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Mini-Revolution an der TU Berlin? Profs könnten ihre Macht verlieren – ein wenig

Seit einem Jahrzehnt streitet die TU darüber, die Macht der Professoren zu brechen. Nun könnte es bei der Wahl des Präsidiums eine Mini-Revolution geben.

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Artikelbild: Mini-Revolution an der TU Berlin? Profs könnten ihre Macht verlieren – ein wenig

Hauptgebäude der TU Berlin . Foto: Gunnar Klack / flickr.

ZEHN JAHRE, nachdem der Streit an der Technischen Universität (TU) Berlin um die sogenannte Viertelparität mit einem Paukenschlag einen Höhepunkt erreichte, könnte er mit einem Kompromiss enden.

Der Paukenschlag im Mai 2013: Der Erweiterte Akademische Senat (EAS) votierte mit 31 zu 25 Stimmen dafür, die Professorenmehrheit abzuschaffen. Sie gilt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) von 1973 bundesweit und besagt, dass bei allen Grundsatzentscheidungen, die die Lehre betreffen, Professoren mindestens die Hälfte der Stimmen haben müssen. Bei Entscheidungen, die unmittelbar Forschung und Berufungen berühren, sogar die absolute Mehrheit.

Doch der EAS entschied vor zehn Jahren: Künftig sollten alle vier sogenannten Statusgruppen – Professoren, Studierende, wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter genau die gleiche Stimmenzahl haben – und eine Mehrheit im Gremium bei allen Themen unabhängig von den Profs möglich sein. Bundesweit einmalig.

Doch war die "Revolution", die etwa die taz in dem Vorgang sah, nur von kurzer Dauer: Der Beschluss wurde als rechtswidrig kassiert.

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Kommentare

#1 -

hmm | Fr., 09.06.2023 - 11:18
Seltsam, dass beim Thema "Professorenmehrheit bei Entscheidungen bez Forschung und Lehre" fast immer nur von Macht die Rede ist, als ob es sich ganz simpel nur darum handeln würde, dass eine bestimmte Gruppe die Macht und damit verbundenen Privilegien nicht aufgeben wolle. Professoren besitzen die Mehrheit in solchen Fragen, weil es auf hinreichende fachliche Kompetenz ankommt. Es wäre schön und würde solchen Blogeinträgen vielleicht etwas mehr Tiefe und Ausgewogenheit verleihen, wenn einmal die Gründe dargestellt würden, warum das BVG der Meinung ist, dass es eine Professorenmehrheit in gewissen Fragen geben muss. Vielleicht hat es ja was mit fachlicher Kompetenz zu ...

#2 -

Ahem! | Di., 13.06.2023 - 10:27
Seltsam dagegen das tautologische "hmm": Professor:innen besitzen die "Mehrheit in solchen Fragen" nicht wegen ihrer "hinreichenden fachlichen Kompetenz", sondern weil das BVG so geurteilt hat. Die Gründe für dieses Urteil lassen sich unter dem ersten verlinkten Artikel nachlesen.
Schon ist der ganze Spuk von Sein und Sollen gelöst!

#3 -

hmm | Fr., 16.06.2023 - 02:26
@Ahem!

Vielleicht lesen Sie den verlinkten Artikel noch einmal und suchen nach der Begruendung des Gerichts. Dann finden Sie

nachstehendes, siehe unten, u.a.: HERAUSGEHOBENE QUALIFIKATION der Hochschullehrer. Hinzu kommen noch die Aspekte: Verantwortung und Dauer der Zugehoerigkeit. All dieses gilt uebrigens nach wie vor.



Freundliche Gruesse, gern geschehen.



**********************

Ins Zentrum rückte die Frage nach der besonderen Stellung der "Hochschullehrer": Aufgrund ihrer herausgehobenen Qualifikation, Funktion und Verantwortung sowie der Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Universität und ihrer Betroffenheit habe der Gesetzgeber zu gewährleisten, dass dieser Gruppe "ein über ihr zahlenmäßiges Gewicht wesentlich hinausgehender Einfluß auf die Willensbildung in den Organen" eingeräumt ...

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