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Mehr als Regeln: Wie Compliance Wissenschaftseinrichtungen schützt

Die Lehren von Fraunhofer und Co. sind klar: Compliance Management ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein fortlaufender Prozess, der alle Ebenen einer Organisation durchdringen mussen. Ein Gastbeitrag von Thomas Kohl.
Porträtfoto von Thomas Kohl

Thomas Kohl arbeitete bis zu seinem Ruhestand 33 Jahre lang am Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim, davon 21 Jahre als kaufmännischer Geschäftsführer. Foto: Anna Logue. 

IN DEN VERGANGENEN JAHREN hat das Thema Compliance in wissenschaftlichen Organisationen an Bedeutung gewonnen. Die in der Presse diskutierte nicht zweckadäquate Verwendung von Fördermitteln, die fehlerhafte oder unzureichende Dokumentation von Forschungsergebnissen und Vorwürfe von Aufsichtspflichtverletzungen in renommierten Forschungsorganisationen wie der Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft oder Leibniz-Gemeinschaft sind Beispiele für mutmaßliche Compliance-Verstöße. Wenn in solchen Fällen gegen rechtliche Regelungen oder ethische Standards verstoßen wird, können nicht nur erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen drohen, sondern auch das Ansehen der und das Vertrauen in die Wissenschaft und ihre Organisationen massiven Schaden nehmen.

Umso wichtiger sind Compliance-Management-Systeme, die dazu beitragen, Risiken zu minimieren und Vertrauen aufzubauen. Dabei umfasst ein Compliance-Management-System (CMS) einerseits die gesetzlichen und ethischen Regeln und deren Anwendung in der täglichen Praxis, andererseits die Beaufsichtigung durch Compliance-Beauftragte oder ein Compliance-Board.  

Compliance bedeutet auch im wissenschaftlichen Kontext weit mehr als die ...

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Kommentare

#2 -

#IchBinTina | Di., 29.04.2025 - 16:49
@Andreas Drotloff: Stimme grundsätzlich zu, bin aber gleichzeitig der Auffassung, dass es auch Professionalisierung und eine Annäherung an "typische" Arbeitsverhältnisse braucht, z.B. durch (wissenschaftsadäquate) Formen der Arbeitszeiterfassung. Denn die Gremien können keine individuellen Rechte schützen.

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