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Schwarzgrüner Vorstoß

Fünf Landesminister sagen jetzt im Detail, wie eine Nothilfe für Studierende aussehen könnte – und ergänzen dadurch den Mahnbrief aller 16 Landeswissenschaftsminister.

ES IST EIN auch parteipolitisch interessanter Vorstoß. Zusätzlich zum Forderungskatalog, den alle 16 Landeswissenschaftsminister vor der heutigen GWK-Sitzung an Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) geschickt haben, haben fünf der Minister ein weiteres Schreiben aufgesetzt. Sie machen darin einen ganz konkreten Vorschlag für eine auf drei Monate befristete Erweiterung des BAföG durch eine BAFöG-Nothilfe.

 

Die Unterzeichner sind die drei grünen Wissenschaftsministerinnen Theresia Bauer (Baden-Württemberg), Angela Dorn (Hessen) und Katharina Fegebank (Hamburg). Aber noch zwei Namen stehen unter dem Kurz-Konzept: Björn Thümer, CDU-Wissenschaftsminister aus Niedersachsen und Bernd Sibler, CSU-Staatsminister für Wissenschaft in Bayern. Sibler ist noch dazu Koordinator aller Wissenschaftsminister in unions-(mit)regierten Ländern. 

 

Was besagt der Vorschlag im Detail:

 

- Antragsberechtigt sollten "alle im Sommersemester ordentlich immatrikulierten deutschen und internationalen Studierenden von staatlich und staatlich anerkannten privaten Hochschulen in Deutschland sein, die nachweisen können, durch den Wegfall eines Nebenjobs selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen zu sein". Dafür sollen eine Erklärung über die Notlage und "einfache Nachweise" über das weggefallene Einkommen reichen. Als Muster nennen die fünf den Hamburgs Nothilfefonds – der vom dortigen Studentenwerk administriert wird. Womit die Studentenwerke als Adminstratoren des Notprogramms wieder im Spiel wären.

- Eine Prüfung der Einkommen von Verwandten oder des eigenen Vermögens soll es nicht geben.

- Die Höhe der Förderung soll dem Durchschnittswert der bisherigen (und jetzt nachgewiesenermaßen weggefallenen Gehaltseinkünften) in den vergangenen Monaten entsprechen – mit der Obergrenze der BAföG-Zuverdienstgrenze von 450 Euro.

- BAföG- und Nicht-BAföG-Bezieher wären gleichermaßen berechtigt, internationale Studierende ebenfalls. 

 

- Die Förderung soll zur Hälfte ein nicht rückzahlbarer Zuschuss sein und zur anderen Hälfte ein Darlehen nach den üblichen BAföG-Regeln.

 

Zur Finanzierung verweisen die Minister auf die 900 Millionen Euro BAföG-Minderausgaben im Haushaltsjahr 2019, die Reserven sollten für "mindestens" drei Monate reichen.

 

Der Vorstoß vor der um zehn Uhr startenden GWK-Ministerrunde erhöht den Druck auf Ministerin Karliczek weiter, die bislang einen anderen Weg verfolgt. Gleichzeitig wollen die Minister, so ist aus ihren Häusern zu hören, mit dem Vorstoß der Kritik aus dem BMBF begegnen, die Länder würden nur allgemeine Forderungen aufstellen, aber nichts konkret machen.

 

Konkret ist der Vorschlag, der jetzt auf dem Tisch liegt, auf jeden Fall. Und ein Beispiel schwarz-grüner Wissenschaftspolitik, auf das beispielsweise auch die SPD schauen wird. Deren Bundestagsfraktion hatte bereits vor etlichen Tagen einen umfangreichen "Aktionsplan für Menschen in Ausbildung und Studium" vorgelegt – mit großen Schnittmengen zu den jetzt bekannt gewordenen Forderungen der fünf Wissenschaftsminister. 

 



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