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Kostbare Medizin

Wenn sich die KMK-Amtschefs diese Woche treffen, werden sie ausführlich über Geld reden – und den Preis für die Reform der Medizinerausbildung. Dazu liegen Kostenschätzungen vor.

DIESE WOCHE bereiten die Amtschefs der Kultusministerien die Sitzung ihrer Chefs im Oktober fest. Neben der versprochenen Reform der Kultusministerkonferenz (KMK) stehen weitere brisante Themen auf der Tagesordnung.

Neue Approbationsordnung macht Zahnarzt-Ausbildung teurer

Zum Beispiel die Novelle der Approbationsordnung für Zahnärzte, die eine Erhöhung der Semesterwochenstundenzahl auf 295 erforderlich macht – und damit die Kosten pro Studienplatz um gut 26.000 Euro nach oben treiben würde. So hat es der Medizinische Fakultätentag (MFT) im Auftrag der KMK errechnet, wobei es noch teurer ginge – die 26.000 Euro ist die vom MFT empfohlene Mindestversion. Die Kultusminister wollen den Mehraufwand für die Lehre nämlich in möglichst vertretbaren Grenzen halten. Schon so beziffert der MFT die Mehrausgaben für die rund 2100 Zahnmedizin-Studenten auf 54,6 Millionen Euro. Auf Dauer. Die KMK will deshalb zur Finanzierung unbedingt den Bund ins Boot holen.

Mindestens eine Viertelmilliarde mehr für den Masterplan "Medizinstudium 2020" – pro Jahr

Noch teurer wird die Reform der Humanmedizin-Studiengänge, wie sie von Bund und Ländern mit dem "Masterplan Medizinstudium 2020" beschlossen wurde. Auch hierzu hat der ...

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Kommentare

#1 -

Victor Ehrlich | So., 22.09.2019 - 15:56
Bei der Diskussion um die Studienplatzkosten im Fach Humanmedizin sollte man im Hinterkopf behalten, dass derzeit ein Teil der ausschließlich für Forschung und Lehre vorgesehenen Budgetmittel für kurative Tätigkeiten in den Unikliniken zweckentfremdet wird. Das Geld kommt nie bei den Studierenden an und dementsprechend schlecht ist die Ausbildung. Wer sich mit Ärzten, Vorstandsreferenten und den Zuarbeitern der Kaufmännischen Geschäftsführer unterhält, erfährt vieles. Leider begeben sich nicht viele Journalisten in diese Gefilde und so bleibt es bei der rechtswidrigen Bezuschussung medizinischer Leistungen, für die eigentlich Krankenkassen und in zweiter Linie der Staat aufkommen müssten.

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