· 

Ärger mit dem Bachelor

Warum Karliczek bei der Reform des Berufsbildungsgesetzes nochmal nachbessern sollte.

HEUTE HAT DAS Bundeskabinett die Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Sie gehört zu den wichtigsten Projekten, die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) in ihrer Amtszeit auf den Weg bringen will.

 

Was einerseits mit ihrer objektiven Bedeutung zu tun hat. Vor allem aber auch damit, dass Karliczek die Aufwertung der beruflichen Bildung zu ihrem Kernthema erklärt hat. Das sei ihr persönlich wichtig, betont sie immer wieder, was man, ohne ihr zu nahe zu treten, auch mit ihrem persönlichen Werdegang erklären kann. Die 48-Jährige stammt aus einer Hoteliersfamilie, ist gelernte Bank- und Hotelfachfrau und Ausbilderin, zusätzlich hat sie ein berufsbegleitendes Studium zur Betriebswirtin absolviert. 

 

Gegenüber der Presse sagte Karliczek heute, die berufliche Bildung in Deutschland gehöre "zu den erfolgreichsten Qualifizierungssystemen weltweit. Mit der BBiG-Novelle werden wir ihre Attraktivität weiter steigern." Das sichert die Fachkräfteausbildung in unserem Land. "Die Entscheidung zwischen beruflicher Aus- und Fortbildung oder Studium ist keine Frage eines Mehr oder Weniger. Es ist eine Auswahl zwischen zwei gleichwertigen Wegen zum beruflichen Erfolg."

 

Das mit der Gleichwertigkeit gehört zu Karliczeks Standardbotschaften. Weshalb zu dem Paket auch eine Ergänzung der Titelbezeichnung bei den beruflichen Abschlüssen zählt. Es ist zugleich der Teil der Reform, der – neben der Definition einer Mindest-Ausbildungsvergütung – am meisten Debatten ausgelöst hat. 

 

Karliczek spricht von der "Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung" als "zentrales Element" der Reform, die Abschlüsse sollten künftig die Bezeichnungen "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" oder "Master Professional" tragen.

 

Dass die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sich wiederholt gegen die neuen Titel positioniert hat, ist dabei noch am wenigsten verwunderlich. Die Verwendung akademischer Abschlussbezeichnungen "für einen anderen Bildungsweg" schaffe Intransparenz und Verwirrung, sagte HRK-Präsident Peter-André Alt im März. "Für die Berufsorientierung Jugendlicher, bei Stellenausschreibungen und der Personalsuche werden informative, eindeutige Bezeichnungen benötigt."

 

Auch dass der FDP-Bildungsexperte Jens Brandenburg Karliczeks Reform heute als "Kratzen an der Oberfläche" bezeichnet,  ist logisch, nicht nur weil die FDP Oppositionsfraktion ist, sondern auch, weil Brandenburg ganz eigene Vorstellungen für die Zukunft der beruflichen Bildung hat. Eine "Exzellenzinitiative für die Bildung" zum Beispiel. Wobei dieser Vorschlag erstmal einen ähnlichen Schlagwort-Charakter hat wie der "Bachelor Professional" oder der "Master Professional", die Brandenburg als "Etikettenschwindel" bezeichnet. "Die berufliche Fortbildung wird nicht attraktiver, wenn man ihre Bezeichnungen mit denen akademischer Abschlüsse vermischt." 

 

Deutlich überraschender als die Kritik von HRK und FDP ist schon die Stellungnahme von Karliczeks Parteifreund Stefan Kaufmann, der Obmann im Bundestags-Bildungsausschuss ist und der Enquete-Kommision "Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt" vorsitzt. Der Meistertitel sei ein "einzigartiges deutsches Markenzeichen der beruflichen Bildung" und müsse seinen neuen Platz neben den neuen Berufsbezeichnungen behalten, mahnte Kaufmann. Um sich dann deutlich von der Ministerin abzusetzen: "Wir wollen die höhere Berufsbildung aufwerten. Ob die neuen Abschlussbezeichnungen dafür der richtige Weg sind, werden wir mit den betroffenen Akteuren beraten." 

 

Karliczek, so scheint es, muss aufpassen, dass hinter der plakativen Debatte über die Abschlussbezeichnungen nicht die inhaltlichen Reformen aus dem Blick geraten. Neue Möglichkeiten zur Teilzeitausbildung zum Beispiel, erleichterte Auslandsaufenthalte für Azubis, neue Formen der Durchlässigkeit zwischen den unterschiedlichen Berufsausbildungen, hochwertigere Prüfungen und einfachere Verfahren. 

 

Viele wichtige und sinnvolle Elemente. Womöglich sollte die Ministerin nochmal nachdenken, ob das mit den geänderten Titeln wirklich so wichtig ist. Die Widerstände gegen die Ausbildungsmindestvergütung vor allem aus Ostdeutschland und sogar vom wirtschaftspolitischen Sprecher der Unionsfraktion sind herausfordernd genug. Ohne den Bachelor und Master Professional könnte Karliczek der Reform womöglich leichter zu der Unterstützung verhelfen, die sie braucht, um in der Realität des Bildungssystems anzukommen. 

 

Wie gesagt: Es ist eines der wichtigsten Projekte für die Bundesbildungsministerin. Auch für ihren ganz persönlichen Erfolg.

Kommentar schreiben

Kommentare: 3
  • #1

    Mawu (Samstag, 18 Mai 2019 13:21)

    Warum eigentlich nicht. Durch die Bezeichnung wird endlich zum Ausdruck gebracht das beruflich qualifizierte Akteure gleichwertig angesehen werden, wie so oft betont aber nicht gleichartige. Der Zusatz Professional differenziert eindeutig von den akademischen Abschlüssen. Ich denke das es weiterhin schlichtweg um das Ego geht, welches so oft unseren Fortschritt gehemmt hat. Die jetzige Novelle ist der richtige Schritt, weiter so. Unser duales Ausbildungssystem und die berufliche Fortbildung ist qualitativ hochwertig, wie im DQR richtig erfasst.

  • #2

    Joachim Schroeder (Donnerstag, 20 Januar 2022 23:04)

    Letztendlicher Bildungsmaßstab ist die Zuordnung zu den Beamtenlaufbahnen gehobener/ höherer Dienst.
    Hier wird der Fachschulabschluss SgTechniker/Betriebswirt dem mittleren Dienst und der HS-Bachelor dem gehobenen Diensz zugeordnet.
    Ziel sollte eine objektive materielle Gesamtschau unabhängig vom Bildungsträger sein.

  • #3

    Joachim Schroeder (Samstag, 06 Januar 2024 23:30)

    Hinweisen möchte ich auf das "rechtssichere" BGH-Urteil zum Berufsbetreuer 44 €. Maßstab ist u.a. dort die Dauer der Ausbildung mit Prüfung.