Von wegen Wahlkampf!
Die SPD hat sehr wohl eine klare Position zum Kooperationsverbot. Eine Replik von Ernst Dieter Rossmann.

"ÖFTER MAL ein neuer Deutungsversuch?", so fragte Jan-Martin Wiarda vergangene Woche an dieser Stelle , als er sich mit der Haltung der Sozialdemokraten zum Kooperationsverbot auseinandersetzte. Was aus feinsinnigen Interpretationen eines gewieften Blog – Deuters doch so alles erwachsen kann! Und am Ende landete der Blick in das Orakel dann beim Verdacht auf Wahlkampf. Na ja – ob das nicht eine etwas sehr schlicht gestrickte Analyse ist.
Deshalb hier noch einmal die nüchterne Darstellung, wo wir jetzt stehen in der Bund-Länder-Bildungszusammenarbeit. 2006 wurde durch die damalige Große Koalition das Kooperationsverbot in der Bildungspolitik eingeführt, nach dem der Bund die Entwicklung der Schulen in den Ländern und den Kommunen konzeptionell wie materiell nicht mit gestalten darf. Ein schwerer Fehler! 2009 kam dann der so genannte Katastrophenparagraph hinzu, nach dem der Bund Schulinvestitionen im Fall von Naturkatastrophen und andere besonderen Notsituationen finanzieren darf. Bundesgeld für die Schulen nur nach dem Zusammenbruch der Deutschen Bank oder einem Tsunami in der Deutschen Bucht – das hatte schon etwas Kabarettreifes.
Und jetzt zeichnet sich ab, dass der Bund mit einer erneuten Grundgesetzänderung die ...
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