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Tierschutzgesetz: Verweigert BMBF-Chefin Stark-Watzinger die Zustimmung?

Das Landwirtschaftsministerium will das Tierschutzgesetz verschärfen – mit Folgen auch für die Wissenschaft. Jetzt deutet die Bundesforschungsministerin Widerstand an.

NACH DER AUFREGUNG um die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes sendet Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) eine Warnung in Richtung ihres Kabinettskollegen Cem Özdemir (Grüne). "Die Bundesministerin behält sich ihre Zustimmung vor", lautet die Antwort ihres parlamentarischen Staatssekretärs Jens Brandenburg auf eine schriftliche Einzelanfrage aus der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, die mir exklusiv vorliegt.

 

Deren wissenschaftspolitischer Sprecher Thomas Jarzombek hatte wissen wollen, welche konkreten Auswirkungen auf Wissenschaft und Forschung Stark-Watzinger in Hinblick auf die Beantragung und Genehmigung von Tierversuchen erwarte und ob das BMBF in der noch ausstehenden Ressortabstimmung einen sogenannten Leitungsvorbehalt gegen den Gesetzentwurf einlegen wolle. 

 

Staatssekretär Brandenburg antwortet: Mit dem Gesetzentwurf sollten "zahlreiche Vorhaben des Koalitionsvertrages im Bereich des Tierschutzes" umgesetzt werden, er ziele demnach auf verschiedene Bereiche des Umgangs mit und der Haltung von Tieren ab. Und weiter: "Auch wenn die konkreten Beantragungs- und Genehmigungsprozesse für Tierversuche durch den Gesetzentwurf nicht berührt werden, darf es durch die Novellierung an anderer Stelle nicht zu Erschwernissen für Tierversuche kommen."

 

Womit das BMBF auf Sorgen in der Forschungscommunity anspielt, die im Entwurf enthaltene Verschärfung des Strafrahmens für das unnötige Töten oder Quälen von Wirbeltieren, verbunden mit teilweise schwammigen Tatbestandsdefinitionen, könnte auch Wissenschaftler abschrecken und so wichtige Forschungsvorhaben verhindern. 

 

Nach Ablauf der Länder- und Verbändeanhörung werde die finale Ressortabstimmung durchgeführt, fügt Staatssekretär Brandenburg hinzu, dabei behalte sich Stark-Watzinger ihre Zustimmung vor. 

 

Der Opposition ist diese Andeutung eines Widerspruchs freilich zu unverbindlich. "Ich erwarte, dass sich die Bundesforschungsministerin schützend vor die Betroffenen in Wissenschaft und Forschung stellt und zügig einen Leitungsvorbehalt einlegt", kommentiert Jarzombek. "Das Gesetz muss in der aktuellen Form gestoppt werden."

 

In einem Schreiben an Stark-Watzinger, Özdemir sowie an Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion zuvor gewarnt, "die von Ihnen geplante Gesetzesänderung hätte spürbare negative Folgen für den Agrarstandort genauso wie für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungsstandortes".

 

Neben der möglichen Gefährdung von Tierversuchen stört sich die Union an dem hohen Erfüllungsaufwand des Gesetzentwurfs, der den Landwirten zusätzliche Kosten für den Stallumbau von fast 900 Millionen Euro aufbürde sowie weitere jährliche Kosten von rund 100 Millionen Euro. Zuerst hatte über den Protestbrief das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Wegen der befürchteten zusätzlichen Bürokratie für die Landwirtschaft leistet die FDP bereits Widerstand gegen den Gesetzentwurf. 



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