Daten für die Forschung
Wie wir mit einem Forschungsdatengesetz die Wissenschaft in Deutschland stärken könnten. Ein Gastbeitrag von Ruppert Stüwe.

Ruppert Stüweist SPD-Bundestagsabgeordneter. Im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ist er als Berichterstatter unter anderem für die Gesundheitsforschung, die Digitalisierung und Forschungsdateninfrastrukturen zuständig.Foto: Fionn Große.
DEUTSCHLAND INVESTIERT jährlich rund 100 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung (FuE). Das sind knapp ein Drittel aller FuE-Investitionen in der Europäischen Union. Um der Wissenschaft hierzulande aber beste Bedingungen für ihre Forschung, Aufklärung und Bildung zu bieten, braucht es mehr als Geld. Die Wissenschaft braucht einen funktionierenden und diskriminierungsfreien Zugang zu Daten. Mit dem anstehenden Forschungsdatengesetz muss daher Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten entstehen, damit Daten für die Forschung bereitgestellt und unter Forscher:innen genutzt werden können.
Eine Ermöglichungskultur für
Forschungsdaten
Gemeinwohlorientierter Forschung sollte nur in gut begründeten Ausnahmefällen der Zugang zu Daten verwehrt bleiben. Absehbare Grundrechts- und Urheberrechtsverletzungen, die Gefährdung behördlichen Geheimschutzes sowie unternehmerische Betriebsgeheimnisse zählen hierzu. Das reicht aber immer noch nicht! Mit dem Gesetz muss ein Kulturwandel Einzug halten, in dem Forscher:innen aktiv geholfen wird, Daten für den wissenschaftlichen Fortschritt nutzen zu können. Dazu gehört, den Betrieb von Forschungsdatenzentren zur Pflichtaufgabe für mehr Behörden zu machen und die vorhandenen ...
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