Was geht?
Regierung und Opposition haben sich auf eine Reform des Bildungsföderalismus verständigt. Der Digitalpakt kann vermutlich kommen. Was wird sonst noch möglich, was vorher nicht erlaubt war? Eine gravierende Schwäche des neuen Förderprogramms bleibt in jedem Fall.

ES IST EIN Zwischenschritt. Ob auch der entscheidende, wird sich demnächst im Bundesrat herausstellen: Die Fraktionsspitzen von Union, SPD, Grünen und FDP im Bundestag haben sich am Freitag auf eine Reform des Bildungsföderalismus geeinigt. Sie ist laut GroKo-Koalitionsvertrag Voraussetzung dafür, dass der rund 5,5 Milliarden Euro schwere Digitalpakt kommen kann. Mit dem Kompromiss gilt die Zwei-Drittelmehrheit zur geplanten Grundgesetz-Änderung als sicher. Allerdings nur im Bundestag. Ob das Programm tatsächlich wie versprochen Anfang 2019 starten kann, entscheidet sich an der ebenfalls nötigen Zwei-Drittelmehrheit in der Länderkammer. Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann bekräftigte bereits, dass sein Land gegen die geplante Neufassung des Grundgesetz-Artikels 104c votieren werde.
Seit Freitag läuft zwischen Regierung und Opposition der Kampf um die Deutungshoheit. Was bedeutet der gefundene Wortlaut, und was bedeutet er nicht? Unstrittig ist, dass er all das ermöglicht, was die Bildungsminister von Bund und Ländern in den Entwurf ihrer Digitalpakt-Vereinbarung geschrieben haben, die sie am 6. Dezember paraphieren wollen. Aber was geht künftig darüber hinaus? Was ist das substantiell Neue gegenüber der bereits im Koalitionsvertrag versprochenen Grundgesetzänderung? Wie groß sind die Chancen, dass der Bundesrat zustimmt? Und ist der Digitalpakt so, wie er jetzt kommen kann, wirklich ein großer Wurf? Der Reihe nach.
Investitionen in Köpfe statt nur in "Beton"?
Die Große Koalition hatte im Artikel 104c nur ein Wort streichen wollen. Derzeit steht dort: "Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren." Das "finanzschwachen" sollte nach Wunsch von Union und SPD weg, so dass der Bund grundsätzlich allen Schulen unabhängig von der Finanzkraft der Kommunen hätte helfen können. Die Grundvoraussetzung, um ein flächendeckendes Investitionsprogramm wie den Digitalpakt umsetzen zu können.
Das "finanzschwachen" fehlt dementsprechend auch im Kompromiss vom Freitag. Hinzu kommen aber eine Reihe ...
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