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Durchbruch beim Digitalpakt, Abtasten beim Bildungsrat

Worauf sich die Kultusminister mit Anja Karliczek geeinigt haben – und was sie sonst noch auf ihrem Treffen in Erfurt beschlossen. Eine erste Analyse.

TIES RABE GAB sich für seine Verhältnisse geradezu überschwänglich. Anja Karliczek sei ja nun schon die dritte Bundesbildungsministerin, mit der er zusammenarbeite, sagte der Hamburger SPD-Schulsenator, der seit dem Abgang seines bayerischen Kollegen Ludwig Spaenle (CSU) dienstältester Kultusminister ist. "Ich will das nochmal betonen, dass es allen Ministern so ging, dass die offene und auch beinahe herzliche Diskussionsatmosphäre das Miteinander prägt und ein guter Auftakt ist."

 

Als er es sagte, saß Karliczek (CDU) in der Pressekonferenz im Erfurter Evangelischen Augustinerkloster zu seiner Linken und lächelte verhalten. Verhalten vermutlich deshalb, weil Rabes Lob zugleich als Seitenhieb auf ihre Vorgängerin Johanna Wanka zu verstehen war, die sich in den Verhandlungen um den Digitalpakt in den letzten Monaten ihrer Amtszeit arg verstolpert hatte – zum großen Ärger der Kultusminister und ganz besonders von Ties Rabe, der die Arbeit der SPD-, grün und links regierten Bildungsressorts koordiniert. 

 

Nach Karliczeks Amtsantritt war Rabe auch die neue Bildungsministerin zunächst auffällig scharf angegangen – bis sie vor zwei Wochen ihre länger angekündigte Ländertour demonstrativ in Hamburg begann und den Senator zu einem offenbar vieles aufklärendem Gespräch traf. >>


Die Bildungsweisen 

Die Wirtschaft hat einen Sachverständigenrat, die Wissenschaft auch - nun soll das Schulsystem einen bekommen. Warum das eine gute Idee ist.

 

Meine Analyse am 18. Juni 2018 in der Süddeutschen Zeitung.


  >> Seitdem stimmt auch Rabe in die Lobeshymnen der übrigen Kultusminister ein, die wie KMK-Präsident Helmut Holter (Linke), noch so ein Norddeutscher – Karliczek als "Politikerin, mit der man wirklich reden kann" titulieren, als eine, "die zu dem steht, was sie sagt."

 

Und was gibt es nun abgesehen von der guten Stimmung an harten Ergebnissen aus der zweitägigen KMK-Sitzung zu berichten, die mit dem Besuch Karliczeks heute Vormittag endete? Eine Sitzung, die im Vorfeld von großen Erwartungen begleitet worden war?

 

Durchbruch beim Digitalpakt

 

Die wichtigste Nachricht: Bund und Länder haben einen Durchbruch beim Digitalpakt erzielt. Karliczek hat die im vergangenen Jahr besprochenen Eckpunkte offiziell als Grundlage für eine Bund-Länder-Vereinbarung anerkannt. Genau über diese Frage, ob die Eckpunkte jetzt gelten oder nicht, war es im Juni 2017 zwischen Wanka und Kultusministern zum Eklat gekommen. Wankas Nachfolgerin und ihre Länderkollegen vereinbarten darüber hinaus, dass sie, wie Rabe sagte, "alles dafür tun wollen, was möglich ist", damit die ersten Gelder Anfang 2019 fließen können. 

 

Zu dem "alles" gehört, dass Karliczek den Ländern zusicherte, dass die Ausarbeitung der Bund-Länder-Vereinbarung bereits jetzt beginnen soll und nicht, wie die Länder zuvor befürchtet hatten, erst, wenn die geplante Grundgesetzänderung beschlossen ist. Ziel ist, dass die Vereinbarung unterschriftsreif ist, sobald der neue Verfassungsartikel 104c Bundestag und Bundesrat passiert hat. 

 

Apropos Grundgesetzänderung: Die war bis zum GroKo-Koalitionsvertrag gar nicht als Voraussetzung des Digitalpakts vorgesehen, jetzt ist sie es. Was die Kultusminister sorgt. Sie fürchten, die eigentlich unstrittige Neuformulierung bei der Bildung könnte im Paket mit anderer Grundgesetz-Änderungen verhandelt werden und so unnötig in langwierige Auseinandersetzungen zwischen Regierung (der die verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit fehlt) und Opposition im Bundestag geraten. Karliczek versprach deshalb, sich dafür einzusetzen, dass die Veränderung des Artikels 104c separat behandelt wird. 

 

Offenbar nicht zur Voraussetzung einer Einigung machen will Karliczek die mögliche Etablierung einer länderübergreifenden Schulcloud. Die wird zwar weiter diskutiert, auch zwischen den Ländern, doch soll sie keinesfalls eigene Pläne der Länder obsolet machen. 

 

Während es also beim Digitalpakt inhaltlich kaum noch Differenzen gibt, bleibt die Frage nach dem Länderanteil an dessen Finanzierung offen. Der Bund pocht darauf, dass aufgrund der Verfassungsänderung auch die Länder (oder die Kommunen, wie der Bund heute konkretisierte) einen Betrag auf den Tisch legen müssen. Einige Kultusminister widersprechen, diese Forderung decke sich nicht mit den Eckpunkten, zudem schulterten Länder und Kommunen bereits so "erhebliche finanzielle Lasten".

 

Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU), die die unionsgeführten Ministerien koordiniert, sagte, sie sehe gar nicht ein, warum der Bund einseitig die rechtliche Grundlage des Paktes neu definiere. Bis zum Koalitionsvertrag seien alle davon ausgegangen, dass der Pakt auf der Grundlage des bestehenden Grundgesetzartikels 91 funktioniere, "und das tut er weiterhin." Der Artikel 91 ermögliche nicht nur einen reibungsloseren Ablauf, weil keine Verfassungsänderung abgewartet werden müsse. Er definiere das Bund-Länder-Verhältnis beim Pakt stärker auf Augenhöhe, auch ein Eigenanteil der Länder sei "neben all dem, was wir ohnehin schon tun", nicht nötig. "Ich verstehe nicht, warum wir als Länder uns dem Wunsch des Bundes, jetzt den 104c anzuwenden, einfach so unterordnen."

 

Die meisten von Eisenmanns Kollegen indes scheinen genau dazu bereit zu sein – zumal alle Beteiligten jetzt Tempo machen: Schon am 3. Juli trifft sich die zuständige Bund-Länder-Staatssekretärsgruppe, um über den Entwurf der Vereinbarung zu reden. Ein erster Textvorschlag soll bis September stehen. 

 

Bildungsrat: Man ist sich einig, dass man sich uneinig ist 

 

So groß die Fortschritte beim Digitalpakt waren, so ungefähr, obgleich freundlich, blieben die Statements beim Thema Nationaler Bildungsrat. Es sei ja bekannt, sagte KMK-Präsident Holter, der im Hauptberuf Bildungsminister in Thüringen ist, dass die Kultusminister anfangs skeptisch bis ablehnend in Bezug auf das neue Gremium gewesen seien. Das habe sich im März geändert, und nun gehe man das Thema "proaktiv" an. Das sehe man schon daran, wie schnell die Länder einen eigenen Vorschlag zu Struktur und Aufgabe des Bildungsrates vorgelegt hätten.

 

Ein Vorschlag allerdings, der in Sachen Stimmengewichtung und Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen stark von dem Konzept abweicht, das Karliczek Anfang Mai vorgelegt hat. Hier stehen die Positionen nach heute weiter gegensätzlich nebeneinander. Immerhin haben sich KMK und BMBF darauf geeinigt, eine gemeinsame Verhandlungsgruppe einzusetzen, die einen gemeinsamen Vorschlag aushandeln soll. Bis wann genau, ist unklar. Man habe hier keinen Zeitplan festgelegt, sagte Holter auf Nachfrage. Die grüne Sprecherin für Bildungspolitik im Bundestag, Margit Stumpp kritisierte denn auch in einer ersten Reaktion den Beschluss: Nun gebe es eine also eine Verhandlungsgruppe getreu dem Motto: "Und wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ' ich mir 'nen Arbeitskreis."

 

Umso mehr bemühten sich Kultusminister und Karliczek, die schon jetzt vorhandenen Übereinstimmungen zu betonen. Dazu gehöre, dass der Bildungsrat zwei Kammern bekommen soll und dass Personen, nicht Institutionen in der "Kammer mit Vertretern aus Wissenschaft und Praxis" sitzen sollen. Zudem, das hoben besonders die Kultusminister als zentral hervor, soll der Rat lediglich Empfehlungen geben. Und, auch da herrschte Einigkeit, er soll zwar die gesamte Bildungskette abdecken, aber den Hochschulbereit explizit aussparen. Da sei schließlich der Wissenschaftsrat zuständig. Wie das praktisch gehen soll und wie die vorhandenen Schnittstellen gestaltet werden können, etwa beim Thema Lehrerbildung, soll ebenfalls in der neuen Arbeitsgruppe geklärt werden.

 

Verschwommene KMK-Reformpläne

 

Ebenso verschwommen ist das eng mit der Frage des Bildungsrates verwobene Thema KMK-Reform. Hier habe es gar keine weiterführenden Gespräche gegeben, berichtete Helmut Holter nach der Sitzung, allerdings hätten die Minister für Oktober ein Kamingespräch vereinbart, bei dem sie die Debatte um einen neuen Staatsvertrag und neue Aufgabenbeschreibungen fortführen wollen. Und, wie Susanne Eisenmann hervorhob, bis dahin sollen die Staatssekretäre Eckpunkte für den angedachten Staatsvertrag ausarbeiten, die, so versprach Eisenmann, deutlich aussagekräftiger sein sollen, als der ziemlich inhaltsleere Entwurf, der bislang vorliegt. Trotz der guten Absichten eine insgesamt bescheidene Bilanz, die auch dadurch kaum besser wird, dass Holter auf Twitter von einer selten hohen Teilnehmerquote bei der Sitzung schwärmte: „#KMK in #Erfurt #Thüringen. Es geht um viel in #Bildung, #Kultur, #Wissenschaft. 54 LänderMin.“ Wobei Holter bei den 54 offenbar auch die zahlreichen Staatssekretäre und hohen Beamten mitgezählt hat. 

 

Nur an einer Stelle kam es zu einer überraschend schnellen Entscheidung, und die war einem Sitzungsteilnehmer so wichtig, dass er mit ihrer Verkündung gar nicht mehr bis zum Ende der KMK-Sitzung warten wollte.  Schon um kurz nach zehn heute Morgen gab Konrad Wolf (SPD) eine eigene Pressemitteilung heraus. Wolf ist Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Rheinland-Pfalz und hatte im März eine eigenständige Kulturministerkonferenz gefordert. Gestern haben sie in der KMK darüber diskutiert, und heute konnte Wolf Vollzug melden: Die Kulturministerkonferenz kommt – innerhalb der KMK. In dem Gremium, so Wolfs Ministerium, werden sich künftig die für Kultur zuständigen Minister "koordinieren und gemeinsame Positionen und Vorhaben abstimmen."

 

Bislang kämen die Themen Kultur (und teilweise auch Wissenschaft) in den KMK-Sitzung gegenüber der Vielzahl an Bildungs- und Schulthemen häufig zu kurz, hatten sich die Nicht-Schulminister in der Vergangenheit beklagt. Eine eigenständige Kulturministerkonferenz, betonte Wolf in der Pressemitteilung, bedeute eine "doppelte Stärkung: Die Kultur wird gestärkt, da die Kulturpolitik der Länder künftig besser koordiniert und vernetzt wird." Und: "Die KMK erhält eine effiziente strukturelle Ergänzung, die es ermöglicht, sämtliche Themengebiete schlagkräftig zu erarbeiten."

 

Die Details soll bis Oktober eine länderoffene Minister-Arbeitsgruppe erarbeiten und dabei zum Beispiel die Frage beantworten, ob es dann neben dem KMK-Präsidenten auch eigenen Kulturminsterpräsidenten geben wird.  

 

Als Teil der umfassenden KMK-Reform ist die schnelle Einigung auf eine eigene Kulturministerkonferenz dann doch bemerkenswert und ein hoffnungsfrohes Zeichen. Bleiben zwei Fragen. Erstens: Wird die KMK-Kulturministerkonferenz mehr sein als ein aufgewerteter KMK-Kulturausschuss (den es natürlich längst gibt), und wenn ja, wie? Zweitens: Werden die Wissenschaftsminister jetzt nachziehen? Erste diesbezügliche Forderungen gab es ja bereits. 

 

Minister einigen sich auf neue Medizin-Studienplatzvergabe

 

Die Nachricht, auf die sie an den Hochschulen am ungeduldigsten gewartet hatten, kam ebenfalls vorzeitig an die Öffentlichkeit. Als erster twitterte gestern Nachmittag Ulrich Steinbach: "Kultusministerkonferenz beschließt Eckpunkte zum Staatsvertrag zur Vergabe der Medizinstudienplätze." Steinbach ist Amtschef im baden-württembergischen Wissenschaftsministerium und Ko-Vorsitzender der KMK-Amtchefs-Kommission "Qualitätssicherung in Hochschulen", die die NC-Reform vorangetrieben hat. Die Minister haben nun die bereits von den Amtschefs beschlossenen Eckpunkte offiziell bestätigt, ein erster Entwurf des Staatsvertrag soll jetzt bis Mitte Oktober ausgearbeitet werden. 

 

Beschlossen wurde, dass die Abiturbestenquote beibehalten wird. Dabei soll ein Anteil von mindestens 20 Prozent an die Abiturbesten vergeben werden. Für eine Übergangszeit wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte annähernde Vergleichbarkeit der Abiturnoten aller Länder über einen Ausgleichsmechanismus (konkret: ein Prozentrangverfahren) sichergestellt, der laut KMK "entbehrlich wird, sobald die annähernde Vergleichbarkeit aufgrund politischer Maßnahmen im Schulbereich hergestellt ist."

 

Außerdem fällt die Wartezeitquote weg und wird durch eine neue Talentquote ersetzt, die unabhängig von der Abiturnote versteckte Talente entdecken soll. Das bisher 60 Prozent der Studienplätze umfassende Auswahlverfahren der Hochschulen geht weiter, soll aber neben der Abiturnote künftig mindestens zwei weitere eignungsbasierte Kriterien berücksichtigen. Welche das sind und wie diese Kriterien zu gewichten sind, muss noch geklärt werden.  

 

Überhaupt ist noch viel und zum Teil sehr grundsätzliche Feinarbeit vonnöten, bis der Staatsvertrag fertig ist. So steht zum Beispiel immer noch nicht fest, ob die Talentquote eine sogenannte Binnenquote innerhalb des Auswahlverfahrens der Hochschulen wird oder eine eigene Hauptquote. Auch deren Umfang – es kursieren 20 Prozent – muss noch fixiert werden.

 

Und was ist mit den sogenannten Altwartenden, die zum Teil schon jahrelang auf einen Studienplatz warten, mit Beginn des neuen Verfahrens jedoch von der Liste kippen? Rechtlich ist das laut einem Gutachten nicht zu beanstanden, doch reicht es politisch, sie mit der Talentquote zu vertrösten, weil diese den Abiturschnitt vollkommen außer Acht lässt? In der Pressemitteilung, die die KMK heute am frühen Nachmittag verschickte, heißt es dazu lediglich: "Um den Belangen der Langzeit- oder Altwartenden Rechnung zu tragen, werden Möglichkeiten der Bonierung von Wartezeit und die Berücksichtigung der in der Wartezeit erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen in anderen Quoten geprüft." Aber was genau wird das bedeuten?

 

Übergangsphase kommt 

 

Etwas nebulös äußern sich die Kultusminister auch über die Konsequenzen der sogenannten Übergangslösung, die sie gestern zähneknirschend beschlossen haben. Die Stiftung für Hochschulzulassung sieht sich wie berichtet nicht in der Lage, alle Vorgaben für das neue Zulassungsverfahren fristgemäß zum 1. Januar 2020 zu programmieren. Deshalb wird das Online-Portal beim Auswahlverfahren der Hochschulen zunächst nur solche Auswahkriterien neben dem Abitur berücksichtigen können, die zentral von den Bewerbern selbst eingegeben werden. Sprich: zum Beispiel die Abiturnote, die Ergebnisse eines Standardtests (zum Beispiel des sogenannten Medizinertests), berufliche Vorerfahrung. Offiziell – in der Pressemitteilung der KMK – klingt das dann so: Die Übergangslösung werde "wesentliche Elemente des neuen Verfahrens" enthalten, jedoch keine Prozesse unterstützen, "die eine Dateninteraktion mit den Hochschulen erfordern.“

 

Soll heißen: Vor Ort an den Hochschulen abgenommene Präsenztests oder strukturierte Interviews gehen nicht, weil die Hochschulen die Ergebnisse an die Plattform melden müssten – was die nicht verarbeiten kann in der Übergangsphase. Machen aber nicht gerade diese dezentral erhobenen Kriterien das eigentlich gewünschte Auswahlverfahren der Hochschulen aus, und bedeutet die Übergangsphase, die die Kultusminister auf ein Jahr taxieren, damit nicht doch faktisch dessen Aussetzen?

 

Nein, nein, beschwichtigen mehrere Minister – wohl wissend, welchen Groll eine solche Entscheidung an den Hochschulen auslösen würde. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hatte im Vorfeld der Sitzung lautstark vor einer "Lösung auf Kosten der Hochschulautonomie" gewarnt. 

 

Fakt ist: In der Übergangsphase dürfte das Auswahlverfahren der Hochschulen sich darin erschöpfen, die Gewichtung der zentral erhobenen, aber für alle gleichen Kriterien individuell festzulegen. Diese Kriterien, mahnt die Stiftung für Hochschulzulassung, müssen die Kultusminister schon in den kommenden Wochen festlegen, damit überhaupt noch die Programmierung des Übergangssystems klappt.

 

Trotz der offenen Fragen erhielt die KMK Lob vom Medizinischen Fakultätentag (MFT) und der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland: Das Warten habe ein Ende. "Der Wegfall der Wartezeitquote macht das Vergabeverfahren deutlich fairer und transparenter" sagte MFT-Generalsekretär Frank Wissing und warnte zugleich: Aus dem Provisorium der Übergangsphase darf aber kein Dauerzustand werden."

 

Kultusminister versprechen Abi-Vergleichbarkeit

 

Was das Abitur angeht, wiederholten die Kultusminister ihr Versprechen an die Wissenschaftsminister, bis 2021 werde die vom Verfassungsgericht (siehe oben) verlangte annähernde bundesweite Vergleichbarkeit erreicht sein. Zu diesem Zweck vereinbarten sie, dass die aus dem gemeinsamen Abituraufgabenpool für die Kernfächer Deutsch, Mathe und erster Fremdsprache stammenden Aufgaben von 2021 an nicht mehr von einzelnen Ländern im Nachhinein bearbeitet werden dürfen. Als nächsten Schritt zur Normierung wollen sie offenbar festlegen, dass jedes Bundesland mindestens eine bestimmte Quote von Abituraufgaben aus dem Pool wählen muss. Ob und wann die Minister dies beschließen, ist jedoch unklar – und hängt wiederum von besagtem KMK-Staatsvertrag ab.

 

So wie überhaupt auch gestern unter den Wissenschaftsminister-Kollegen die Skepsis spürbar blieb, ob die Bildungsminister in Sachen Abi-Vergleichbarkeit nicht allzu und unbegründet optimistisch sind. Hamburgs Schulsenator Rabe betonte demgegenüber, die Bildungsminister meinten es ernst mit ihrem Ziel.  "Gemessen an 70 Jahren Garnichtstun in Bezug auf die Einheitlichkeit des Abiturs sind wir sehr schnell unterwegs, wir dürfen das System jetzt aber auch nicht mit zuviel Tempo überfordern."

 

Insgesamt konnten sich die Kultusminister heute aber recht zufrieden von Gastgeber Helmut Holter verabschieden. Die Entscheidungen, die unbedingt von ihnen erwartet wurden, haben sie gebracht. An einigen Stellen, etwa beim Digitalpakt, sogar etwas mehr. Und beim Thema KMK-Reform haben sie zumindest den Druck auf sich selbst ein wenig erhöht. Im Oktober werden sie bei dem Thema allerdings deutlich mehr liefern müssen. Anja Karliczek kann einen anderen Erfolg mit zurück nach Berlin (oder, es ist ja Wochenende, nach Hause nach Tecklenburg) nehmen: Die Chemie mit den Kultusministern stimmt. Für die künftige Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Bildung womöglich fast so wichtig wie die geplante Grundgesetzänderung. 


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