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Aufklärer Özdemir?

Ungeschwärzte Akten und Chats: ja. Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht für Ex-Staatssekretärin Döring: nein. Wie BMBF-Chef Cem Özdemir Licht in die Fördermittelaffäre bringen will.

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Artikelbild: Aufklärer Özdemir?

Foto: Stephan Röhl , CC BY-SA 2.0 .

JETZT SOLL ALLES ganz schnell gehen: Bundesforschungsminister Cem Özdemir will den Bundestagsabgeordneten noch diese Woche den Abschlussbericht der BMBF-internen Revision zur Fördermittelaffäre vorlegen. Außerdem habe der Minister angewiesen, dass die Parlamentarier bereits von Donnerstag an Zugang erhalten zu allen relevanten Unterlagen, die in Zusammenhang mit den aufzuklärenden Vorgängen stünden, teilte ein Ministeriumssprecher dem Wiarda-Blog auf Anfrage mit. Und zwar ungeschwärzt und inklusive der jedoch nur noch in "Teilen und Auszügen" vorhandenen Chat-Kommunikation. Nicht aufheben will Özdemir dagegen die Verschwiegenheitspflicht der von seiner Vorgängerin entlassenen Ex-Staatssekretärin Sabine Döring und des zuständigen Abteilungsleiters Jochen Zachgo.

Damit schafft der Grünen-Politiker Klarheit, wie er mit den Forderungen aus den unterschiedlichen Bundestagsfraktionen und auch Dörings selbst umgehen will. Und das genau eine Woche, bevor Özdemir vor dem Bundestags-Forschungsausschuss erscheinen soll, um zum Stand der ressortinternen Aufklärung zu berichten. In einem Schreiben an den Ausschussvorsitzenden Kai Gehring (ebenfalls Grüne) hatte der neue BMBF-Chef kurz vor Weihnachten zugesagt, dem entsprechenden Wunsch der Obleute zu folgen, weitere Details aber offengelassen.

Druck kam seitdem vor allem von der Unions-Opposition im Bundestag. Den Wechsel an der BMBF-Spitze sehe man als Chance, endlich eine vollumfängliche Sachaufklärung zu erreichen, schrieben die ...

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Kommentare

#1 -

Frank Splettstößet | Mi., 22.01.2025 - 17:11
Viel wichtiger als der erwähnte Beschluss des VG Minden ist der des OVG Münster. Dieser bestätigt den Mindener Beschluss, ist rechtskräftig und auch sonst in vielerlei Hinsicht bemerkenswert.

Zu finden hier: https://openjur.de/u/2498152.html

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