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Beurlaubte Kanzlerin der FU Berlin: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Seit zwei Jahren ist Andrea Bör wegen einer Affäre im Präsidentschaftswahlkampf beurlaubt. Kommt nun auch Bewegung in das ebenso lange laufende Disziplinarverfahren?

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Artikelbild: Beurlaubte Kanzlerin der FU Berlin: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Bibliothek der FU Berlin. Foto: Tijl Vereenooghe , CC BY-NC-SA 2.0 .

ES IST EINE WENDE im Fall um die beurlaubte FU-Kanzlerin Andrea Bör. Wie die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigt, hat sie die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Untreue nach fast zwei Jahren eingestellt. Es lägen keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Beschuldigten vor, auch sei der Freien Universität kein Vermögensnachteil entstanden.

Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) gerät durch die Verfahrenseinstellung nun unter Zugzwang, denn ihre Behörde war es, die im Mai 2022 Strafanzeige gegen Bör erstattet hatte – inmitten eines Disziplinarverfahrens, das bis heute nicht abgeschlossen ist.

Die Affäre begann im Herbst 2021, als FU-Präsident Günter M. Ziegler kurz vor Ende seiner ersten Amtszeit stand. Er wollte erneut antreten, was Bör und eine Gruppe von Professoren unbedingt verhindern wollten. Recherchen des Tagesspiegels ergaben, dass Bör an allen Unigremien vorbei eine Personalagentur damit beauftragte, Gegenkandidaten zu finden. Als der Auftrag zurückgezogen wurde, war bereits eine fünfstellige Honorarsumme aus FU-Haushaltsmitteln geflossen.

Der Akademische Senat sprach Bör daraufhin mit knapper Mehrheit das ...

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Kommentare

#1 -

Django | Do., 08.02.2024 - 16:40
Verstehe ich das Gericht richtig? Frau Bör beauftragt im Alleingang und in Überschreitung ihrer Kompetenzen eine Personalagentur, aber weil den Rechnungen der Agentur tatsächlich geleistete Arbeit gegenübersteht, ist kein Vermögensschaden entstanden? Auch wenn die geleistete Arbeit für die FU keinen Nutzen hatte? Da geht doch glatt die eine oder andere Augenbraue nach oben...

#2 -

wie auch immer | Do., 08.02.2024 - 19:08
Die Ermittlungen wegen Untreue mögen eingestellt worden sein, der Verlust des Vertrauens der Leitung der FUB in Frau Bör ist dennoch immens. Daraus wird keine Zusammenarbeit mehr werden. Das ist dann die zweite Uni, die Frau Bör im Unguten verlassen muss.

#3 -

#IchBinTina | Do., 08.02.2024 - 20:26
@Django: Für Außenstehende wirkt das befremdlich, aber die Unterscheidung zwischen "Pflichtwidrigkeit" und "strafrechtlicher Relevanz" ist wichtig, um "überschießende" Strafverfolgung aus politischen Gründen zu verhindern. Z.B. Vorstandsvorsitzende/r einer Aktiengesellschaft, der/die eine schlechte, d.h. unwirtschaftliche, Entscheidung trifft. Das verstößt gegen die Pflichten aus dem Aktiengesetz, ist aber noch nicht strafrechtlich relevant. Das "Mittel der Wahl" ist erstmal Entbindung von den Aufgaben, z.B. durch die Hauptversammlung. Erst wenn zur schlechten Entscheidung noch so etwas wie kriminelle Energie hinzukommt (z.B. weil nachgewiesen werden kann, dass ihm/ihr vollkommen bewusst war, dass der Vermögensinhaber geschädigt wird), wird das ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Personen, die die ...

#4 -

Advocatus diaboli | Sa., 10.02.2024 - 11:30
Wenn man beobachtet, wie eklatant führungsschwach Präsident Ziegler gerade wieder agiert in einer zentralen Frage (die antisemitischen Ausschreitungen), fragt man sich aber doch, ob Frau Bör und die ihrer Aktion zuneigenden Professoren damals nicht wenigstens in der Sache das Richtige wollten.

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