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Jetzt kommt es auf die Hochschulleitungen an

Nach dem Scheitern der Ampel muss die neue Koalition beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz endlich liefern. Gleichzeitig steigt der Druck auf die Rektorate und Präsidien.
Artikelbild: Hanna stand nicht auf der Gästeliste

Screenshot aus dem BMBF-Erklärvideo zum WissZeitVG von 2021.

DIE AMPEL HATTE sich viel vorgenommen – und am Ende nicht geliefert. Über Jahre hinweg rang sie um eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Eine Evaluation war gemacht, Eckpunkte wurden im Frühjahr 2023 vorgelegt und wieder kassiert, es folgte schließlich ein Referentenentwurf , der ein Dreivierteljahr in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung steckenblieb. Im Frühjahr 2024 beschloss die Bundesregierung das Gesetz – doch den Bundestag passierte es nach weiterem monatelangem Hin und Her nicht mehr, bevor die Koalition zerbrach.

Jetzt startet die Debatte neu. Bis Mitte 2026 will die schwarz-rote Bundesregierung das Gesetz novellieren. Im Mittelpunkt laut Koalitionsvertrag : Mindestvertragslaufzeiten vor und nach der Promotion, Schutzklauseln für Drittmittelprojekte. Und was ist mit einer Verkürzung der Postdoc-Höchstbefristungsdauer – der Konfliktpunkt, an dem sich die Ampel letztlich die Zähne ausbiss?

Viel spricht dafür, dass Union und SPD, um sich rasch zu einigen, genau aus dem Grund nicht erneut an ihr rühren werden. Dann schon eher an einer Auflockerung der sogenannten Tarifsperre, die in der Wissenschaft die in anderen Branchen üblichen eigenständigen Verhandlungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften verhindert – etwa über Aspekte wie die Höchstbefristungsdauer.

Der neue Koalitionsvertrag gibt die Richtung vor

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Kommentare

#1 -

Michael Liebendörfer | Mo., 15.09.2025 - 14:58

Bei allem Optimismus ist mir nicht klar, warum die Hochschulen jetzt von alleine den Kurs wechseln sollten. Waren die jahrzehntelang geschlossen so dumm, in großer Zahl befristete Verträge abzuschließen, und niemand hat die vermeintlichen Vorteile von Dauerstellen erkannt? Tatsächlich müssen gerade einige Hochschulen sehr hart sparen und dürften froh über jede befristete Stelle sein, die bald ausläuft.

Überraschend ist für mich, dass die Schärfung des Qualifikationsbegriffs in der Debatte nicht auftaucht. Das würde nichts kosten und viel verbessern, wo man heute Machtmissbrauch wittert. Beispiel: mindestens 15h/Woche und mind. 50 % der vereinbarten Arbeitszeit sind für eigenständige wirtschaftlich Arbeitszeit reserviert und ...

#2 -

Stefan Pieczonka | Di., 16.09.2025 - 03:04

Liebe Wissenschaftsgemeine,

bei all den wichtigen Förderungen und Diskussionsbeiträgen frage ich mich: Wie wird eine konkrete Umsetzung aussehen?

Können wir ein Gesetz forcieren, dessen Lenkwirkung sich nach einem utopischen Idealbild der akademischen Struktur ausrichtet und durch arbeitsrechtliche Maßnahmen die Akademia in diese angestrebte Richtung zwingen?

Oder müssen wir zunächst langwierig die gelebte strukturelle Realität ändern, bevor wir ein derartiges Gesetz forcieren können, da dessen Lenkwirkung im aktuellen System nicht griffig ist oder gar Fehltentwicklungen zur Folge haben könnte?

Was is die Henne, und was ist das Ei?

#3 -

Wolfgang Kühnel | Di., 16.09.2025 - 17:07

"Das Ergebnis: Befristungsquoten selbst noch im Postdoc-Bereich von über 90 Prozent."

Wer das ändern will, müsste die hohen Anteile von Drittmittel-Beschäftigten im Verhältnis zu Beschäftigten auf Landesstellen ändern. Denn nur bei den letzteren haben die Hochschul-Leitungen überhaupt die Möglichkeit einzugreifen. Solange aber befristete Drittmittel (auch solche mittelbar vom Steuerzahler) als wertvoller gelten als direkte Landesmittel, wird das nicht passieren. Angesichts von generellen Einspar-Quoten ist es unfair, den Schwarzen Peter den Hochschul-Leitungen zuzuschieben. Die müssen ständig fürchten, mehr Verpflichtungen einzugehen als sie später finanzieren können.

Hat man uns schon verraten, was die DFG dazu meint? Ganz zu schweigen von den Drittmittelgebern ...

#4 -

Carola Jungwirth | Mi., 17.09.2025 - 15:32

Bei dieser langanhaltenden Debatte über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz stellen sich mir zwei grundlegende Fragen:

Erstens: Warum richten wir das deutsche Wissenschaftssystem nicht konsequent an internationalen Strukturen aus – insbesondere an jenen, die entweder ganz auf einen "Mittelbau" verzichten und ausschließlich auf Professuren setzen (wie etwa in den USA), oder an Modellen wie dem Vereinigten Königreich, in denen eine echte Durchlässigkeit vom Lecturer bis zur Professur besteht? Beide Systeme zeichnen sich durch klar definierte, planbare Karrierewege und deutlich mehr institutionelle Verantwortung für Personalentwicklung aus.

Zweitens:  Warum halten wir überhaupt am Wissenschaftszeitvertragsgesetz fest? Es hat nicht zu mehr Beschäftigungssicherheit geführt, sondern im Gegenteil ...

#4.1 -

Michael Liebendörfer | Do., 18.09.2025 - 17:48

Antwort auf von Carola Jungwirth (nicht überprüft)

Hab letzten Monat mit Engländern drüber gesprochen: Die Diss schreiben viele finanziert über einen Job außerhalb Academia oder Stipendien und der Associate Prof hat zwar einen unbefristeten Vertrag, kann aber jederzeit gekündigt werden, z.B. wenn der Uni das Geld fehlt. Das zu übernehmen, wäre halt nicht nur Verbesserung. Und erklären Sie mal den Gewerkschaften, dass ein Teilbereich des öffentlichen Dienstes jetzt betriebsbedingte Kündigungen ins Programm aufnimmt.

Die Abschaffung des WissZeitVG zu fordern, ohne eine Alternative zu nennen, kann ich nicht als ernsten Vorschlag ansehen. Eher ist es eine immer mal wieder auftauchende Provokation. Niemand will, dass man schon zur Promotion ...

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