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NC: Statt Einigung doch nochmal Streit

Thüringen will die Ausweitung der Abiturbestenquote auf 30 Prozent nicht mittragen. Bis Dezember muss jetzt ein Kompromiss her.

DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ (KMK) HATTE bereits eine Pressemitteilung zur Zukunft der Medizin-Studienplatzvergabe angekündigt, nun ist klar: Aus der erwarteten Entscheidung wurde heute trotz doch nichts. 

 

Im Grunde gab es nur noch Streit um einen Punkt, aber der reichte: Thüringen kündigte an, die in der KMK-Beschlussfassung vorgesehene Erhöhung der Abiturbestenquote auf 30 Prozent nicht mittragen zu wollen. Kurzfristig wurde noch nach einem Kompromiss gesucht (eventuell 25 Prozent), doch darauf wollte sich wiederum vor allem Bayern nicht einlassen. 

 

Damit war klar: Die Entscheidung wird nochmal vertagt, Ende Oktober soll eine Sondersitzung der Wissenschafts-Amtschefs die Möglichkeiten eines Kompromisses ausloten. Die Zeit drängt: Im Dezember soll der neue Medizin-Staatsvertrag besiegelt werden. 

 

Thüringens von Wolfgang Tiefensee (SPD) geführtes Wissenschaftsministerium bemängelte die Ausweitung der Abiturbestenquote zulasten der neuen Erfahrungsquote, die als einziges Bewerbern völlig unabhängig von ihren Schulnoten eine Chance geben soll. Da für das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) bislang 60 Prozent der Studienplätze vorgesehen sind, führt eine Vergrößerung der einen Quote (Abiturbeste) sofort die Erfahrungsquote. 

 

Eine mögliche Lösung, so ist zu hören, könnte nun darin bestehen, das AdH leicht abzuschmelzen – was allerdings wiederum offenbar von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen abgelehnt wird. In der Runde Ende Oktober werden so jedenfalls noch einmal alle Quoten in der Zusammenschau auf den Tisch kommen. 

 

Dass sich die Einigung verschiebt, ist vor allem deshalb schade, weil ansonsten bei allen zuletzt noch offenen Fragen Einigkeit erzielt werden konnte zwischen den Ländern, vor allem auch zum Umgang mit den sogenannten Altwartenden (die Übergangsregelung soll kommen) und den neuen Kriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (alle Details dazu hatte ich heute Morgen berichtet).

 

Theoretisch denkbar wäre, dass die ganze Einigung aufgrund des Streits um die Hauptquoten doch noch einmal platzt, allerdings gilt dies angesichts des Zeitdrucks als äußerst unwahrscheinlich. 

 

Übrigen auch für die Stiftung für Hochschulzulassung, besser kannt unter ihrem Markennamen Hochschulstart: Die technisch extrem kritische Umsetzung der Neuregelung erlaubt nicht mehr allzu viele Verzögerungen. Doch davon wiederum wollen sich die Wissenschaftspolitiker nicht in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränken lassen. Und abgesehen von den Quoten kann die Stiftung sich jetzt bereits an die Programmierung machen. 

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Kommentare: 1
  • #1

    Egale (Freitag, 12 Oktober 2018 17:12)

    Die "technisch extrem kritische Umsetzung der Neuregelung" des geänderten Staatsvertrag wäre möglicherweise nicht so extrem kritisch, wenn man seitens der Gremien nicht auf Berliner Berater und einen "pfeffrige" Professor gehört hätte, sondern auf Personen, die mit den Problemen der Zulassungsverfahren und -prozesse vertraut waren/sind.
    Durch das blinde vertrauen auf "pfeffrige" Professoren hat man sich nun jedoch - ohne Not - für die kompliziertere Umsetzung im DoSV entschieden - ein Plan ohne Back-Up. Zugleich kann nun die Technik bestimmen, wie die Verfahren laufen sollen.

    Wenn es aber schief läuft, müssen nicht die Berliner Berater oder "pfeffrige" Professoren die Verantwortung übernehmen. Und als Heilsbringer können dann die Berliner Berater noch mehr kostenpflichtige Beratung und noch mehr von ihnen entwickelte Software verkaufen - möglichst wieder ohne Ausschreibung (oder aber mit schön versteckter Ausschreibung: https://www.jmwiarda.de/2018/09/12/%C3%A4u%C3%9Ferst-dringliche-zwingende-gr%C3%BCnde/).