegen. Wir hatten seinerzeit ein Problem während der Pandemie, als Ende 2020 die Schul- und Kitaschließungen abgefedert werden sollten, dass man unbezahlte (bzw. von der KKV teilweise übernommene) Corona-"Kind Krank"-Tage nehmen konnte. Das wurde uns verweigert, weil wir im Homeoffice arbeiteten, obwohl es im damaligen Infektionsschutzgesetz hieß "Homeoffice ist dann nicht eine der/dem Erwerbstätigen zumutbare Betreuungsmöglichkeit, wenn z.B. mehrere (kleine) Kinder oder ein stark forderndes (z.B. behindertes) Kind neben einer Vollzeittätigkeit in Homeoffice zu betreuen wären." - Da wir "nur" ein Kind unter 3 ...

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