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Wer das Jurastudium reformiert, reformiert auch die Gesellschaft

Die Bologna-Studienreform ist an der Rechtswissenschaft weitgehend vorübergegangen. Jetzt zeigt die Leuphana Universität, wie es geht.

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Artikelbild: Wer das Jurastudium reformiert, reformiert auch die Gesellschaft

Bild : Piqsels .

ES GAB MAL EINE ZEIT, da habe ich regelmäßig über die deutsche Juristenausbildung geschrieben. In den Nullerjahren war das, als ein Fach nach dem anderen seine Abschlüsse auf Bachelor und Master umstellte. Doch zwei Disziplinen stemmten sich stärker als alle anderen gegen den Trend: die Medizin und die Rechtswissenschaft. Keiner brauche halbe Ärzte oder halbe Richter, so lautete damals eines der Standardargumente gegen die Einführung des Bachelors. Nur das Staatsexamen qualifiziere für den Arbeitsmarkt. Wirklich stichhaltig fand ich das freilich nicht.

Nicht nur landete ein großer Teil der Jura-Absolventen gar nicht in den reglementierten juristischen Berufen. Auch schaffte es ein Viertel und mehr überhaupt nicht bis zum erfolgreichen Examen. Und von denen, die eine erfolgreiche Staatsprüfung hinter sich brachten, war die Mehrheit vorher (teilweise mehrere Semester) im Repetitorium. Denn das war in den Nullerjahren noch so eine tradierte Besonderheit, die viel über die didaktischen Qualitäten des damaligen rechtswissenschaftlichen Studiums aussagte: Es setzte auf dem Weg zum Abschluss die meist privat zu bezahlende Nachhilfe voraus.

In den vergangenen zehn Jahren habe ich ...

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Kommentare

#1 -

Noch 'ne Hanna | Mo., 21.03.2022 - 10:02
"Meine – zugegebenermaßen spitze – These: Die Orientierung der Studieninhalte an staatlichen Bedarfen, Verfahrensweisen und Denklogiken, verbunden mit der hohen Zahl von Jura-Absolventen, hat zu einer Formalisierung, Bürokratisierung und Risikoaversität staatlicher wie unternehmerischer Entscheidungsprozesse beigetragen, die selbst viele Juristen beklagen."



Gegenthese von einer Nicht-Juristin: Au contraire. Wir brauchen nicht weniger Volljurist*innen in den staatlichen Entscheidungsprozessen, sondern mehr. Die spezifische Stärke von Volljurist*innen besteht darin, dass sie im Rahmen ihrer Ausbildung lernen, Gesetze so zu akzeptieren und hinzunehmen, wie sie eben sind, statt eigenmächtige Korrekturen vorzunehmen, weil sie subjektiv der Auffassung sind, dass z.B. das Steuerrecht ganz anders ausgestaltet sein sollte. ...

#2 -

WB | Mo., 21.03.2022 - 11:57
Man sollte die Funktion des Staatsexamen als Ermöglichen für Diversität nicht unterschätzen: Doppelprädikat und man ist drin. Ohne bekommen wir ganz schnell ENArchen und Classics-belesene Sir Humphreys. Davon ab, ist das Erste Examen im Vergleich zum Zweiten Kindergarten. Wenn man was ändern wollte, wären das Dinge wie Prozessrecht und Relation schon in der Uni zu unterrichten, damit das Dauergenerve mit X Mindermeinungen aufhört und die Last besser zwischrn beiden verteilt.

#3 -

McFischer | Mo., 21.03.2022 - 17:44
@Noch 'ne Hanna

Es gibt sicherlich gute Gründe, "Volljurist/innen" beizubehalten. Ihr Argument

Die spezifische Stärke von Volljurist*innen besteht darin, dass sie im Rahmen ihrer Ausbildung lernen, Gesetze so zu akzeptieren und hinzunehmen, wie sie eben sind, statt eigenmächtige Korrekturen vorzunehmen..."

trägt hier aber nicht sehr weit. Es reduziert (Voll)Juristen zu willenlosen Bürokratie-Maschinen - das sind sie natürlich (und glücklicherweise) nicht. Kein Familienrichter, keine Verfassungsrichterin kommt weit damit, "Gesetze hinzunehmen". Wie Sie ja selbst am - irgendwie wenig passenden - Beispiel Kapazitätsberechnung zeigen: dass die Verfassungsjurist*innen so entschieden haben, war ja nicht vorgegeben.

#4 -

Noch 'ne Hanna | Di., 22.03.2022 - 10:25
"Es reduziert (Voll)Juristen zu willenlosen Bürokratie-Maschinen - das sind sie natürlich (und glücklicherweise) nicht."



Wenn der Eindruck entstanden ist, dann liegt das daran, dass es in einem Forum natürlich Verkürzungen gibt. Ich habe eher gemeint, dass Jurist*innen in der Tendenz durch die ständige Beschäftigung mit dem Wortlaut von Gesetzestexten eher dazu befähigt sind, den Wunsch des Gesetzgebers zu respektieren, indem sie ihn auslegen, aber eben auch die methodische Kompetenz haben, zu erkennen, wann sie mit der Auslegung zu weit gehen. Das ist die Fähigkeit, die Nicht-Jurist*innen fehlt, die eher dazu neigen, die kleinen Formulierungsunterschiede, die in Gesetzestexten eine so große ...

#5 -

JW | Di., 22.03.2022 - 13:15
Als Person, die beide Examen hat, kann ich die pauschalen Thesen nicht so recht nachvollziehen. Ich denke es bedarf einer sehr differenzierten Sichtweise:

1. BSc/MSc und Staatsexamen sind - wenn man es richtig konzipiert - zwei Paar Schuhe, die völlig unterschiedliche Bedarfe abdecken können und müssen.

2. Eine fundierte, auf die reglementierten Berufe ausgerichtete Juristenausbildung ist zur Gewährleistung einer funktionierenden Exekutive und Judikative unerlässlich.

3. Die Juristenausbildung sollte nicht die gleichen Fehler machen, wie andere staatlich reglementierte Berufe und nur um der Umstellung auf Bologna Willen auch tatsächlich umstellen. Das führt nicht zu mehr Qualität bei den Abschlüssen, sondern allein ...

#6 -

Michael Kroeher | Mi., 23.03.2022 - 12:14
Ich bin kein Experte für juristische Ausbildungsgänge. Doch sollte hier, so denke ich, die Alternative der (privaten) Bucerius Law School nicht unerwähnt bleiben: Die Studierenden schließen mit einem juristischen Bachelor (LLB) und dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Eine, wie mir scheint, attraktive Kombination, von der sich das Leuphana-Konzept offenbar einiges abgeschaut hat.

#7 -

DA | Mi., 23.03.2022 - 14:47
Aus meiner Sicht ist es eine positive Entwicklung, dass es (auch) in Niedersachsen offenbar gelungen ist, einen alternativen Weg in die erste juristische (Staats-)Prüfung zu ebnen.

Mit Blick auf die Organisation des Studiums ist es auch erst einmal relativ egal, ob man an einem generalistischen Curriculum festhalten mag, das fast ausschließlich die Bedürfnisse von Richter- und Staatsanwaltschaft bedient (das könnten auch Bachelor und Master leisten), und in dem sowohl andere berufliche Einmündungen als auch tatsächlich rechts*wissenschaftliche* Kompetenz regelmäßig (zu) kurz kommen. Diese Diskussion ist und bleibt festgefahren; im Unterschied zur Medizin dürfte es hier dennoch vergleichsweise leicht sein, LL.B.-Studiengänge zu ...

#8 -

HX | Mi., 23.03.2022 - 23:25
@DA

Am Ende könne die Unis ihre Studiengänge nennen wie sie wollen, praktisch von Bedeutung sind ausschließlich die Ausbildungsvorgaben des DRiG. Das Erste Staatsexamen ist letztlich nicht mehr als eine staatliche Eingangsprüfung für das Referendariat und damit zentraler Meilenstein auf dem Weg zum beruflich relevanten Assessorexamen.

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