Exzellenzinitiative: Worauf sich die Minister am Dienstagabend verständigt haben

Die Wissenschaftsminister aus Bund und Ländern haben am Dienstagabend eine Teileinigung in Sachen Exzellenzinitiative erzielt. Demnach soll die Zahl der Exzellenzcluster künftig bei 45 bis 50 liegen, die jährliche Förderung pro Cluster soll sich in einer Bandbreite zwischen drei und zehn Millionen Euro bewegen, inklusive Programmpauschale. Die von der international besetzten Imboden-Kommission vorgeschlagene Universitätspauschale, gedacht als zusätzlich zum Cluster-Geld gezahlter Bonus für die Universitätsleitung, ist seit Dienstag ebenfalls gesetzt. Noch unklar ist, ob sie als bestimmter Prozentsatz der Fördersumme gewährt wird oder als Festbetrag, der dann bei allen Clustern gleich wäre.

 

Bereits vor Dienstag war unstrittig, dass die Exzellenzinitiative mit nur noch zwei Säulen in die nächste Förderperiode gehen wird und die eigenständige Förderung von Graduiertenschulen auslaufen wird. So hatten es auch die internationale Experten vorgeschlagen.

 

Doch während die Wissenschaftsminister die erste Säule (die Cluster) von ihren Rahmenbedingungen her nun weitgehend festgeklopft haben, steht bei der zweiten Säule nicht einmal die Bezeichnung fest. Hier liegen vor allem Bund und Länder noch weit auseinander. Während auf Länderseite zuletzt wieder von bis zu 15 Exzellenzuniversitäten die Rede war, nehmen Bundesministerin Johanna Wanka und ihre Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen die andere Extremposition ein: Sie wollen drei bis fünf Exzellenzstandorte. Wobei vermutlich beide Forderungen der gegenwärtigen Verhandlungstaktik geschuldet sind. „Wer den Mittelwert zwischen beiden Positionen bildet, wird am Ende mit rund zehn vermutlich richtig liegen“, mutmaßte eine Landesministerin nach der Runde.

 

Ebenso uneinig sind sich Bund und Länder bei der Art der Förderung. Während die Mehrheit der Länder ein Format vorschwebt, das alle sieben bis acht Jahre den Wettbewerb auf null stellt und von vorn beginnen lässt, will vor allem der Bund offenbar in die Dauerfinanzierung einzelner Hochschulen oder Standorte einsteigen. Der Bund bestehe darauf, dass Artikel 91b zur Anwendung komme, gab Ministerin Wanka zu Protokoll, sie will also die neuen Spielräume nach Abschaffung des so genannten Kooperationsverbots nutzen. Wobei den meisten Anwesenden unklar blieb, was genau sie damit meinte.

 

Womöglich handelt es sich jedoch auch hier um einen am Ende leicht aufzulösenden Gegensatz: Denn natürlich müsste auch eine vermeintliche Dauerfinanzierung durch den Bund alle paar Jahre evaluiert werden – mit der Möglichkeit, aus der Förderung herauszufallen. Also ähnlich, wie es zum Beispiel bei den ebenfalls zum Teil bundesfinanzierten Leibniz-Instituten der Fall ist.

 

Überhaupt die Standortfrage: Das Nebeneinander von Einzelbewerbungen und Anträgen von Universitätsverbünden ist ebenfalls noch nicht abschließend geklärt. Zumal der Standortbegriff schwammig ist: Wenn etwa die Münchner Universitäten gemeinsam an den Start gehen, wäre das sicherlich ein „Standort“. Was aber ist, wenn sich die Universitäten Mainz, Frankfurt und Darmstadt gemeinsam bewerben? Und bekommen Universitäten, die schon für sich betrachtet die Aussicht auf die Exzellenzkrone hätten, mehr Geld, wenn sie sich zusammentun, als wenn sie es allein versuchen? Offene Fragen.

 

Nicht mehr offen ist die Diskussion bei der Exzellenzprämie (vergleiche hierzu meinen Blogeintrag vom 5. Februar): Zwar setzt sich vor allem Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer immer noch für die von der Imboden-Kommission vorgeschlagene Reinform ein, doch fast alle anderen Minister sind anderer Auffassung. Sie wollen, dass nicht nur vergangene Leistungen entscheiden, sondern dass die Universitätsleitungen zumindest auch kurze Konzepte einreichen müssen, in denen sie darlegen, was sie mit den Geldern anzufangen gedenken. Auf diesen Vorschlag war zuletzt sogar der Kommissionsvorsitzende Dieter Imboden eingeschwenkt, ebenso wie Gerhard Casper, ehemaliger Standford-Präsident und ebenfalls Mitglied der Expertenkommission.

Der Bund und einige Länder können sich sogar noch mehr vorstellen: Neben der Exzellenz in der Forschung sind bis zu fünf weitere Kriterien im Gespräch, die über die Antragsbewilligung mitentscheiden könnten: von Strategien zur Gleichstellung und zur Internationalisierung über den Wissenstransfer und Karrierekonzepte bis zur Lehre. Wobei, so betonen es alle, unstrittig sei, dass die Exzellenz in der Forschung am Ende ausschlaggebend sein müsse.

Bleibt die Frage, wie die Exzellenzgelder zwischen den Säulen aufgeteilt werden könnten. Am Dienstagabend kursierte die Zahl 385 Millionen Euro pro Jahr für die erste Säule, also für die Cluster – mehr als die von Imboden vorgeschlagenen 350 Millionen Euro, was eine klare Aufwertung gegenüber der zweiten Säule wäre. Festgezurrt ist diese Zahl jedoch nicht.

Schon in den nächsten Tagen gehen die Gespräche zwischen Bund und Ländern in kleinerer Runde weiter, um bei der zweiten Säule endlich eine Annäherung zu erreichen. Noch im März könnte Bundesministerin Wanka dann erneut zu einem Kamingespräch einladen – um anschließend freudestrahlend eine Einigung mit den Ländern zu verkünden.  

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Kommentare: 1
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    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:22)

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