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Einen Schritt weiter

Das DATI-Gründungskonzept wird jetzt vom BMBF in die Ressortabstimmung geschickt. Was hat sich geändert gegenüber früheren Versionen? Ein Überblick.

ES IST SOWEIT: Das BMBF hat sein Konzept für die geplante Agentur für Transfer und Innovation (DATI) in die Ressortabstimmung gegeben. Einerseits ein Fortschritt. Andererseits können Ressortabstimmungen erfahrungsgemäß dauern, so dass die einst für November 2023 angestrebte Kabinettsbefassung für eine unbestimmte Zeit weiter auf sich warten lässt.

 

Apropos einst angestrebt: Legt man die interne Arbeitsversion des Entwurfs, über die ich Ende Oktober berichtete, neben die neue, auf den 29. April datierte Fassung, fällt auf, wie wenig Grundsätzliches sich an dem Konzept im vergangenen halben Jahr geändert hat. So wenig, dass man sich fragt, warum die Agentur dann überhaupt so lange hängt. 

 

Deshalb kann ich mir mit Verweis auf meinen damaligen Bericht auch den erneuten Detail-Überblick über Ausrichtung/Auftrag, Umsetzung, Organisationsstruktur sparen und gleich zu einigen wesentlichen Veränderungen kommen, die dann doch ins Auge fallen. 

 

o In der neuen Konzeptversion wurde eine Analyse der existierenden Förderprogramme im Bereich Forschung, Transfer und Innovation ergänzt, offenbar auf Druck des BMWK, dass intern vor Dopplungen mit Bestehendem gewarnt hatte. Im Ergebnis beteuert das BMBF jetzt: Es stehe ein "in Anzahl und Volumen lediglich gering ausgeprägtes Angebot an themenoffenen Maßnahmen" zur Stärkung kollaborativer Transfernetzwerke zur Verfügung, zudem fokussierten diese nicht auf die spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen von HAW, unter anderem seien auch soziale Innovationen nicht explizit adressiert. Die starke Resonanz auf die Ausschreibung der DATI-Pilotlinie belege die hohe Nachfrage nach entsprechenden Angeboten. 

 

o Entsprechend fällt als weitere Neuerung auf, dass die dargestellten "Organisationsgrundsätze" gleich geblieben sind, der Punkt "Akteursoffenheit" aber ergänzt wurde um die Formulierung: "bei hervorgehobener Rolle der HAW". Diese, so eine erste Schlussfolgerung, haben gegenüber dem Herbst-Konzeptentwurf in ihrer Bedeutung für die DATI wieder Boden gut gemacht. Offenbar eine Folge ihrer Proteste und Warnungen, sie seien zu wenig berücksichtigt worden.

 

o Neu ist eine ausführliche Darstellung der DATI-Fördergrundsätze und hierbei die nochmalige Betonung der Komplementarität zu "anderen Maßnahmen zur Unterstützung des Transfer- und Innovationsgeschehens, etwa des BMBF, BMWK, weiterer Ressorts und Fördergeber". Auf die, heißt es, achte die DATI. "Doppelstrukturen sollen ausdrücklich vermieden werden". Die Handschrift des BMWK ist auch hier deutlich zu erkennen.

 

Keinerlei Veränderungen gegenüber der September-Version gibt es in Sachen Aufgabenfelder sowie bei Organisation und Governance. Die drei Agentur-Kernaufgaben lauten jetzt  "Vernetzung und Aktivierung" statt "Aktivierung und Vernetzung", außerdem weiterhin "Information, Beratung und Coaching" und drittens wie gehabt "Förderangebote". Als übergreifende Aufgabe wird immer noch die "Weiterentwicklung der agilen Förderung von Transfer und Innovation" genannt.

 

o Neu ist eine ausführliche Beschreibung des Modells der DATI als eigenständige Agentur des Bundes. Dabei wird – was erneut etwas defensiv wirkt – betont, warum eine Übertragung des Auftrags der DATI auf bestehende Einrichtungstypen – genannt werden die außeruniversitären Forschungsorganisationen, die DFG, Fachprogramme der Bundesregierung oder Projektträger – aus "inhaltlichen und wirtschaftlichen Gründen" ausscheide. 

 

Wie im Herbst soll die DATI immer noch eine GmbH in alleiniger Trägerschaft des Bundes werden, inzwischen steht fest, dass sie in Erfurt ansässig sein wird. Die Organe Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat, Geschäftsführung und Förderrat sind ebenfalls unverändert. Und das Versprechen lautet immer noch: "Den Organen der DATI wird innerhalb dieses Rahmens nach der Gründung eine möglichst weitreichende Freiheit eingeräumt, die Agentur entsprechend den Zielstellungen der Organisation auszugestalten."

 

o Jetzt wird aber explizit festgelegt, dass eine Vertretung des BMBF den Aufsichtsrat führt.

 

o Dass auch das Beratungsgeschäft durch die Geschäftsstelle erfolgt, ist jetzt vorgegeben und soll, anders als im Herbst-Entwurf, nicht mehr der Entscheidung der Geschäftsführung vorbehalten sein. Die etwaige Erweiterung der DATI um andere operative Einheiten dagegen schon. 

 

o Der Abschnitt zu Evaluation und Monitoring ist in der Länge deutlich gewachsen, hat aber eine wichtige Begrifflichkeit eingebüßt: "die wissenschaftliche Begleitforschung". Dafür ist jetzt das Evaluationsdesign in Besonderheiten, Zielsetzungen und Umsetzung beschrieben. Im Kern soll es sich um eine begleitende Evaluation entlang der Entwicklungsphasen der Agentur handeln, unterteilt in zwei Einzelstudien mit einer Dauer von je fünf Jahren.  

 

Beim Budget hat sich perspektivisch ebenfalls nichts verändert. Dieses Jahr soll es "vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber" rund 80 Millionen Euro geben, dann aufwachsend bis auf rund 250 Millionen Euro von 2026 an. 

 

O Neu ist die Ankündigung, dass der BMBF-Konzeptentwurf Grundlage werden soll für einen mithilfe externer Beratung erarbeiteten "Business Plan für die DATI mit allen konkreten relevanten Kennzahlen zum Auf- und Ausbau der Agentur". Was nicht im Konzept steht: Durch die verzögerte Agenturgründung wurde bislang deutlich weniger Geld ausgegeben, als die Koalition es einst vorgehabt hatte. Und ohne die erfolgreichen DATI-Pilotlinien sähe es noch deutlich mauer aus.

 

Und es sieht nicht so aus, als ob die Agentur ihr Budget demnächst schon ausschöpfen könnte. Denn direkt nach der Gründung soll es erstmal mit der Kernaufgabe "Information, Beratung und Coaching" losgehen, nach einem Jahr beginnt die DATI dann mit ihrer eigenständigen Förderung im Anschluss an "Dati-Pilot", das als Blaupause für eine Weiterentwicklung dienen soll. In Jahr vier soll dann der DATI-Regelbetrieb beginnen. 

 

o Letzte Neuerung im Konzept: Anders als im Herbst fehlen konkrete Zeitangaben für den weiteren Arbeitsplan. Die abschließende Kabinettsbefassung, im Herbst noch für November 2023 vorgesehen, wird wohlweislich nicht mehr mit einem konkreten Datum versehen. Und das Antragsverfahren zur Beteiligung des Bundes an privatrechtlichen Unternehmen entsprechend der Bundeshaushaltsordnung, das man damals fürs erste Quartal 2024 stattfinden sollte, steht auch noch aus. 



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