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Weg von den Ministerien

Es ist Zeit, die Forschungsförderung der Bundesregierung völlig neu zu denken. Ein Vorschlag, was das bedeuten könnte.

ZWEI DINGE SCHEINEN derzeit Konsens zu sein, sobald das Gespräch auf die Forschungsförderung der Bundesregierung kommt. Erstens: Sie hat finanziell in den vergangenen 16 Jahren enorm zugelegt, auch und gerade dank einer Bundeskanzlerin, die in ihrem früheren Leben selbst Wissenschaftlerin war. Zweitens: Das Mehr an Geld hat nicht zwangsläufig zu einem vergleichbaren Plus an Performance geführt, vor allem nicht, was die Übertragung wissenschaftlicher Erkenntnisse in wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen angeht. 

 

Mit dem Abschied Angela Merkels endet zugleich eine Ära in der der Wissenschaftspolitik. Eine gute Gelegenheit, die bestehenden Förderstrukturen einmal ganz grundsätzlich zu hinterfragen. 

 

In der ZEIT hat das vor ein paar Monaten der Innovationsforscher Dietmar Harhoff gemacht, der bis 2019 die Expertenkommission Forschung und Innovation geleitet hat, also den Rat der Wissenschaftsweisen der Bundesregierung. "Das neue Zauberwort der Forschungs- und Innovationspolitik heißt Agenturen", hat Harhoff geschrieben, die unabhängig agieren und die Forschung "strategisch planen, fördern und koordinieren sollen". Als einen ersten Schritt nannte Harhoff die neu gegründet Bundesagentur für Sprunginnovationen, um gleich hinzuzufügen: "Wenn solche Institutionen jedoch vom Forschungsministerium an die Kette gelegt werden, können sie nicht erfolgreich arbeiten.“

 

Womit Harhoff den eigentlichen Punkt berührt. Das Zauberwort einer neu strukturierten Forschungspolitik heißt nicht allein "Agenturen", sondern vor allem "Entmachtung der Ministerialbürokratie".

 

Die Beamten wachen mit Argusaugen
über "ihre" Forschungsorganisationen

 

Im Augenblick ist es doch so: Die großen Forschungsorganisationen von Helmholtz bis Max Planck stehen alle unter der Aufsicht auch eines Bundesministeriums, meist des Ministeriums für Bildung und Forschung. 

 

Die dortigen Beamten wachen mit Argusaugen über "ihre" Forschungsorganisationen und bestimmen oft nach wenig durchsichtigen Kriterien mit, welches Institut mit wem Kooperationen eingeht, gemeinsame Projekte betreibt und Forschungsaufträge erhält. Und weil das so ist, leisten sich die anderen Ministerien fast alle noch eigene sogenannte Ressortforschungseinrichtungen, die sie wiederum wie nachgeordnete Behörden behandeln. 

 

Wobei die Kriterien der Ministerialbürokratie dann doch so undurchsichtig wiederum nicht sind: Es geht um die Sicherung persönlichen Einflusses, im Zweifel auch im Kampf der Ministerien gegeneinander, und es geht um die Vermeidung von Risiken, die einem irgendwer, seien es Politiker oder Rechnungshöfe, eines Tages vorwerfen könnten. Gemessen wird die eigene Bedeutung an der Höhe der zu verteilenden Budgets. Die abstrakte (und noch dazu nie garantierte) Ermöglichung wissenschaftlicher Spitzenleistungen ist demgegenüber kaum eine Kategorie. 

 

Das muss so nicht sein. Zum Beispiel wenn sich an der Spitze eines Ministeriums Persönlichkeiten befinden, die Forschung und deren Freiheitsgrade verstehen und die, ohne diese zu verletzen, trotzdem in der Lage sind, die Forschungsförderung strategisch zu betreiben. Diesen Persönlichkeiten folgen dann auch ihre Ministerien. 

 

Raus aus dem Verantwortungsbereich
einzelner Ministerien

 

Die strukturelle Lösung ist aber eine andere: Die Forschungseinrichtungen müssen raus aus dem Verantwortungsbereich einzelner Ministerien, sie müssen in eine Art übergeordnete Trägerschaft der gesamten Bundesregierung, die sich auf die Grundfinanzierung und die juristischen Rahmenbedingungen beschränkt. Verbindet man dies mit der Idee der Agenturen, so folgen wiederum zwei Dinge. 

 

Erstens: Die Forschungsorganisationen wären frei von ministeriellen Machtspielchen. Gerade die Ressortforschungseinrichtungen (wie zum Beispiel das Robert-Koch-Institut) hätten die Chance, sich endlich wirklich zu vollen Forschungseinrichtungen zu entwickeln. Denn den Fachministerien (in dem Fall das Gesundheitsministerium) wären sie dann nur noch in Hinblick auf ihre hoheitlichen Aufgaben Rechenschaft schuldig.

 

Zweitens: Die Freiheit, verbunden mit den neuen unabhängigen Förderagenturen, würde den Wettbewerb anregen, bei der Erforschung wissenschaftlicher Grundlagen bis hin zum Wissenstransfer. Die Leistungen der Institute würden transparenter, und die Institute wären stärker gefordert – weil die einzelnen Ministerien nicht mehr "ihre Forschungseinrichtungen" und das darin vorhandene Führungspersonal protegieren könnten.

 

Eine Vision am Reißbrett? Noch nicht bis ins Letzte zu Ende gedacht, vor allem was die künftige Rolle des BMBF angeht oder die Schnittstellen zur Forschungspolitik der Länder? Mag sein. Doch die Debatte müssen wir jetzt führen. So wie es ist, kann es nicht bleiben. 

 

Dieser Kommentar erschien zuerst im Newsletter ZEIT WISSEN 3.


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Kommentare: 9
  • #1

    Armin Birk (Freitag, 20 August 2021 10:36)

    Ein schönes Gedankenspiel. Doch wenn man ohne einen begrenzenden Rahmen weiterdenken würde, käme man schnell an einen Punkt, an dem Unsummen bewegt werden und die dafür verantwortlichen Personen sich jedweder (Vor- u. Nach-)Kontrolle entziehen. Mein Staatsverständnis ist davon geprägt, dass der Bundestag, wenn er denn wollte, die Ministerien und ihre nachgeordneten Dienststellen wenigstens durch die Zuweisung und Zweckbindung von Finanzmitteln kontrollieren kann. Ich erkenne keine haushaltsrechtlich zulässige Konstruktion, die einer staatsfinanzierten Institution (also egal, in welcher Rechtsform) langfristige Mittelzuweisungen garantiert, ohne dass Einfluss auf die Mittelverwendung durch den Staat gewährt bleibt. Gegen eindeutige Ressortzuständigkeiten habe ich deswegen nichts, weil so nur das zuständige Ministerium sowie das Finanzministerium Einfluss auf die Forschungseinrichtung ausüben können. Eine übergeordnete Zuständigkeit der Bundesregierung würde den Streit nur verlagern und ganz und gar nicht verhindern. Der große Wurf wird nicht kommen, deswegen sollten wir lieber auf Anpassungen drängen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit umgesetzt werden, wie Überarbeitungen der Verwaltungsvorschriften zur BHO, aus denen die Verwendungsrichtlinien für geförderte Forschungsprojekte resultieren. Bei der Diskussion über staatliche Kontrolle von Förderungen an die Wissenschaft wird all zu gerne verdrängt, dass Forschung nur ein Posten im Gesamthaushalt ist, die Academia sich aber ständig wünscht, besondere Freiheiten zu erhalten. Würden Forscher diese Freiheiten auch anderen Bereichen der staatlichen Sphäre zugestehen und sollen künftig Trägervereine im Sozialbereich oder Wirtschaftsförderer auch möglichst ohne Kontrolle ihre staatlichen Mittel verteilen können?? Für Demut im eigenen Handeln, Transparenz beim Einsatz von Steuermitteln und Offenheit, wenn man die Sinnhaftigkeit seiner staatlich finanzierten Arbeit erklären soll, würde ich eher werben wollen als für eine entfesselte Forschungsförderung.

  • #2

    Marco Winzker (Freitag, 20 August 2021 10:36)

    Dieser Ansatz wäre auch dort sinnvoll, wo Forschung auf Anwendung und Betrieb einer Infrastruktur trifft. Wie wäre es denn mit einer Agentur für digitale Unterstützung der Hochschullehre?

    Aufgaben gibt es genug: Es könnte die Wartung und Weiterentwicklung der Lernplattformen (LMS) koordiniert und finanziert werden (https://netzpolitik.org/2020/gemeinsame-erklaerung-der-open-source-bildungsplattformen-lernplattformen-fordern-nachhaltige-finanzierung/). Entwicklung und Pflege einer Plattform für elektronische Prüfungen. Systeme für hybride Lehrveranstaltungen. Weiterentwicklung eines LMS mit Elementen zur Interaktivität, Studierendenzentrierung, Learning Analytics.

    Das sollte die Agentur natürlich nicht selber programmieren, sondern die vorhandenen Aktivitäten fördern und vernetzen.

  • #3

    Skeptisch (Freitag, 20 August 2021 10:42)

    Ich bin skeptisch, was die "Agenturen" als Allheilmittel betrifft. Parallele aus der Geschichte: Anfang der 1960er Jahre war Deutschland die "Apotheke der Welt". Vor diesem Hintergrund entschied sich die Politik für eine sehr liberale Form der Arzneimittelzulassung, in dem Vertrauen darauf, dass das der Industrie nutzte. Die USA entschieden sich dagegen für eine sehr starke Behörde und eine hohe Schwelle in der Arzneimittelzulassung, um Verbraucherschutz zu gewährleisten. Ergebnis? Die deutsche pharmazeutische Industrie verliert an Bedeutung, während die USA zum unangefochtenen Weltmarktführer wurden. Manchmal ist es innovationsförderlich, sich ein bisschen strecken zu müssen, statt zu leicht Zugang zu Geld zu haben: Die US-Industrie florierte, weil die FDA als starke Behörde frühzeitig klinische Studien "state of the art" forderte. So konnten sich die Hersteller durchsetzen, die tatsächlich gute Arzneimittel in der Pipeline hatten. In Deutschland "verstopfte" der Markt dagegen durch Mittelmaß. Und als das Problem offensichtlich wurde, wollte man es ebenfalls durch eine "Agentur" und damit durch eine noch liberalere Arzneimittelzulassung lösen, wozu es dann aber wegen der EU-Harmonisierung nicht mehr kam. Manchmal ist mehr Wettbewerb um knappe Ressourcen eben doch besser, zumindest wenn es um Innovation geht: Es muss nicht jeder Gehirnfurz von denjenigen, die sich im System etablieren konnten, gefördert werden, stattdessen ist eine rigorose Auslese empfehlenswert, wenn es um die Verteilung knapper Ressourcen geht.

  • #4

    Skeptisch - Nachtrag (Freitag, 20 August 2021)

    Weil vielleicht die Frage aufkommt, was ich statt einer Agentur empfehlen würde: Eine Kombination aus Aufstockung der Grundfinanzierung, damit mehr Forschung mit Ausstattungsmitteln gemacht werden kann (statt die Ausstattung nur noch dazu zu verwenden, Drittmittelanträge zu schreiben) und hohen Anforderungen an Vorarbeiten als Grundlage für große Förderentscheidungen, die von einer starken Behörde überprüft werden könnten (z.B. vorangegangene Veröffentlichungen in Journalen mit hohem Impact). Das muss dann letztlich aber eine Behörde sein, weil es sich um eine hoheitliche Tätigkeit handelt: Eine Agentur hat weniger Möglichkeiten, vor dem Hintergrund des Art. 5(3) GG Mittel zu verweigern, sondern müsste mehr "per Gießkanne" austeilen.

  • #5

    Marco Winzker (Freitag, 20 August 2021 12:11)

    @Skeptisch, #3:
    Die USA haben eine ausgeprägte Start-Up-Kultur. Deutschland lernt in den letzten Jahren davon, aber dennoch sind die Verhältnisse schwer zu vergleichen. Parallelen aus der Geschichte können von ihrer Natur her nur anekdotisch sein.

  • #6

    Skeptisch (Freitag, 20 August 2021 12:27)

    @Marco Winzker: Die pharmazeutische Industrie ist auf der Farben- und Chemieindustrie heraus entstanden und hat damit nichts mit der Start-Up-Kultur zu tun. Es geht um dem Zeitraum 1960 bis 1990 und um das, was der Staat tut, weswegen die Parallele aus der Geschichte nicht nur anekdotisch sein muss: Es könnte ein Fehler sein, den man nicht wiederholen muss.

  • #7

    Jan-Martin Wiarda (Dienstag, 24 August 2021)

    Liebe Leserinnen und Leser,

    aus gegebenem Anlass mal wieder der Hinweis: Inhaltliche Kritik an Personen ist in den Kommentaren jederzeit willkommen. Herabwürdigende Kritik aber und wird nicht toleriert. Entsprechende Kommentare werden nicht freigegeben. Ich danke Ihnen für die überwiegend sehr gute Diskussionskultur und freuen mich auf mehr davon.

    Beste Grüße
    Ihr Jan-Martin Wiarda

  • #8

    Manfred Hennecke (Mittwoch, 22 September 2021 16:17)

    Hinsichtlich der Ressortforschung verkennt der Vorschlag, dass die Verhältnisse in den Instituten sehr unterschiedlich sind (es ist nicht einmal klar, wer alles zur Ressortforschung gehört). Näheres kann man in den gutachterlichen Berichten des Wissenschaftsrates nachlesen.
    Die Unterschiede liegen (u.a.) in:
    - dem Anteil der Forschungstätigkeiten (offenbar zwischen 5 % und 90 %);
    - dem Anteil der hoheitlichen Tätigkeiten (die Verteilungsbreite dürfte ähnlich derjenigen in der Forschung sein);
    - außerdem werden in unterschiedlichem Ausmaß Dienstleistungen für Wirtschaft und Gesellschaft angeboten , die weder hoheitlich noch Forschung sind.
    Die allein mit der Forschung begründete Anbindung an eine Agentur würde dem Aufgabenspektrum nicht gerecht werden. Im Übrigen gibt es Forschungsaufgaben, die mit hoheitlichen Tätigkeiten ziemlich untrennbar verbunden sind.
    Die lange zurückliegende Entscheidung der Bundesregierung, Grundsätze für eine moderne Ressortforschung aufzustellen, ist an sich eine sachgerechte Lösung zur Qualitätsverbesserung, wenn diese Grundsätze nur von allen Ressorts ernst genommen und regelmäßig an die Entwicklungen im Wissenschaftssystem angepasst werden würden.
    Die Rechtsform einer nachgeordneten Behörde muss dabei keine Einschränkung bedeuten; selbst die Forschungsfreiheit kann dort größer sein als in manchem eingetragenen Verein.

  • #9

    Insider (Mittwoch, 27 Oktober 2021 20:31)

    Die Idee mit den. Agenturen kann gut sein. Mehr Freiheitsgrade, z.B Überjährigkeit der Haushalte, weniger TVÖD-Fesseln täten ein übriges.

    Wer aber jemals Sitzungen z.B. des Vereins der Helmholtzgemeinschaft beiwohnen durfte, darf auch Zweifel daran haben, ob die Forschungs- und Innovationspolitischen Entscheidungen, die z.B. dort gemacht werden und potenziell gemacht werden würden, den Standort wirklich weiter voranbringen.

    Hier ist man sich selbst am nächsten und organisiert die Beutegemeinschaft.

    Spricht nicht bsw. die Ausgründungsbilanz Bände oder die Beiträge zur Covid Impfstoffentwicklung, die letztlich aus einem An- Institut einer Universität ihren Anfang nahm?

    Wo bleiben - die Frage ist schon legitim - die greifbaren Beiträge für den Standort und ja- let‘s face it - den Steuerzahler? Wohlgemerkt: auf die ganz lange Frist - sagen wir: 20, 30 Jahre?