Konkreter, bitte!
Bund und Länder haben sich auf Regeln für das versprochene Digital-Sofortprogramm für bedürftige Schüler geeinigt. Doch wann wirklich alle Kinder und Jugendlichen versorgt sein werden, ist noch offen.
"DAS WAR TOLL", sagte Anja Karliczek. Ein Lob, das an ihre Länderkollegen ging, deren Ministerien in nur drei Wochen mit Karliczeks BMBF klargemacht hatten, wie die von der GroKo versprochenen 500 Bundesmillionen in die Länder fließen sollen. Mit dem Geld, so die Ansage des Koalitionsausschusses vom 22. April , sollten digitale Endgeräte für Schüler finanziert werden, die sich diese selbst nicht leisten können, 150 Euro pro bedürftigem Schüler, hieß es am Morgen nach dem Koalitionsausschuss.
Heute nun stellte die CDU-Bundesbildungsministerin zusammen mit der rheinland-pfälzischen Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) die Umsetzung des Beschlusses vor, Karliczek per Pressekonferenz in Berlin, Hubig zugeschaltet aus Mainz. Ob die Schulen, die Schüler und ihre Eltern das erreichte Ergebnis genauso "toll" wie Karliczek finden werden, bleibt indes abzuwarten. Denn eines ist offenbar in der Vereinbarung nicht enthalten: ein genau beschriebener Anspruch, dass jeder und jede betroffene Schülerin bis zu einem bestimmten Zeitpunkt das nötige Endgerät erhalten wird.
Die Schulen besitzen die Geräte und verleihen sie an die Schüler
Die Eckpunkte der Vereinbarung, die den bestehenden Digitalpakt ergänzen soll: Der Bund gibt 500 Millionen Euro, die Länder legen, entsprechend der Finanzanteile im Digitalpakt, noch einmal 50 Millionen oben drauf – wobei sie ...
Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels
Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.
Neuen Kommentar hinzufügen