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Frist ist Frust

Wir sind ein breites Bündnis und wir streiten für einen Entfristungspakt 2019. Dies sind unsere Forderungen: ein Gastbeitrag von Andreas Keller, Ute Kittel und Tilman Reitz.

Foto: Arek Socha / Pixabay - cco.

FÖDERALISMUS BEDEUTET GELEGENTLICH, dass niemand Verantwortung tragen will. In der deutschen Hochschulpolitik ist das Spiel beliebt, Fehlentwicklungen den jeweils anderen Instanzen zuzurechnen. Wenn Studierende schlecht betreut werden, kaum bezahlte Lehrbeauftragte für Kernaufgaben eingesetzt werden und das Stammpersonal vorrangig Projektmitteln für Forschung hinterherlaufen muss, beklagen die Hochschulen ihre knappe Finanzierung durch das Land, die Länder prangern die mangelnde Unterstützung durch den Bund an und der Bund kritisiert die Zweckentfremdung seiner Mittel durch Länder und Hochschulen.

 

Es regiert die organisierte Verantwortungslosigkeit

 

Auch beim größten akademischen Dauerskandal, dem massenhaften Einsatz befristet Beschäftigter für Aufgaben, die sich nur mit dauerhafter Perspektive sinnvoll bewältigen lassen, regiert die organisierte Verantwortungslosigkeit. Fast allen ist klar, dass eine Befristungsquote von über 90 Prozent beim sogenannten wissenschaftlichen Nachwuchs, äußerst geringe Bleibechancen und kurze Vertragslaufzeiten nicht aufgabenadäquat sind.

 

Selbst bei den Beschäftigten im wissenschaftsunterstützenden Bereich ist die Befristungsquote mit 23 Prozent doppelt so hoch wie im Rest der öffentlichen Verwaltung. Doch niemand sieht sich in der Lage, dagegen vorzugehen. Die Hochschulen fragen, woher sie die Mittel für neue Dauerstellen nehmen sollen, die Länder erklären sich angesichts der Schuldenbremse für handlungsunfähig, und der Bund erklärte sich lange Zeit allein für befristete Pakte, Programme und Projekte zuständig. >>>


Andreas Keller ist stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Foto: GEW


Ute Kittel ist Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di und Bundesfachbereichsleiterin Bildung, Wissenschaft und Forschung, sowie besondere Dienstleitungen.

Foto: ver.di


Tilman Reitz ist Professor für Wissenssoziologie und Gesellschaftstheorie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Mitglied im Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft.

Foto: privat



>>> Gegenwärtig bietet sich eine Chance, die verfahrene Praxis signifikant zu ändern. Bund und Länder verhandelnüber einen neuen Hochschulpakt. Laut Koalitionsvertrag soll die 2020 auslaufende Vereinbarung nicht nur verlängert, sondern verstetigt – also auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Bund und Länder scheinen sich im Grundsatz einig zu sein, dass dauerhaft mehr Studierende zu versorgen sind und dass dies nicht ohne zusätzliches Geld (oder drastische Qualitätsverluste) zu machen ist. Im Mai soll die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz eine Vereinbarung treffen, die nichts anderes als den dauerhaften Einstieg des Bundes in die Grundfinanzierung der Hochschulen bedeuten würde.

 

Unser Vorschlag für gute Arbeit und eine hochwertige Hochschullehre

 

Warum sollte dies nicht auch endlich die Struktur der Bundesunterstützung verändern? Im gleichen Zug ließe sich verbindlich festschreiben, dass die zusätzlichen Daueraufgaben in der Lehre und Forschung nur mit dauerhaft beschäftigtem Personal zu bewältigen sind. Eben dies fordert nun ein Bündnis der Gewerkschaften GEW und ver.di und des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft, das seinen Vorschlag am 7. März offiziell vorstellen wird.

 

Unser Kerngedanke ist rasch zusammengefasst: Die Hochschulpaktmittel sollen verbindlich daran gebunden sein, dass sie vollständig für neue Dauerstellen eingesetzt werden. Die Länder wären mithin verpflichtet, in einem festzulegenden Zeitraum einen entsprechenden Aufwuchs an ihren Hochschulen zu dokumentieren. Können sie im Vergleich zum Förderbeginn keine neuen Dauerstellen belegen, wäre die naheliegende Sanktion, den Bundeszuschuss in der Folge zu kürzen. Als produktiver Nebeneffekt wäre zu verbuchen, dass Klarheit über die Personalstruktur in den jeweiligen Ländern geschaffen wird und Fortschritte sichtbar werden.

 

Darüber hinaus müssen die Länder garantieren, dass mit den zusätzlichen Dauerstellen eine qualitativ hochwertige, forschungsbasierte Lehre erbracht werden kann. Stellen mit überhöhtem Lehrdeputat sind damit ausgeschlossen. An Universitäten sollte das Lehrdeputat höchstens acht Semesterwochenstunden betragen. Eine solche Begrenzung ist dringend geboten, wenn man nicht Prekarisierung durch unmittelbare Ausbeutung ersetzen will.

 

Ein Lackmustest für die Hochschulpolitik

 

Die umrissenen Maßnahmen sind dringend erforderlich und leicht umzusetzen. Sie sind angesichts der bestehenden Defizite in der Betreuung von Studierenden und den miserablen Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft sachlich geboten. Ein entschiedenes Vorgehen gegen das akademische Beschäftigungsunwesen wird zudem von fast allen politischen Parteien und einflussreichen Wissenschaftsorganisationen befürwortet, zuletzt von der Hochschulrektorenkonferenz und vom Wissenschaftsrat – bisher jedoch ohne ernsthafte Konsequenzen. Die Frage, ob die Verstetigung des Hochschulpakts für tatsächliche Verbesserungen genutzt wird, ist daher auch ein Lackmustest, wie ernst es die Vertreterinnen und Vertreter der Länder, des Bundes und der Hochschulen mit ihrem guten Willen meinen. Ver.di, die GEW und das Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft werden die politisch Verantwortlichen diesem Test unterziehen. Der Hochschulpakt 2020 muss zu einem Entfristungspakt 2019 weiterentwickelt werden.

 

Bis zur voraussichtlich entscheidenden Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz im Mai sollen Bund und Länder daran wiederholt und mit Nachdruck erinnert werden. Die gemeinsame Initiative hat in der Vorverständigung mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Studierenden sowie bildungs- und wissenschaftspolitischen Organisationen bereits viel Zustimmung erfahren und lädt zu weiterer breiter Unterstützung in den kommenden Wochen und Monaten ein.

 

Ein Entfristungspakt 2019 kann und soll nicht alle Defizite der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen ausräumen. Dazu gilt es weit mehr anzupacken, vom Wissenschaftszeitvertragsgesetz über die Projektförderung bis zur überkommenen Lehrstuhlstruktur. Ein Entfristungspakt kann aber einen spürbaren Impuls setzen – für mehr Dauerstellen für Daueraufgaben und eine Reform der Personalstruktur. Das ist längst überfällig, sowohl im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Beschäftigten als auch für ein funktionierendes und leistungsfähiges Wissenschaftssystem.


Die Initiative "Frist ist Frust" startet mit einem öffentlichen Expertenhearing am 07. März um 13 Uhr an der Berliner Humboldt-Universität. Mit dabei sind Vertreter der GEW, von ver.di und des Netzwerks für Gute Arbeit in der Wissenschaft, aber auch der Studierendenverband fzs, des Doktorandennetzwerks N² und weiterer Initiativen. Das gemeinsame Ziel: der "Entfristungspakts 2019". Weitere Informationen finden Sie ab 07. März auch unter http://frististfrust.net.


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Kommentare: 8
  • #1

    Th. Klein (Mittwoch, 06 März 2019 10:36)

    Die Gewerkschaften sind für ihre Ausdauer zu loben. Übrigens gibt es in manchen Hochschulverwaltungen auch Leiharbeit. Wer hätte dies gedacht? Ist sicher nicht verbreitet, aber existent.

    Leider glaube ich nicht daran, dass der beschriebene Weg die Lösung sein wird. Die Hochschulen in Deutschland sind hinsichtlich ihres Verhältnisses zum Bundesland und damit auch im Handeln, was ihre Personalpolitik anbetrifft, unterschiedlich aufgestellt und damit handlungs(un)fähig. Es gibt recht freie Stiftungshochschulen bspw. in Niedersachsen, oder eben auch noch einen festen Stellenplan des Ministeriums wie in Bayern. Dass eine einheitliche Formel im Rahmen des Paktes hier für ausreichenden Durchgriff in allen Bundesländern und für alle dort vorhandenen Fälle an Hochschultypen sorgen wird, da bin ich skeptisch.

  • #2

    Jörg Härterich (Mittwoch, 06 März 2019 12:29)

    Um dem Grundsatz "Dauerstellen für Daueraufgaben" müsste auch detaillierter als bisher festgelegt werden, was "Daueraufgaben" sind. Um nur ein Beispiel aus dem eigenen Fach zu nenne:
    Mathematikübungen in "Kleingruppen" (von 20-40 Studierenden) sind offenbar keine Daueraufgabe, denn sie könnten von den Mitarbeiter/inne/n mit Dauerstelle an den meisten Universitäten nicht angeboten werden.

  • #3

    PB (Donnerstag, 07 März 2019 08:21)

    Bereits der Wissenschaftsrat hat im letzten Jahr gefordert, dass mehr Dauerstellen mit den verstetigten HSP-Mitteln eingerichtet werden sollen. Allerdings glaube ich nur bedingt daran, dass das in großem Umfang passieren wird, denn vielerorts werden HSP-Mittel im großen Umfang genutzt, um Löcher im Landesetat zu stopfen. Also eine klare Zweck-entfremdung der Mittel, die von den Ministerien teils geduldet, teils gefordert wird. Ich hoffe der Bund schaut in Zukunft genauer hin.

  • #4

    Martin Lommel (Donnerstag, 07 März 2019 08:53)

    Das ist eine, wie ich finde, sehr gute Idee, wenngleich sie sicherlich in der Umsetzung Herausforderungen mit sich bringt, die zum Teil bereits unter #1 kommentiert wurden. Wir verwenden an der Goethe-Universität seit einigen Jahren Teile der HSP-Gelder für Dauerstellen in der Lehre mit einem Deputat i.d.R. von 8-12 LVS (aka SWS), über die anhand eines Dauerstellenkonzepts entschieden wird. Bisher müssen die Fachbereiche die Nachhaltigkeit sichern, so dass es meist bloß zur vorgezogenen (und damit doppelten) Besetzung von bestehenden Dauerstellen kommt, was noch nicht optimal ist. Gleichwohl ist in meinen Augen damit ein erster Schritt gegangen. Unvermeidbar ist in diesem Zusammenhang eine Qualitätssicherung bei der Besetzung. Eine übereinstimmende intrinsische Motivation der Organisation, nur die im Sinne der Aufgaben fähigsten Mitarbeiter*innen zu entfristen, ist möglicher Weise nicht immer gegeben. Forschungs- und Lehrexpertise, eine sehr gute Promotion ebenso wie eine hochschuldidaktische Qualifikation und die Bereitschaft sich auch künftig fortzubilden und an der Entwicklung von Studium und Lehre mitzuarbeiten, sind in meinen Augen ebenso zwingende Voraussetzung für die Einstellung wie ein angemessener Raum zur eigenständigen (Lehr-)Forschung im Anschluss. Ebenso zwingend notwendig ist dann aber eine tatsächlich dauerhafte (Bundes-)Finanzierung dieser Stellen (inkl. Tarifsteigerungen), um mit diesen Mitteln ein echtes "mehr" zu erzielen.

    In den letzten zehn Jahren haben sich durch HSP, QPL, Studiengebührenersatzmittel und ähnliche Gelder an den Hochschulen eine Vielzahl von lehr-nahen Unterstützungsstrukturen ausgebildet, die erheblichen (oftmals extracurricularen) Beitrag dazu leisten, die größere und heterogenere Gruppe der Studienanfänger*innen in einem auf vergleichbare Bedingungen ausgelegten Studium in "Regelstudienzeit" zu einem Abschluss zu führen. Auch nach 2020 werden die Hochschulen diese oft auch fachnahen Angebote weiterführen (müssen), um ihrem Anspruch und ihrer gesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden zu können. Sofern es Daueraufgaben sind, sollten sie in meinen Augen von Dauerstelleninhaber*innen übernommen werden. Eine Finanzierung über dauerhafte HSP-Mittel erscheint mir daher sinnvoll. Gleichwohl braucht es aber auch weitere Anpassungen, beispielsweise die des Kapazitätsrechts - denn wenn zusätzliches Lehrdeputat automatisch einen Studierendenaufwuchs nach sich zieht, lösen wir ein weiteres zentrales Problem nicht. Wie wäre es also, wenn die HSP-Mittel zudem nicht kapazitätsrelevant wären? So ließe sich das aktuelle Thema der Betreuungsrelationen (allerdings auf Basis der Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen) ebenfalls adressieren.

    (Der Kommentar gibt die private Meinung des Verfassers wider.)

  • #5

    Martin Lommel (Donnerstag, 07 März 2019 12:00)

    * wieder)

    ;-)

  • #6

    U. Kürn (Freitag, 08 März 2019 09:41)

    Aus meiner Sicht zeugt die Forderung 100% der HSP-Mittel innerhalb kürzester Zeit in Dauerstellen mit höchstens 8 LVS zu investieren von Unwissenheit, Ignoranz oder Verfolgung eigener Interessen.

    1) Mir müssen die Initiatoren dieser Initiative erstmal erklären, wie ich sinnvolle Lehre ohne Mittel für HiWis, Tutorien oder Sachmittel etc. planen soll?
    2) Was die nächste Generation von PostDocs oder Doktorranden*innen macht die keine Chance auf Dauerstellen bekommen, weil die Stellen für die nächsten 30 Jahre besetzt sind?
    3) Warum gute forschungsorientierte Lehre nur mit 8 LVS funktioniert. Also mit weniger Lehrdeputat als Professoren und viele Dauerstelleninhaber*innen im Moment habe. Aus meiner Sicht zeigt diese Forderung nur, dass die Initiatoren möglichst wenig Zeit für Lehre aufwenden wollen, damit sie mehr Zeit zum Spielen in der Forschung haben. Darüber hinaus sollten mir die Leute erzählen wo die Forschungsorientierung bei vielen Kursen an der Hochschule wie zum Beispiel Physik für Biologen, Chemie für Physiker oder Grundlagen der …… etc. bleibt.
    Darüber hinaus würde ich gerne eine weitere Idee für eine Forderung, die bei der Diskussion mit unseren PostDocs aufkam, vorschlagen. Ein Forschungsfreisemester damit könnte man die lästige Lehre auch noch reduzieren. Entschuldigung ich meinte natürlich könnte man noch bessere forschungsorientierte Lehre anbieten.


    Und um etwas klarzustellen ich bin für mehr Dauerstellen in der Wissenschaft bzw. Hochschullehre!

  • #7

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 04:43)

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  • #8

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 05:35)

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