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KMK-Reformer machen Tempo

Die Amtschefs arbeiten an einer Liste von Reformthemen und wollen sich Unterstützung von Wissenschaftlern holen.

IM MÄRZ HATTEN die Kultusminister eine Arbeitsgruppe von sieben Amtschefs eingesetzt, die Eckpunkte für die KMK-Reform ausarbeiten sollen. Am 19. April hat sich die AG "Kultusministerkonferenz" zum ersten Mal getroffen, und die ersten Ergebnisse der Runde, aber auch die Frequenz der geplanten weiteren Treffen zeigen, wie ernst es den Ministern mit den angekündigten tiefgreifenden Veränderungen offenbar ist. 

 

Bereits zur zweiten AG-Sitzung Anfang Mai soll der erste Entwurf einer Liste mit Themen vorliegen, die in einer "weitergehenden Vereinbarung" zur Zukunft der KMK Berücksichtigung finden sollen. Es geht darum, diejenigen Baustellen im Bildungssystem zu identifizieren, die besonders dringlich einer stärkeren Harmonisierung bedürfen. Etliche davon hatten die drei Ex-Staatssekretäre in ihrem offenen Brief aufgezählt.

 

Von einer "weitergehende Vereinbarung“ spricht die KMK deshalb, weil längst noch nicht feststeht, ob die Rechtsform Staatsvertrag am Ende tatsächlich das favorisierte Vehikel für den Neustart des Gremiums sein wird.  Auch wegen dieser Meinungsverschiedenheiten einigten sich die Spitzenbeamten in ihrer ersten Sitzung darauf, zunächst über die Themen und erst später über die Rechtform zu reden. Als Alternativen zum Staatsvertrag werden eine Verwaltungsvereinbarung (ähnlich wie solche, wie sie Bund und Länder regelmäßig bei GWK-Programmen abschließen) oder  die normalen Vereinbarungen der KMK genannt – wobei letztere, wie die Erfahrung lehrt, in der Vergangenheit ja eben nicht zum gewünschten Mehr an Harmonisierung geführt haben. 

 

Ein entscheidender Knackpunkt der AG-Gespräche wird darüber hinaus sein, wie man verhindert, dass die Reform-Vereinbarung am Ende nicht nur eine Momentaufnahme ist, sondern dass sie der Kultusministerkonferenz ermöglicht, nach Bedarf auch in den kommenden Jahren weitere Anpassungen vorzunehmen. Ziel, da besteht unter dem Amtschefs Einigkeit, darf ja eben nicht sein, jetzt einmal einen Staatsvertrag zu beschließen und durch alle Parlamente ratifizieren zu lassen, an dessen Veränderung sich dann keiner mehr traut – so dass am Ende eine neue bildungspolitische Lähmung droht. Wie aber erreicht man die nötige Bindungskraft der Reformbeschlüsse und lässt doch Raum für die nötige Weiterentwicklung? Diese Frage gilt es in den nächsten Wochen und Monaten zu klären. 

 

Positiv ist schließlich, dass die Ministerien nicht nur im eigenen Saft schmoren wollen, sondern von Anfang an die Bedeutung externer Experten betonen. So sollen Staatsrechtler und Bildungsforscher gebeten werden, im Zusammenspiel mit den Amtschefs am Textvorschlag für den endgültigen Themenkatalog zu arbeiten. 

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