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Bitte mehr Transparenz!

Im Koalitionsvertrag beschwört Schwarz-Rot offene Verfahren – doch auch in der Wissenschaftspolitik wächst die Lücke zwischen Anspruch und Realität.
Close-Up eines schwarzen Mikrofons vor verschwommenem Hintergrund.

Foto: jannoon028/freepik.

31-MAL KOMMT DAS THEMA "Transparenz" im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung vor. Als Ankündigung und Versprechen, als Arbeitsmodus. "Gute Gesetzgebung", steht da zum Beispiel, ist "gründlich, integrativ und transparent."

Auch in der Wissenschaft gelten transparente Verfahren als Voraussetzung allgemein akzeptierter Entscheidungen. Entsprechend häufig wurde das Wort etwa bei der Bekanntgabe der Evaluationsergebnisse in der Exzellenzstrategie am Mittwochabend bemüht.

Dass die Koalition trotz der Transparenz-Betonung in ihrem Vertrag die Arbeit verschiedener Bundestagsausschüsse wieder der öffentlichen Beobachtung entzogen hat, darunter große Sitzungsteile des Forschungsausschusses, ist vor diesem Hintergrund eine schwer nachvollziehbare Diskrepanz. Initiiert von der Wissenschaftspressekonferenz haben Wissenschaftsjournalisten (ich eingeschlossen) per offenem Brief gegen den Ausschluss protestiert – erfolglos.

Obgleich die SPD die Entscheidung gemeinsam mit der Union durchgesetzt hat und offiziell verteidigt, scheinen ihre Fachpolitiker ein schlechtes Gewissen zu haben – und haben angefangen, im Umfeld der Sitzungen zu eigenen Journalistengesprächen einzuladen. Bei den bislang zwei von der Wissenschaftspressekonferenz organisierten Pressekonferenzen nach den Ausschuss-Sitzungen sind sie allerdings bislang nicht erschienen.

Das Recht der Regierung und das Recht der Öffentlichkeit

Auch das Forschungsministerium von Dorothee Bär (CSU) muss aufpassen, den Kontrast zum Koalitionsvertrag nicht zu groß werden zu lassen. Ein aktuelles Beispiel zeigt das sehr deutlich. Seit Wochen kursiert in der Wissenschaftsszene ein Kurzkonzept zur geplanten BMFTR-Transferinitiative, vorgestellt und diskutiert unter anderem in sogenannten Stakeholdergesprächen. Doch als die grüne Bundestagsabgeordnete Ayşe Asar jetzt in einer schriftlichen Anfrage von der Bundesregierung Einzelheiten zum Stand der Pläne wissen wollte, lautete die vom parlamentarischen Staatssekretär Matthias Hauer unterzeichnete Antwort lediglich: "Die Arbeiten am Konzept für die neue Transferinitiative sind noch nicht abgeschlossen."

Ja, die Bundesregierung hat das Recht auf den geschützten Raum der internen Willensbildung. Doch auch die Grünen haben Recht, wenn sie kritisieren, dieser Schutz entfalle weitgehend, sobald Dritte – Verbände, Lobbygruppen, Unternehmen oder NGOs – in die Willensbildung miteinbezogen würden.

Und, Stichwort gute Gesetzgebung, was ist mit der BAföG-Reform, die bis zur Sommerpause beschlossen sein muss, um wirksam zu werden? Der koalitionsinterne Streit um ihre Finanzierung sorgt dafür, dass immer noch kein Kabinettsentwurf vorliegt und ein verkürztes parlamentarisches Verfahren immer wahrscheinlicher wird. Dessen Anwendung hatte die Ampel in der vergangenen Legislaturperiode mitunter als "Missachtung des Parlaments" kritisiert. Und dann ist da die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das der Koalitionsvertrag sehr exakt für Mitte 2026 verspricht. Auch hier: bislang kein Entwurf, kein Zeitplan.

Die Informationspolitik von Regierungsfraktionen und Ministerien in einer liberalen Demokratie sollte so offen sein wie möglich und nur so selektiv, wie unbedingt nötig. Gerade in Zeiten, in denen sich viele staatliche Institutionen in einer Vertrauenskrise befinden, von der vor allem Rechtsextreme profitieren. Der schwarz-rote Koalitionsvertrag hatte das erkannt. Die schwarz-rote Wissenschaftspolitik sollte mit gutem Beispiel vorangehen. JMW

Dieser Kommentar erschien zuerst im Wiarda-Newsletter.

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