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Beurlaubte Kanzlerin der FU Berlin: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Seit zwei Jahren ist Andrea Bör wegen einer Affäre im Präsidentschaftswahlkampf beurlaubt. Kommt nun auch Bewegung in das ebenso lange laufende Disziplinarverfahren?

Bibliothek der FU Berlin. Foto: Tijl Vereenooghe, CC BY-NC-SA 2.0.

ES IST EINE WENDE im Fall um die beurlaubte FU-Kanzlerin Andrea Bör. Wie die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigt, hat sie die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Untreue nach fast zwei Jahren eingestellt. Es lägen keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Beschuldigten vor, auch sei der Freien Universität kein Vermögensnachteil entstanden. 

 

Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) gerät durch die Verfahrenseinstellung nun unter Zugzwang, denn ihre Behörde war es, die im Mai 2022 Strafanzeige gegen Bör erstattet hatte – inmitten eines Disziplinarverfahrens, das bis heute nicht abgeschlossen ist. 

 

Die Affäre begann im Herbst 2021, als FU-Präsident Günter M. Ziegler kurz vor Ende seiner ersten Amtszeit stand. Er wollte erneut antreten, was Bör und eine Gruppe von Professoren unbedingt verhindern wollten. Recherchen des Tagesspiegels ergaben, dass Bör an allen Unigremien vorbei eine Personalagentur damit beauftragte, Gegenkandidaten zu finden. Als der Auftrag zurückgezogen wurde, war bereits eine fünfstellige Honorarsumme aus FU-Haushaltsmitteln geflossen.

 

Der Akademische Senat sprach Bör daraufhin mit knapper Mehrheit das Misstrauen aus, der scheidende Regierenden Bürgermeister und Wissenschaftssenator Michael Müller (SPD) ordnete als eine seiner letzten Amtshandlungen erstmals den Abzug Börs aus der FU an, seine Verwaltung leitete das Disziplinarverfahren ein. 

 

Kurz nachdem Ziegler im Februar 2022 wiedergewählt worden war, untersagte die inzwischen ins Amt gekommene Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) der Kanzlerin dann mit sofortiger Wirkung die Ausübung ihrer Amtsgeschäfte. Im Mai, parallel zur Stellung der Strafanzeige, wurde die Beurlaubung verlängert – und danach immer weiter. Bei Weiterzahlung von Börs Bezügen auf der Stufe B5, was zurzeit knapp 10.000 Euro monatlich entspricht. 

 

Das Amt der Kanzlerin ist
aktuell provisorisch besetzt

 

Seitdem ist das Amt der Kanzlerin an der FU nur provisorisch besetzt, und über die Auseinandersetzungen legte sich ein Schleier, der nur selten gelüftet wurde. Man könne sich nicht zu Personaleinzelangelegenheiten äußern, teilte die Senatsverwaltung vor wenigen Tagen zum wiederholten Male auf Anfrage mit. Andrea Bör antwortete ihrerseits, das Verbot der Führung der Amtsgeschäfte gegen sie werde – "wie Sie den Internetseiten der FU Berlin entnehmen können" – weiter aufrechterhalten. "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich darüber hinaus in einem laufenden Verfahren nicht äußern kann."

 

Etwas gesprächiger war zuletzt die FU selbst – und verwies auf das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das hatte im Oktober 2023 das Dienstausübungsverbot bestätigt und damit Börs im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes erhobene Beschwerde gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Weil die Entscheidung unanfechtbar ist, muss Bör jetzt warten, bis das davon unabhängig laufende, von der Senatsverwaltung geführte Disziplinarverfahren abgeschlossen ist. 

 

Deutlich wurde das Gericht in seiner Begründung: Durch die nicht in ihrer rechtlichen Kompetenz liegende Beauftragung einer Personalagentur sei "ein erheblicher Vertrauensverlust“"entstanden, der zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der sachgemäßen Zusammenarbeit der Kanzlerin mit den weiteren Mitgliedern des Präsidiums als Universitätsleitung einschließlich des wiedergewählten Präsidenten geführt habe.

 

Interessanterweise eine andere Argumentationsfigur, als nun die Staatsanwaltschaft bei der Begründung der Verfahrenseinstellung anwendet. Hier geht es um nachweisbare Schuld und messbaren Schaden, nicht um das Vertrauen zwischen den Beteiligten: Der FU sei kein Vermögensschaden entstanden, weil die beauftragte Personalagentur durch ihre Arbeit im Vorfeld der Präsidentenwahl "äquivalente Gegenleistungen" erbracht habe.

 

Was wird jetzt aus
dem Disziplinarverfahren?

 

Ein FU-Sprecher sagt, auf das Disziplinarverfahren der Senatsverwaltung habe die FU "keinen verfahrensleitenden Einfluss", daher sei für die Universität auch nicht vorherzusehen, wann es zu Ende sein wird. Vor diesem Hintergrund habe sich die FU weiter darum bemüht, mit Bör und Senatsverwaltung "in einen zielführenden Austausch über eine für alle Beteiligte tragbare, einvernehmliche Lösung der Gesamtsituation zu kommen". 

 

Ob sich nun ein Ende der schier unendlichen Causa Bör abzeichnet? Abgesehen von der menschlichen Dimension und den Kosten hat der jahrelange Schwebezustand potenzielle wissenschaftsstrategische Auswirkungen. Die FU ist Teil der Berlin University Alliance (BUA), die seit 2020 als eine von elf Exzellenzuniversitäten gefördert wird. Im Herbst 2025 steht die Evaluation an, die über die Fortsetzung der Förderung entscheidet – da müssen die BUA-Universitäten zusammen mit der gesamten Berliner Wissenschaftspolitik ein schlagkräftiges Bild abgeben. 

 

Der FU-Sprecher betont indes, dass die seit Börs Beurlaubung kommissarische Kanzlerin Andrea Güttner ihre Aufgaben "nahtlos, effizient und hervorragend" erfülle. "Mit ihrem Team stellt sie sicher, dass die Freie Universität in allen Belangen der Verwaltung wie auch in strategisch wichtigen Prozessen vollumfänglich handlungsfähig ist. Die Freie Universität ist somit auch für die Exzellenzstrategie gut aufgestellt." 

 

Fest steht, dass die FU mit Güttner vergangenes Jahr schon die Verhandlungen um die neuen Hochschulverträge erfolgreich bestritten hat. Fest steht aber auch, dass der von vielen erhoffte frische Wind in der Sache durch die im Mai 2023 ins Amt gekommene Ina Czyborra ausgeblieben ist. Offiziell zumindest.

 

Hinter vorgehaltener Hand hieß es nämlich zuletzt, Bör sei neulich zu einem Gespräch mit der Senatsverwaltung erschienen. Wofür es aber keine Bestätigung gibt – was aber vor dem Hintergrund der eingestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen viel Sinn ergäbe. Womöglich kann man sich an der FU also bald auf Neuigkeiten einstellen. 

 

Dieser Artikel erschien zuerst im Tagesspiegel.



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Kommentare: 4
  • #1

    Django (Donnerstag, 08 Februar 2024 15:40)

    Verstehe ich das Gericht richtig? Frau Bör beauftragt im Alleingang und in Überschreitung ihrer Kompetenzen eine Personalagentur, aber weil den Rechnungen der Agentur tatsächlich geleistete Arbeit gegenübersteht, ist kein Vermögensschaden entstanden? Auch wenn die geleistete Arbeit für die FU keinen Nutzen hatte? Da geht doch glatt die eine oder andere Augenbraue nach oben...

  • #2

    wie auch immer (Donnerstag, 08 Februar 2024 18:08)

    Die Ermittlungen wegen Untreue mögen eingestellt worden sein, der Verlust des Vertrauens der Leitung der FUB in Frau Bör ist dennoch immens. Daraus wird keine Zusammenarbeit mehr werden. Das ist dann die zweite Uni, die Frau Bör im Unguten verlassen muss.

  • #3

    #IchBinTina (Donnerstag, 08 Februar 2024 19:26)

    @Django: Für Außenstehende wirkt das befremdlich, aber die Unterscheidung zwischen "Pflichtwidrigkeit" und "strafrechtlicher Relevanz" ist wichtig, um "überschießende" Strafverfolgung aus politischen Gründen zu verhindern. Z.B. Vorstandsvorsitzende/r einer Aktiengesellschaft, der/die eine schlechte, d.h. unwirtschaftliche, Entscheidung trifft. Das verstößt gegen die Pflichten aus dem Aktiengesetz, ist aber noch nicht strafrechtlich relevant. Das "Mittel der Wahl" ist erstmal Entbindung von den Aufgaben, z.B. durch die Hauptversammlung. Erst wenn zur schlechten Entscheidung noch so etwas wie kriminelle Energie hinzukommt (z.B. weil nachgewiesen werden kann, dass ihm/ihr vollkommen bewusst war, dass der Vermögensinhaber geschädigt wird), wird das ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Personen, die die Vermögensbetreuung für andere übernehmen, sollen sowas wie einen "wiggle room" haben, in dem sie auch Fehler machen können, weil der Schaden in Form von unterlassenen Handlungen sonst größer wäre. Bedeutet aber auch, dass die Kanzlerin jetzt im Disziplinarverfahren trotz der Einstellung der Ermittlungen aus dem Amt enthoben werden kann, weil das einen anderen Zweck als ein Strafverfahren hat.

  • #4

    Advocatus diaboli (Samstag, 10 Februar 2024 10:30)

    Wenn man beobachtet, wie eklatant führungsschwach Präsident Ziegler gerade wieder agiert in einer zentralen Frage (die antisemitischen Ausschreitungen), fragt man sich aber doch, ob Frau Bör und die ihrer Aktion zuneigenden Professoren damals nicht wenigstens in der Sache das Richtige wollten.