So geht es weiter mit der Exzellenzinitiative

Es war eine Marathonsitzung von über 12 Stunden, doch am Ende haben die Wissenschaftsstaatssekretäre aus Bund und Ländern Dienstagabend die Einigung geschafft – und zwar gleich doppelt: Die Eckpunkte der Exzellenzinitiative stehen, und auch beim Tenure-Track-Programm gab es einen Durchbruch.

 

Vor den Details ein Disclaimer: Auch wenn die 17 Staatssekretäre sich einig waren, die letzte Entscheidung liegt bei den Ministern und wird dann formalrechtlich in der Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 22. April und beim Treffen der Ministerpräsidenten am 18. Juni besiegelt.

Die vielleicht wichtigste Nachricht ist, dass die neue Runde der Exzellenzinitiative mit zwei Jahren Verzögerung starten wird und es bis dahin eine Überbrückungsfinanzierung geben soll. So hatte es die international besetzte Imboden-Kommission gefordert, und nach zwischenzeitlichem Zögern war die Politik dann doch bereit, sich darauf einzulassen.

Bereits vor der Sitzung vom Dienstag stand fest, dass es zwei Förderlinien geben soll: Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten. Für die erste Förderlinie sollen im Jahr 385 Millionen Euro zur Verfügung stehen, für die zweite Förderlinie 148 Millionen. 

 

Den wieder aufgekommenen Streit um die Zahl der künftigen Exzellenzuniversitäten konnten die Staatssekretäre entschärfen. Während der Bund zuletzt drei bis fünf Unis fördern wollte, hatten einige Länder die Zahl 15 ins Spiel gebracht. Die Kompromissformel: 8 bis 11. Es sollen sowohl Einzel- als auch Verbundbewerbungen möglich sein. Pro Exzellenzuni und Jahr sind 10 bis zu 15 Millionen Euro Förderung vorgesehen. Bewerben sich mehrere Universitäten gemeinsam und haben Erfolg, gilt die Formel: 100 Prozent Fördersumme für die erste Uni, 75 Prozent für die zweite und 50 Prozent für eine mögliche dritte. Ein Verbund von drei Universitäten könnte also rechnerisch auf 22,5 bis 33,75 Millionen Euro kommen, je nachdem, ob man die 100 Prozent bei 10 oder 15 Millionen Euro ansetzt. Hier steht die letzte Einigung noch aus.

 

Fraglich ist darüber hinaus, inwieweit die Universitäten tatsächlich bereit sind, sich im Verbund zu bewerben, wenn es dafür pro Uni nicht mehr, sondern eher weniger Geld gibt. Für Universitäten, die allein chancenlos wären, ist das sofort plausibel – aber warum sollten sich beispielsweise die aktuellen Eliteunis TU und LMU München gemeinsam bewerben? Warum sollten in Berlin die Exzellenzuniversitäten Freie Universität und die Humboldt-Universität zusammengehen? Hier muss die Politik den Mehrwert für die einzelnen Institutionen noch verdeutlichen. Dass dagegen beispielsweise die Berliner TU an einem Dreierbund ein gesteigertes Interesse hätte, liegt auf der Hand.

 

Zurück zum Vereinbarten: Die Exzellenzcluster sollen nur auf Zeit (maximal zweimal sieben Jahre) gefördert werden sollen, während der Bund bei den Exzellenzuniversitäten in die Dauerförderung einsteigt. Hier macht die Politik sich die Aufhebung des Kooperationsverbots laut Grundgesetz-Artikel 91b zunutze. Das bedeutet, dass die Förderung einzelner Exzellenzuniversitäten theoretisch zeitlich unbegrenzt laufen könnte. Allerdings müssen sich die erfolgreichen Hochschulen ebenfalls regelmäßig einer Evaluation stellen. Bleiben sie dabei merklich hinter den in sie gesetzten Erwartungen zurück, können sie aus der Förderung kippen. Ein Verfahren, das an die Evaluierung von Leibniz-Instituten erinnert.

 

Wegen der Dauerförderung von "Bundes-Universitäten" zu sprechen, wäre gleich doppelt eine Übertreibung: Erstens wird der Bund nicht (Mit-)Träger der Hochschulen, zweitens macht das Dauer-Bundesgeld nicht mal fünf Prozent ihres jeweiligen Gesamtetats aus. 

 

Eine weitere Neuerung: Die Wettbewerbe um beide Förderlinien sollen entzerrt werden. Zuerst bewerben sich die Unis um die Cluster, und wenn die Förderentscheidungen vorliegen, geht es in das Antragsverfahren um den Exzellenzstatus. Voraussetzung für die Einzelbewerbungen sollen zwei eingeworbene Cluster sein. Eine Hürde, die kleinere Universitäten allein kaum überspringen dürften. Größe lohnt also weiter in Sachen Exzellenzinitiative – ein klarer Gegensatz zu den Vorschlägen der Imboden-Kommssion, die angeregt hatte, die quantitativen Leistungen der einzelnen Universitäten in ein Verhältnis zu ihrer Größe zu setzen. Für die kleineren Hochschulen bleibt die Verbundbewerbung – aber auch die wird mit drei erfolgreichen Clustern als Voraussetzung äußerst anspruchsvoll.

 

Schon vor Dienstag bestand Einigkeit, dass künftig rund 45 bis 50 Cluster gefördert werden und dass die jährliche Förderung pro Cluster sich in einer Bandbreite zwischen drei und zehn Millionen Euro bewegen soll. Auch bereits vereinbart war, dass bei den Clustern zusätzlich zum Overhead eine Universitätspauschale gezahlt werden soll. Deren genaue Höhe steht noch nicht fest, es ist von 700.000 bis zu einer Million Euro die Rede.

Auf den ersten Blick nicht viel übriggeblieben von den Imboden-Vorschlägen ist beim geplanten Begutachtungsverfahren für die Exzellenzuniversitäten. Wie bisher sollen die Unis auch künftig einen Antrag (wenn auch weniger detailliert und globaler als die bisherigen Zukunftskonzepte) schreiben, und keinesfalls soll die Förderentscheidung nach irgendeiner mathematischen Formel fallen, die auf Grundlage von Leistungsindikatoren erstellt wird. Sehr wohl aber soll der Wissenschaftsrat Leistungskriterien erarbeiten, so dass die Vergangenheits-Performance in die Förderentscheidung einfließt. Wobei zur Wahrheit gehört, dass das im Begutachtungsverfahren der vergangenen Runden auch in dem Punkt nicht sehr anders war.

 

Eine grundlegende Veränderung dagegen wäre das Gremium, das die Förderentscheidungen für beide Förderlinien treffen soll. Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und Wissenschaftsrat (WR) sollen insgesamt 40 Wissenschaftler und Wissenschaftsmanager vorschlagen, die jeweils bei allen Entscheidungen ein einfaches Stimmrecht erhalten. Zu den 40 Wissenschaftler kommen 17 Vertreter aus Bund und Ländern – ebenfalls nur mit einfachem Stimmrecht. Bei den Clustern reicht eine einfache Mehrheit im Gremium – das heißt, die Wissenschaft kann die Politik überstimmen. Bei den Exzellenzuniversitäten, also der zweiten Förderlinie, braucht es dagegen eine Mehrheit sowohl bei der Wissenschaft als auch bei der Politik.

 

Beim Nachwuchsprogramm gab es zuletzt noch zwei Haupt-Streitpunkte. Einmal die Frage, ob die Länder die 1000 angestrebten Tenure-Track-Stellen dauerhaft zur Verfügung stehen oder nur solange das Programm dauert. Der gefundene Kompromiss: Die Tenure-Track-Stellen bleiben auch nach Programmende und werden immer wieder neu besetzt, sobald ein Nachwuchswissenschaftler den Sprung auf eine unbefristete Professur geschafft hat. Insgesamt allerdings sind die Länder nicht verpflichtet, mehr Uni-Professorenstellen als die gegenwärtig rund 26.000 zu schaffen. Die Formel lautet hier: 26.000+(kleines) X. Sprich: Die Hoffnung besteht darin, dass einige Länder deutlich mehr Professuren schaffen werden, während andere demografiebedingt Stellen abbauen. Der Bund ist an dieser Stelle den Ländern entgegengekommen – Ministerin Johanna Wanka war es offenbar wichtiger, das Personalförderinstrument Tenure Track überhaupt nachhaltig zu etablieren. Das gelingt mit dem Programm, wenn es wie geplant kommt. Dann würde Zahl der Tenure-Track-Stellen für Professoren bundesweit von rund 300 auf 1300 steigen.

Das Entgegenkommen des Bundes haben die Länder erkauft, indem sie beim zweiten Konfliktpunkt zumindest oberflächlich auf dessen Linie eingeschränkt sind: Es werden nur Professorenstellen geschaffen, kein Mittelbau. Letzteres hatten eine Reihe von Ländern bis zuletzt gefordert.
 Pro Jahr und Professur (inklusive Ausstattung)setzten Bund und Länder rund 120.000 Euro an, die Laufzeit des Programms soll acht Jahre betragen. 

 

Nachtrag am 20. März: In den nachfolgenden Kommentaren zu meinem Blogeintrag vom 16. März findet sich eine Reihe von Nachfragen. Wo möglich, habe ich mich an Antworten versucht.

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Kommentare: 18
  • #1

    Ozzy G. (Donnerstag, 17 März 2016 14:48)

    Vielen Dank für die Infos! Können Sie was dazu sagen, was die Verzögerung des Starts der nächsten Phase und die Überbrückungsfinanzierung für die im Rahmen der ExIni-II befristet eingestellten Professoren heißt? Werden deren Verträge verlängert?

  • #2

    Jan-Martin Wiarda (Donnerstag, 17 März 2016 17:17)

    Liebe/r Ozzy G, leider nein. Dazu kann ich nichts sagen. Aber wenn es zwei Jahre länger das (vermutlich) selbe Geld gibt, läge ja eine Verlängerung nahe. Aber das ist jetzt Spekulation. Tut mir Leid! Beste Grüße, Ihr Jan-Martin Wiarda

  • #3

    Ozzy G (Donnerstag, 17 März 2016 22:42)

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

  • #4

    Klaus Boehnke (Freitag, 18 März 2016 09:48)

    Mir stellt sich die Frage, ob die Überbrückungsfinanzierung für alle drei aktuellen Förderlinien gilt.

    Klaus Boehnke (Vice Dean der BIGSSS)

  • #5

    Jutta Dalhoff (Freitag, 18 März 2016)

    Herzlichen Dank für die aktuellen Informationen zur Fortführung der Exzellenzinitiative. Können Sie in diesem Zusammenhang etwas zur Integration des Gleichstellungsziels sagen? Das CEWS hat zu dieser Frage gerade ein Positionspapier veröffentlicht, Sie finden es unter dem oben angegebenen Link.
    Dem Ziel der Geschlechter-Gleichstellung wurde im Rahmen der Exzellenzinitiative I (2006 – 2017) ein hoher Stellenwert beigemessen, was in der Evaluation durch den Wissenschaftsrat und die Deutsche Forschungsgemeinschaft im Jahr 2015 noch zum Ausdruck kommt, sich aber im Jahr 2016 nicht in den Vorschlägen der Expertenkommission für eine Exzellenzinitiative II niederschlägt. Das CEWS-Positionspapier Nr. 5 kritisiert die mangelnde Rezeption gleichstellungsrelevanter Ergebnisse aus der Begleitforschung im Sinne einer wissensbasierten Weiterentwicklung und benennt seinerseits konkrete Vorschläge zur verbindlichen Integration gleichstellungspolitischer Ziele in die Exzellenzinitiative II.
    Ein schönes Wochenende!
    Jutta Dalhoff

  • #6

    Jan-Martin Wiarda (Freitag, 18 März 2016 18:26)

    Lieber Herr Boehnke,
    in der Tat stellen sich bei der Frage der Überbrückungsfinanzierung viele Fragen. Ich kann sie nicht wirklich beantworten, nur vermuten: Nicht wirklich vorstellen kann ich mir, dass die auslaufende Förderlinie überbrückt wird. Darüber hinaus muss man vermutlich bei Dauer und Umfang der Überbrückung unterscheiden zwischen den beiden neuen Förderlinien. Wenn die Entscheidung bei den Clustern vorher fällt, könnte hier die Finanzierung der neuen Cluster früher starten und die Überbrückung der alten kürzer bzw. knapper ausfallen. Umgekehrt könnte bei der Nachfolge der bisherigen Zukunftskonzepte durch die späteren Bewilligungen auch die Überbrückung länger sein. Die zwei Jahre Verschiebung sind hier sicherlich als Maximalszenario zu sehen. Wichtige Details, die die Politik sicher in den nächsten Wochen genau ausarbeiten wird. Aber wie gesagt: Hier kann ich nur spekulieren. Beste Grüße, Ihr J-M Wiarda

  • #7

    Jan-Martin Wiarda (Freitag, 18 März 2016 18:30)

    Liebe Frau Dalhoff,
    auch hierzu habe ich keine Kenntnisse. Allerdings gab es schon vor Wochen Überlegungen, Kriterien wie Lehre, Transfer oder Gleichstellung bei den Anträgen auch in irgendeiner Form zu berücksichtigen. Ob und inwieweit das schon klar ist, kann ich im Moment nicht sagen. Beste Grüße, Ihr J-M Wiarda

  • #8

    Klaus Boehnke (Samstag, 19 März 2016 12:27)

    Lieber Herr Wiarda,

    das (keine Überbrückung für die Graduiertenschullinie) befürchte ich eigentlich auch.

    Die Graduiertenschulen der GradSchool-Förderlinie sind gerade dabei, eine gemeinsame Stellungsnhme zu erarbeiten, die noch vor Ostern an die Öffentlichkeit gehen soll.

    Was aus meiner Sicht (im Fall einer tatsächlichen Nicht-Überbrückung der GradSchool-Förderlinie) in dieser Situation wichtig wäre, ist es, den Graduierten-Schulen zumindest die Möglichkeit einer kostenneutralen Projektverlängerung einzuräumen. Die DFG ist dazu aktuell ohne eine politische Vorgabe nicht bereit.

    Best regards
    Klaus Boehnke

  • #9

    PS (Sonntag, 20 März 2016 10:49)

    Vielen Dank für die Infos.

    Die 1000 TT Professuren erscheienen mir aber als Taschenspielertrick mit bösen Nebeneffekten, da die Gesamtzahl der Professuren- trotz steigender Studierendenzahlen- nicht erhöht wird. Denn letztlich wird dadurch (mal wieder) eine Generation von Nachwuchswissenschaftlern vor die Wand gefahren: In den letzten Jahren haben Bund und Länder zahlreiche gut dotierte Programme zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aufgestellt (Noether, HGF, MPI, VW-Stiftung, etc.), die den Asst.-Prof's in den USA nachempfunden sind. Jedoch werden keine weitergehende Positionen bereitgestellt (kein TT). Zahlreiche der NachwuchsgruppenleiterInnen haben exzellente Arbeit (Publikationen, Drittmittel, Lehre, etc.) geleistet. Doch wo sollen Sie denn jetzt hin? Die 1000 TT werden nicht extra geschaffen, sondern aus dem bestehen Stellenpool entnommen- vermutlich W2-Stellen, womit exakt 1000 der derzeitigen NWG in die Röhre schauen und aus dem System fallen. Also der typischen Trick der Politik, wir tun was, aber kosten darf es nichts? Oder übersehe ich da etwas?

  • #10

    Jan-Martin Wiarda (Sonntag, 20 März 2016 17:13)

    Liebe/r PS,
    vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich sehe das nicht ganz so negativ. Die Politik geht derzeit davon aus, dass die Studierendenzahlen mittelfristig eher wieder etwas zurückgehen werden. Insofern ist die Ansage, am Ende des TT-Programms insgesamt eher mit einem (kleinen) Gesamtplus der Uniprofessuren dazustehen, eine verhältnismäßig gute Nachricht, finde ich. Sie haben aber insofern Recht, dass parallel zum Aufwuchs der 1000 TT-Positionen die Zahl der befristeten Professuren um ebenfalls 1000 abgesenkt werden soll – hier könnte man das Nullsummenspiel vermuten. Trotzdem überwiegt für mich am Ende das Positive: Endlich wird bundesweit der Tenure Track als Instrument der Personalentwicklung und Karriereplanung etabliert... Und was alternative Karriereziele zur Professur angeht: Auch hier wäre ich nicht allzu pessimistisch. Ich vermute, dass die Vereinbarung am Ende relativ offen und großzügig ausgelegt werden wird. Sprich: Den einzelnen Ländern bleibt hier womöglich mehr Gestaltungsspielraum, als man zunächst denkt...

  • #11

    Thomas Böttcher (Donnerstag, 07 April 2016 14:49)

    Sehr geehrter Herr Wiarda,

    vielen Dank für die Informationen.
    Ich sehe das geplante Konzept etwas kritisch und würde mich freuen, wenn Sie folgende Punkte kommentieren könnten.
    Wenn trotz der 1000 neuen Tenure-Stellen die Gesamtzahl der Professuren nicht wesentlich erhöht werden soll, ergeben sich für mich daraus nur zwei ableitbare Möglichkeiten:

    1. Professuren würden in den nächsten Jahren vorgezogen besetzt und direkt aus der Menge der Postdocs rekrutiert, womit eine ganze Generation hoch qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses, die derzeit über Junior Professuren, Emmy-Noether, HGF, MPI, etc. gefördert werden, leer ausgehen würde. Falls diese auch für eine Bewerbung zugelassen werden sollten, würde das bedeuten, dass sie nur in eine weitere Qualifizierungsrunde vor der Verstetigung geschickt würden und das Berufungsalter weiter ansteigt.

    2. Alternativ würde es bedeuten, dass ein Großteil der neuen Tenure-Professuren nicht auf Dauerstellen übernommen werden dürfte, womit die "Tenure-Option" nicht viel mehr als Augenwischerei wäre.

    In beiden Fällen werden mehr Nachwuchswissenschaftler in das System gepumpt, ohne am Ende mehr Perspektiven zu schaffen, wenn sich die Gesamtzahl der Professuren nicht gravierend ändern soll. Gibt es Pläne die bestehenden Förderinstrumente in das Konzept einzubinden? Wenn nicht, würde ich davon ausgehen, dass diese langfristig ihren Wert als Auszeichnung und Anreiz für die frühe Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses verlieren werden und die 1000 Tenure-Stellen zu lasten von 1000 bereits im System befindlicher Nachwuchswissenschaftler gehen wird.

  • #12

    Jan-Martin Wiarda (Donnerstag, 07 April 2016 16:27)

    Lieber Herr Böttcher,

    besten Dank für Ihre Anmerkungen. Fest steht: Alle Tenure-Track-Stellen münden bei positiver Evaluation der Wissenschaftler in ECHTEN Dauerstellen. Man kann es so formulieren: Es gibt keine Garantie, dass von den Ländern zusätzliche Professuren geschaffen werden, sehr wohl aber werden sie 1000 bislang befristete Stellen in unbefristete Stellen umwandeln. Es gibt also insgesamt 1000 befristete Stellen weniger unter den Professuren. Das ist auf jeden Fall der Gewinn. Ob und inwieweit die Länder zusätzliche Professuren schaffen, ist offen. Inwiefern das Tenure-Track-Programm mit den bestehenden Programmen verzahnt werden, kann ich noch nicht beantworten. Aber die Gefahr, die Sie beschreiben, besteht sicherlich. Wobei viele Nachwuchswissenschaftler sicherlich gern bereit wären für eine weitere Qualifizierungsrunde, wie Sie das zu Recht nennen, wenn bei positiver Leistung dann auf jeden Fall die Verstetigung winkt.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen.

    Mit besten Grüßen und Wünschen
    Ihr Jan-Martin Wiarda

  • #13

    Schmitz (Dienstag, 26 April 2016 12:05)

    Ich frage mich, wie der Wissenschaftsrat (und ergänzend seine Geschäftsstelle) Aufgaben nach Art. 91 b GG im Rahmen der Exzellenzinitiative (dauerhaft) wahrnehmen und mitverantwortlich für die Vergabe von rd. 150 Mio € Fördermitteln jährlich für die Exzellenzuniversitäten sein kann?
    Der Wissenschaftsrat selbst besitzt nach dem zugrunde liegenden Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern keine Rechtsform, und damit keine Rechtsfähigkeit. Mit anderen Worten: er kann nicht wirksam im Rechtsverkehr auftreten, z.B. keine Verträge u.ä. schließen - auch nicht durch die Geschäftsstelle. Es bedarf doch der Rechtsfähigkeit zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben - oder gilt in diesem Fall etwas anderes, als (grund)gesetzlich verankert und für andere exekutive Aufgabenträger selbstverständlich?

  • #14

    Jan-Martin Wiarda (Dienstag, 26 April 2016 12:56)

    Liebe/r Frau/Herr Schmitz,
    diese Frage kann ich nicht beantworten. Aber vielleicht ist das ja auch einer der Gründe, warum die Entscheidungen eben in der GWK fallen und dort auch die neuen Entscheidungsgremien angesiedelt sein werden? Ist aber nur eine Vermutung meinerseits...
    Beste Grüße,
    Ihr Jan-Martin Wiarda

  • #15

    Schmitz (Dienstag, 26 April 2016 13:47)

    Lieber Herr Wiarda,

    wenn Ihre Vermutung richtig ist, hätte dieser "Auftrag" sicherlich in einer öffentlichen Vegabe ausgeschrieben werden müssen.

    VG
    Schmitz

  • #16

    Stefan M. (Dienstag, 19 Juli 2016 00:09)

    Lieber Herr Wiarda,

    mit großem Interesse habe ich Ihre Antwort auf die Anfrage von Herrn Böttcher vom 07 April 2016 gelesen. Darin schreiben Sie, dass noch unklar sei, wie das Tenure-Track-Programm mit den bestehenden Programmen (etwa befristeten Juniorprofessuren) verzahnt werden würde.

    Was würden Sie aus heutiger Sicht jemandem empfehlen, dem eine befristete Junioprofessur angeboten wird? Sollte er wohl lieber die Stellen ablehnen und auf eine TT-Stelle warten, um nicht Gefahr zu laufen, als befristeter Juniorprof zum einen nicht mehr für eine der neuen TT-Stellen zugelassen zu werden und zum anderen dann schwerer eine Anschlussstelle zu finden, da etwa befristete W2-Stellen nun in TT-Stellen umgewandelt werden?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Stefan M.

  • #17

    Jan-Martin Wiarda (Dienstag, 19 Juli 2016 08:27)

    Lieber Herr M.,

    puh, eine Antwort bedeutet ganz schön viel Verantwortung – ich kann ja auch nur vermuten. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Überlegungen. Ich weiß, dass es an einigen Universitäten Überlegungen gibt, Juniorprofessuren künftig mit Tenure-Track-Stellen zu verzahnen, was zugleich bedeutet, dass es dann auf Juniorprofessuren keine Hausberufungen mehr geben kann. Wenn eine Verzahnung (noch) nicht gegeben ist, wäre ich, wenn das irgendwie geht, eher zurückhaltend. Im nächsten Dreivierteljahr sollte Klarheit bestehen über die TT-Strategie der einzelnen Hochschulen. Aber wie gesagt: Alles nur Vermutungen...

    Alles Gute und viele Grüße,
    Ihr Jan-Martin Wiarda

  • #18

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:24)

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