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Unsere Bildungsdaten gehören uns!

Der digitalisierte Europäische Hochschulraum wird ein Bildungsdatenraum sein. Noch haben wir die Gelegenheit, ihn transparent zu gestalten. Ein Gastbeitrag von Justus Lentsch.

Bild: Gerd Altmann / Pixabay.

DIE EU UND DEUTSCHLAND stellen gerade die Weichen für einen digitalisierten Europäischen Hochschulraum: Die Europäische Kommission arbeitet an einer Transformationsagenda für den Hochschulbereich, die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat im Dezember 2020 die Bund-Länder-Vereinbarung "Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung" verabschiedet. Bis Ende 2022 muss das Online-Zugangsgesetz für Verwaltungsprozesse und Services an den Hochschulen in Deutschland umgesetzt sein, und mit dem Entwurf für einen "Digital Services Act" entwirft die Europäische Kommission einen Rechtsrahmen für die Regulierung von Online-Plattformen. Alles Bausteine, die den politischen und rechtlichen Rahmen für einen digitalisierten Hochschulraum und für eine digitale Hochschulbildung in Europa setzen. 

  

Ob personalisierte Lernumgebungen, individuelle Lernprozessunterstützung und mobile learning analytics apps, digitale Studienberatung oder eine KI-basierte Entwicklung von Lehrangeboten: Digitale Hochschulbildung ist nur durch die Erhebung und Nutzung der "digitalen Datenspuren" (Bildungsdaten) möglich, die Studierende und Lehrende in Lehr- und Lernprozessen bei der Nutzung solcher Anwendungen hinterlassen, und zwar in großem Stil – beispielsweise in Form von IP-Adressen oder digitalen Metainformationen über das Nutzerverhalten. Der digitalisierte Europäische Hochschulraum wird wesentlich ein Bildungsdatenraum sein!

 

Bildungsdaten sollten daher transparent, im Sinne des Gemeinwohls und im Interesse der Studierenden und der Lehrenden verfügbar gemacht und geteilt werden können. Dafür braucht es neue Geschäftsmodelle, Organisationsformen und einen gemeinsamen Ordnungsrahmen – kurz: eine umfassende Hochschuldatenpolitik, die nicht nur den Datenschutz, sondern auch die Datennutzung in den Blick nimmt.


Foto: privat.

Justus Lentsch leitet das Referat "Universitäten" im Wissenschaftsministerium von Baden-Württemberg. Dieser Text gibt ausschließlich seine persönliche Meinung wieder. Er ist entstanden in Nachlese zum Educational-Experts-Seminar "The Impact of Digitalization on the Future of Higher Education" der Deutsch-Amerikanischen Fulbright-Kommission (in Kooperation mit dem Hochschulforum Digitalisierung) in Boston, New York und Berlin, an dem der Autor als Fulbright-Stipendiat teilgenommen hat. Bei Interesse am Thema können Sie den Autor kontaktieren unter datengenossenschaften@posteo.org.



Der boomende Educational Technology (EdTech)-Sektor in den USA lässt ahnen, dass Bildungsdaten den nächsten "Goldrausch" in der Datenindustrie auslösen werden. Ähnlich wie Gesundheitsdaten sind sie Gold wert: Viel genauer und umfassender als ein Zeugnis oder ECTS-Punkte geben unsere Datenprofile Aufschluss darüber, was wir wissen (Expertise), wie gut und wie schnell wir lernen (Talent), wie wir Situationen lösen (Kompetenz), wie oft wir etwas versuchen (Frustrationstoleranz) oder ob wir auch einmal ungewöhnliche Lösungswege wagen (Kreativität).

 

Die Plattformen bieten ihre digitalen Services vielfach umsonst oder unter Preis an. Dabei sammeln sie die Datenspuren der Nutzer*innen ein. Die Analyse solcher Datensätze ermöglicht personalisierte Werbung. Oder sie werden an Dritte verkauft, beispielsweise für datenbasierte KI-gestützte Auswahlverfahren ("applicant tracking"). Die digitalen Services sind so gesehen ein Nebenprodukt.

 

Neben vielen Fragen des Datenschutzes, der informationellen Selbstbestimmung oder der Monopolbildung setzt das Geschäftsmodell der Plattformökonomie Fehlanreize, die für die Qualitätssicherung digitaler Hochschulbildung fatal sind: Da es auf Umsonst-Dienstleistungen beruht, wird das Angebot nicht mehr durch die Nachfrage der Hochschul- oder Lerngemeinschaft und die angestrebten Bildungsgewinne der Nutzer*innen gesteuert. Vielmehr ist es darauf optimiert, die nutzergenerierten Daten möglichst gewinnbringend zu Geld zu machen. Das scheint mit den Zielen des Europäischen Hochschulraums schwer vereinbar.



Wie aber kann nun ein europäischer Bildungsdatenraum so gestaltet werden, dass die beim Lehren und Lernen entstehenden Daten tatsächlich für die Verbesserung von digitalen Bildungsangeboten verfügbar gemacht und geteilt werden können?

 

Der Ökonom und ehemalige Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, Dennis Snower, hat einen generellen Ordnungsrahmen für die Digitalwirtschaft vorgeschlagen, der auch in die G20 Osaka Leaders’ Declaration (2019) aufgenommen wurde: "Data Free Flow with Trust". Ergänzt um das Wörtchen "educational" könnte es eine Leitlinie für einen europäischen Bildungsdatenraum sein: "Educational Data Free Flow with Trust".

 

Diese Formel bringt zwei Forderungen zusammen: Erstens: den freien Austausch von Bildungsdaten. Und zweitens: die Vertrauenswürdigkeit (gegenüber den Nutzer*innen) der Daten und der darauf basierenden Anwendungen für digitale Hochschulbildung.

 

Hochschulen könnten als interdisziplinäre

Datengenossenschaften fungieren

 

Beides zusammen lässt sich nach Snower allerdings nur unter der Bedingung realisieren, dass die Kontrolle über die Daten und ihre Nutzung bei denjenigen liegt, die sie erzeugt haben, und dass sie diese Kontrolle auch effektiv wahrnehmen können. Dafür brauche es Vertrauensorganisationen (zum Beispiel Genossenschaften), in denen die nutzergenerierten Daten in anonymisierter Form geteilt und für gemeinsame oder gemeinschaftliche Zwecke genutzt werden können ("Data-Commons"). Diese Organisationen nehmen die Kollektivinteressen ihrer Mitglieder wahr und vertreten sie auch nach außen, beispielsweise in den Verhandlungen mit Drittanbietern.

 

Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz" des 19. Deutschen Bundestags vom Oktober 2020 empfiehlt interdisziplinäre Datengenossenschaften als zielführendes Modell, um aufzuzeigen, "wie nicht personenbezogene bzw. anonymisierte Daten sicher und gemeinschaftlich mit anderen Unternehmen und Organisationen geteilt werden können, um hieraus für alle Beteiligten Mehrwerte zu generieren". Warum sollte, was bereits für Gesundheitsdaten oder Unternehmensdaten erprobt wird, nicht auch für den Hochschulbereich taugen?

 

Schritte zum europäischen
Bildungsdatenraum

 

"Was dem Einzelnen nicht möglich ist, vermögen viele": Könnten wir nicht Friedrich Wilhelm Raiffeisens Motto und die Rechtsform der Genossenschaft auch für Bildungs- und Studierendendaten nutzen? Datengenossenschaften könnten so von unten den Weg zu einem europäischen Bildungsdatenraum bahnen:

 

1. Hochschulen sind Mitgliederorganisationen, Vertrauensinstitutionen und Zweckgemeinschaften zugleich, also verkörpern den Genossenschaftsgedanken. Ihre Mitglieder kommen selbstbestimmt unter einem gemeinsamen Zweck (höhere Bildung) zusammen. Mit der Einschreibung oder der Aufnahme als Mitglied der Hochschule könnten Studierende und Lehrende zugleich in die Datengenossenschaft (gegebenenfalls mit der Hochschule als Trägerorganisation) eintreten und ihre zukünftigen Bildungsdatenspuren in (anonymisierter Form) freiwillig in den "data common", die Datenallmende, einbringen. Der Vorschlag beruht dabei grundsätzlich auf Freiwilligkeit – wobei die Daten mitunter notwendig für eine Anwendung sind und diese dann eben auch nur von denen genutzt werden kann, die ihre Datenspuren dafür zur Verfügung stellen.

 

2. Die Nutzungsrechte der Daten verbleiben ausschließlich bei denjenigen, die sie erzeugt haben und sie in (anonymisierter Form) der Genossenschaft für den gemeinsamen Zweck der digitalisierten Hochschulbildung zur Verfügung stellen. Allein die Studierenden und Lehrenden bestimmen, mit wem die Daten, die sie erzeugen, zu welchen Zwecken und unter welchen Bedingungen geteilt werden.

 

3. Die Datengenossenschaft fungiert als Treuhänderin der Daten und bereitet sie nach Maßgabe und für die gemeinsamen Zwecke ihrer Mitglieder auf. Sie stellt sicher, dass Drittanbieter (beispielsweise von personalisierten Lernumgebungen, learning analytics apps oder KI-gestützter Studienberatung) die Daten ausschließlich für den vereinbarten Zweck und nach den Standards der Datengenossenschaft nutzen (beispielsweise "open code" oder Bereitschaft, eigene Daten zu teilen).

 

4) Die Governance einer Datengenossenschaft könnte zudem einen Weg aufzeigen, das Gebot studentischer Mitbestimmung in der datengestützten und KI-basierten Hochschullehre umzusetzen.

 

5) Wenn Studierende und Lehrende ihre Bildungsdatenspuren gemeinsam in eine Datengenossenschaft einbringen, poolen und gemeinschaftlich für ihr gemeinsames Ziel – digitale Hochschulbildung! – teilen und nutzen, würde in Europa ein Bildungsdatenökosystem entstehen, das Google, Facebook, EdX, Knewton & Co. weit überlegen wäre.

 

Mit den Europäischen Hochschulnetzwerken gibt es bereits einen europaweiten Verbund von Vertrauensinstitutionen, die mit der Etablierung von "data commons", dem Aufbau und der Vernetzung lokaler Bildungsdatenökosysteme auf dem Weg zu einem europäischen Bildungsdatenraum vorangehen könnten. Die Gelegenheit ist da.


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Kommentare: 1
  • #1

    Laubeiter (Donnerstag, 11 November 2021 11:42)

    Mir fehlt eine Bewertung der Produkte der Firmen aus USA; die schon da sind. Ich habe nichts gegen die Entwicklung von Produkten für den Bildungssektor von privaten Firmen. Schulbuch- und Lehrbuchverlage leisten seit Jahrunderten herausragende Arbeit, Grundlagen für die Vermittlung von Wissen bereitzustellen und verdienen damit Geld. Wenn jetzt Firmen learning analytics den Universitäten und Studierenden anbieten, ist das so anders als das, was Verlage auf dem Sektor des Papiers und Tinte anbieten?