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Uniklinikum Heidelberg: Strafanzeige gegen unbekannt

Der umstrittene Bluttest wird zu einer Belastung auch für den Vorstand des Universitätsklinikums: Die Rhein-Neckar-Zeitung legt eine verdienstvolle Recherche nach der anderen hin.

DIE AFFÄRE UM den umstrittenen Heidelberger Krebstest weitet sich aus. Am 08. März hatte ich erstmals über die angebliche "Weltsensation aus Deutschland" und die seltsame PR-Kampagne des Universitätsklinikums berichtet. Schon damals fragte ich: "Welche Rolle spielte das Joint Venture mit einem chinesischen Pharmaunternehmen"?

Seitdem ist viel passiert. Besonders verdienstvoll sind die Anstrengungen, die nach meinem ersten Artikel die lokale Rhein-Neckar-Zeitung unternommen hat, um die Vorgänge um den geschäftsführenden Ärztlichen Direktor der Universitätsfrauenklinik, Christof Sohn, und seine Oberärztin Sarah Schott aufzuklären. Zwischendurch stieg auch der SPIEGEL in die Berichterstattung ein.

Jetzt hat das Uniklinikum bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg eine Strafanzeige "gegen Unbekannt unter allen rechtlichen Gesichtspunkten" gestellt. Es sieht aus wie eine Flucht nach vorn. Doch, wie die RNZ schreibt, "auch der Vorstand des Universitätsklinikums und die Tochterfirma Technology Transfer Heidelberg GmbH (TTH) werden Rechenschaft ablegen müssen." Viel Arbeit für die unabhängige Kommission unter der Leitung von Leibniz-Präsident Matthias Kleiner, die den Fall aufklären soll .

Vor allem dank der investigativen Recherchen der RNZ zeichnet sich ein immer kompletteres und zugleich immer erschreckenderes ...

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Kommentare

#1 -

Hausfrau | Mi., 17.04.2019 - 13:42
Ich bin immer wieder erstaunt, was heutzutage unter "investigativem Journalismus" verstanden wird. Es werden jede Menge "Anschuldigungen" gemacht und anschließend mit Fragezeichen versehen. Man entblödet sich noch nicht einmal von "Insiderhandel" zu sprechen. Wohlgemerkt, bei Kursanstieg im PennyStockBereich "nach" der Publikation. Ich gewinne in dieser Angelegenheit immer mehr den Eindruck, dass hier die skandalisierte Aufgeregtheit nicht ausschließlich dem "Bluttest" gilt.

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