Direkt zum Inhalt

Israels Krieg, Deutschlands Dilemma

Der Krieg in Nahost stellt auch Deutschlands Wissenschaft in ein moralisches Spannungsfeld zwischen historischer Verantwortung, völkerrechtlicher Verpflichtung und dem Schutz demokratischer Grundrechte. 
Haupttor des Weizmann Institute for Science in Rechovot, Israel.

Einfahrt zum Weizmann-Institut für Wissenschaften i n Rechovot/Israel, das laut Berichten am 15. Juni 2025 von eine iranischen ballistischen Rakete getroffen und erheblich beschädigt wurde. Foto: Creative Commons, CCO 1.0. 

DIE RÜGE WAR SCHARF formuliert. "Ich wende mich an Sie im Zusammenhang mit Maßnahmen deutscher Behörden, die die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit von Personen einschränken, die im Kontext des Konflikts in Gaza protestieren", schrieb der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O’Flaherty, Anfang Juni an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Es folgte eine Liste von Vorwürfen: Berichte über willkürliche Polizeikontrollen, übermäßige Gewaltanwendung bei Protesten und Einschränkungen der Meinungsfreiheit "etwa in Universitäten, Kultur- und Bildungseinrichtungen".

Verletzen deutsche Behörden im Bemühen, antisemitische Ausschreitungen zu unterbinden, Grundrechte von Demonstranten? Wird der öffentliche Diskurs über Israels Vorgehen im Gaza-Krieg auch an den Hochschulen in Deutschland ungerechtfertigt behindert?



Kritik an Israel – oder Antisemitismus?

Menschenrechtskommissar O’Flaherty zeigte sich jedenfalls "besorgt", dass "die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) von einigen deutschen Behörden so ausgelegt wird, dass Kritik an Israel pauschal als antisemitisch eingestuft wird". Die IHRA-Definition dürfe nicht "verzerrt, instrumentalisiert oder missbräuchlich verwendet" werden, "um legitime Kritik – auch am Staat Israel – zu unterdrücken".

Innenminister Dobrindt überließ die Antwort seinem Staatssekretär Bernd Krösser. Dessen zwei Wochen später verschicktes Schreiben fiel nicht minder scharf aus. Propalästinensische Proteste seien "selbstverständlich zulässig", solange sie sich "im Rahmen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit" bewegten, "nicht gegen Strafgesetze verstoßen", "nicht zu Gewalt, zu Hass oder Hetze aufrufen" oder das Existenzrecht Israels in Frage stellten.

Es gehe dabei mitnichten um eine überzogene Form der Strafbarmachung von Meinungen oder von Handlungen in Versammlungen oder eine überzogenen Form der Antisemitismusdefinition. "In Ihrem Schreiben vermag ich auch keine konkreten Ansätze als Beleg für diese in Ihrem Schreiben vorgetragene Bewertung zu erkennen."

Und schließlich verwies Krösser auf Deutschlands "historische Verantwortung", die es gerade bei Gaza-Protesten zu einer "besonderen Herausforderung" mache, "Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Protestierenden und den Schutz von Bevölkerungsgruppen vor Hassrede und Gewalt in Ausgleich zu bringen". Israel-Hass und ...

Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels

Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.

Sind Sie bereits ein registrierter Benutzer / Unterstützer?
Hier können Sie sich einloggen.

Nein, ich habe noch kein Benutzer / Unterstützer-Konto:
zur Anmeldung

Kommentare

#1 -

Erwin Koslowski | Mo., 07.07.2025 - 09:10

Francesca Albanese ist bekannt für ihre israelfeindlichen Kommentare, hat Gaza als Konzentrationslager bezeichnet und wird nicht Müde, einen Holocaustvergleich nach dem anderen zu ziehen:

https://www.adl.org/resources/article/francesca-albanese-her-own-words

https://www.mena-watch.com/uno-haelt-trotz-antisemitismus-an-albanese-fest/

#1.1 -

Christoph Schwarz | Mo., 07.07.2025 - 12:29

Antwort auf von Erwin Koslowski (nicht überprüft)

Die Anti-Defamation League ist eine in den USA ansässige, pro-israelische Lobbyorganisation, vergleicht die Keffiyeh mit Hakenkreuzen (https://x.com/johnknefel/status/1773703742803632579), unterstützt aktiv die Politik Donald Trumps (https://www.adl.org/resources/backgrounder/presidents-executive-order-anti-semitism-frequently-asked-questions, https://www.adl.org/resources/press-release/adl-statement-new-executive-order-combat-antisemitism), und gibt Millionen aus, um Kritik an Israel zu unterdrücken (https://www.theguardian.com/us-news/article/2024/may/15/adl-lobby-antisemitism-definition, https://imeu.org/article/explainer-the-anti-defamation-league-adl). Francesca Albanese ist eine promovierte, qualifizierte Expertin für Menschen- und Völkerrecht. Die ADL arbeitet weder wissenschaftlich fundiert noch unparteiisch.

#1.1.2 -

Erwin Koslowski | Mi., 09.07.2025 - 13:33

Antwort auf von Christoph Schwarz (nicht überprüft)

Woher haben Sie die Information, dass Albanese promoviert wäre? Eine Netzrecherche lässt nicht darauf schließen.

Ganz interessant dagegen: https://www.juedische-allgemeine.de/israel/francesca-albanese-die-erfundene-menschrechtsanwaeltin-der-un/

#1.1.2.1 -

Britta Ohm | Do., 10.07.2025 - 00:37

Antwort auf von Erwin Koslowski (nicht überprüft)

Das ist gegenüber Frauen leider immer noch/wieder die erste Reaktion, wenn man den Argumenten und Fakten nichts wirklich entgegenzusetzen hat: man spricht ihnen die Qualifikation ab. Francesca Albanese hat ein Prädikatsexamen in Jura und hat nach einem zusätzlichen zusätzlichen abgeschlossenen M.A. eine begonnene Promotionsarbeit zugunsten ihrer zunehmenden aktiven Arbeit für Menschenrechte, davon über zehn Jahre bereits bei der UN, nicht weiter verfolgt. Sie wird häufig als Anwältin bezeichnet und wäre dafür qualifiziert, hat aber das bar exam nie abgelegt, d.h. nie als Anwältin praktiziert und das auch nie von sich behauptet. Wer einem wirklich offenkundigen Hetzartikel Glauben schenkt, der allen ...

#1.1.2.2 -

Erwin Koslowski | Do., 10.07.2025 - 07:17

Antwort auf von Erwin Koslowski (nicht überprüft)

Und falls wieder Vorbehalte wegen der Quelle bestehen: Auch das hat Albanese selbst gesagt:

«[...]Non ho fatto l'esame da avvocato perché non ho mai voluto esercitare la professione forense in Italia. Ho studiato giurisprudenza quasi per caso, ero confusa, avevo appena perso mio padre. Stimo tantissimo i tanti avvocati in Italia che si occupano del tema, ma 25, 30 anni fa, quello che volevo fare, cioè occuparmi di diritti umani, da noi non era così diffuso».

"[...]Ich habe die Anwaltsprüfung nicht abgelegt, weil ich nie in Italien als Anwalt arbeiten wollte. Ich habe fast zufällig Jura studiert, ich war verwirrt, ich ...

#1.1.2.2.1 -

Britta Ohm | Do., 10.07.2025 - 10:02

Antwort auf von Erwin Koslowski (nicht überprüft)

Es tut mir leid, aber ich kann hier keine weitere relevante Information bzgl. Albaneses Qualifikation erkennen. Unter welchen privaten Bedingungen man welches Studium beginnt, ist für das, was man letztlich tut, völlig unerheblich, und es ist mehr als unlauter, eine persönliche Reflexion in einem solchen Zusammenhang als 'Beweis' - wofür genau? - ins Feld zu führen. Falls Sie uns demonstrieren wollten, dass Sie Italienisch (ab)schreiben können: Bravo! Ich hoffe, wir können diese unwürdige Debatte an dieser Stelle beenden.

#1.1.2.2.1.1 -

Erwin Koslowski | Do., 10.07.2025 - 19:21

Antwort auf von Britta Ohm (nicht überprüft)

Das Zitat stammt aus einem öffentlich zugänglichen Interview mit der Zeitschrift Vanity Fair, es sind ihre EIGENEN WORTE zum von der Zeitschrift aufgeworfenen Thema, dass sie sich als Anwältin bezeichnet hat, ohne eine entsprechende Prüfung abgelegt zu haben. Was ist daran unwürdig, das ist doch nichts anderes als das, was Albanese SELBST zu diesem Thema zu sagen hat!

Ist es nicht – für einen wissenschaftsjournalistischen Blog, auf dem es um wissenschaftliche und wissenschaftspolitische Redlichkeit geht – erstaunlich, dass selbst auf der Webseite der UN noch behauptet wird, Albanese sei „an international lawyer“? Und das nicht nur nebenbei, sondern direkt im ...

#1.1.2.2.1.1.1 -

Britta Ohm | So., 13.07.2025 - 22:11

Antwort auf von Erwin Koslowski (nicht überprüft)

Ich verstehe nicht, worauf Sie hinauswollen. Möchten Sie Frau Albanese dafür verantwortlich machen, dass sie selbst etwas richtig stellt, was ihr fälschlicherweise unterstellt wurde? Und was, wenn es nicht durch bewusste Fehlinterpretation motiviert ist, nicht zuletzt auf einem sprachlichen Missverständnis zu beruhen scheint? Im Englischen ist die Unterscheidung zwischen 'Rechtsanwalt' und 'Jurist' nicht geläufig, man ist entweder 'practising lawyer' (d.h. man hat nach dem Jurastudium das bar exam abgelegt und vertritt Mandanten vor Gericht) oder 'lawyer' (d.h. man hat das exam nicht unbedingt abgelegt und arbeitet außergerichtlich/wissenschaftlich zu Rechtsfragen - als Jurist). Die Qualifikation durch das Jurastudium - in Albaneses ...

#1.1.2.2.1.1.1.1 -

Erwin Koslowski | Di., 15.07.2025 - 07:29

Antwort auf von Britta Ohm (nicht überprüft)

Dass es einen Unterschied auch im englischsprachigen Raum gibt, sage nicht ich, sondern sagt Hillel Neuer (s. Link UN Watch oben). Hillel Neuer ist ein international lawyer und hat auch als solcher gearbeitet.

Ökonom:innen dagegen beschäftigen sich fachlich in der Regel nicht mit kriegerischen Konflikten. Welche Expertise sollen sie also für diesen Konflikt haben? Was diese Personen abgeben, ist ein politisches, kein fachliches Urteil.

Alice Nderitu dagegen, ehemalige Sonderberichterstatterin der UN zur Verhütung von Genozid, war nicht so schnell bei der Sache, von einem Völkermord zu sprechen: https://www.fdd.org/analysis/2025/02/03/i-was-hounded-day-in-day-out-former-un-advisor-on-genocide-was-pressured-to-declare-genocide-in-gaza/

(Und ja, FDD, konservativer Think Tank - auch hier wieder: das sind ...

#2 -

Ruth Himmelreich | Mo., 07.07.2025 - 10:27

Wenn man wegen des Gaza-Krieges die Kooperationen mit israelischen Wissenschaftler*innen, Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen einstellen soll, dann möge man aber auch konsequent sein und dieselben moralischen Maßstäbe nicht nur (mit überraschender Selektivität) an ein einziges Land anlegen. 

Ich schaue in den Hochschulkompass der HRK, in dem die internationalen Kooperationen deutscher mit ausländischen Hochschulen dargestellt werden:

Iran: 67 

Russische Föderation: 587

Belarus: 37

Myanmar: 18

Sudan: 11

Und wollen wir vielleicht über China sprechen - nach Schätzungen sind eine Million Uighuren in Lagern interniert? Wenn nein, warum nicht? Sofern man über "Apartheid" sinniert, die im Falle Israels so schlimm sei, müsste man ...

#2.1 -

Britta Ohm | Di., 08.07.2025 - 18:31

Antwort auf von Ruth Himmelreich (nicht überprüft)

Stellen Sie bei irgendeinem der anderen Beispiele, die Sie anführen, fest, dass öffentliche Kritik an diesen Zuständen von der Bundesregierung oder auch nur Teilen der Öffentlichkeit delegitimiert und mit 'Iranfeindlichkeit', 'Russlandfeindlichkeit', 'Belarusfreindlichkeit' etc. belegt wird? Das ist eben der Unterschied. Nicht der Antisemitismus.

#2.2 -

Gudula Mercher… | Mi., 09.07.2025 - 14:39

Antwort auf von Ruth Himmelreich (nicht überprüft)

Mich wundert diese Aufzählung. Anders als bei Israel handelt es sich bei keinem der von Ihnen aufgeführten Länder um Demokratien. Demokratien (so sie es denn auch wirklich sind) verpflichten sich anderen Werten als Autokratien oder totalitäre Staaten und wir als demokratisches Land haben naturgemäß  andere Erwartungen an sie als an Diktaturen. Ich würde Israel daher nicht mit den anderen Ländern auf eine Stufe stellen. Desweiteren bleibt zu fragen, ob wir mit dem Verweis auf andere Problematiken (whataboutism) weiterkommen. Es können mehrere Dinge gleichzeitig zutreffen, ohne dass gleich die Antisemitismuskeule rausgeholt werden muss. Ich vermute, dass sich Mensch für die Themen ...

#3 -

Gast | Mi., 09.07.2025 - 14:01

Diesen Satz finde ich zu wohlwollend:

"Nach den brutalen Terrorangriffen der Hamas am 7. Oktober 2023, bei denen über 1.200 Israelis getötet und 251 als Geiseln verschleppt wurden, war die weltweite Solidarität mit Israel groß."

Von wem weltweit? Ein paar staatlichen Organen? Da auch nur mit floskelhaften Lippenbekenntnissen höchstens - zumeist mit vorauseilendem Verständnis für die Gewalt der Hamas "es gäbe einen Kontext" etc.

Die weltweite Zivilbevölkerung ist quasi am Folgetag zu Millionen losmarschiert um den israelischen "Genozid" anzuprangern.

Neuen Kommentar hinzufügen

Ihr E-Mail Adresse (wird nicht veröffentlicht, aber für Rückfragen erforderlich)
Ich bin kein Roboter
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.

Vorherige Beiträge in dieser Kategorie


  • Gruppe von Menschen auf einer Bühne in Japan, darunter Frank-Walter Steinmeier und Dorothee Bär.

Zwischen Walkman und Marsmond

Bundespräsident Steinmeier reiste nach Japan und nahm Forschungsministerin Bär mit. Es ging um die Wiederentdeckung einer alten Faszination und die Anbahnung einer neuen Raumfahrt-Partnerschaft – mit viel Symbolik, wenig Konkretem, aber einem gemeinsamen Blick zum Himmel.


  • Seminarraum mit Dozent und Teilnehmenden.

„KI verändert schon jetzt, wie wir denken“

Ein Experiment mit jungen Forschern an der Universität Mannheim zeigt, wie tiefgreifend ChatGPT & Co das wissenschaftliche Schreiben verändern – und dass das noch längst nicht alles ist.  


  • Foto von Donald Trump

Nach "Trump gegen Harvard" folgt jetzt "Trump gegen Kalifornien"

Vom Elitecampus zur Sanctuary City: Der US-Präsident greift gezielt Orte an, die für ein anderes Amerika stehen.


Nachfolgende Beiträge in dieser Kategorie


  • Portraitfoto von Lambert Tobias Koch.

"Der Traum verliert an Anziehungskraft"

DHV-Präsident Lambert T. Koch über Wissenschaftlerkarrieren, Tenure Track und die Rolle der Habilitation – und warum verbindliche Befristungsquoten an Hochschulen für ihn keine Lösung sind, sondern neue Probleme schaffen könnten.


  • Portraitfoto von Dorothee Bär vor blauem Hintergrund.

"Ich kämpfe um jeden Euro"

Die neue Bundesforschungsministerin Dorothee Bär über ihre Faszination für Raumfahrt, die Finanzierung der Hightech-Agenda, die Zusammenarbeit der Forschungsorganisationen und Fairness für alle im Wissenschaftssystem.


  • Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe sagt: So nicht

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die gesetzliche Anschlusszusage für Postdocs an Berliner Hochschulen für nichtig. Ein später Sieg für Ex-HU-Präsidentin Sabine Kunst, eine Ohrfeige für die Berliner Wissenschaftspolitik – und der Auftakt für eine neue Debatte auf Bundesebene.