Rettungsaktion hinter verschlossenen Türen
Vertrauliche Gespräche, ein unscheinbarer Beschluss: Wie Bund und Länder die föderale Wissenschaftsfinanzierung gegen Angriffe von Rechtsaußen wappnen wollen.
Startseite der GWK-Website (Screenhot).
VOR ZEHN TAGEN hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) sich im Schweriner Schloss getroffen, doch über ihren wichtigsten Beschluss wollte sie anschließend nicht reden.
Die GWK-Pressestelle verschickte Meldungen zur Verstetigung des Netzwerks Universitätsmedizin, zu zusätzlichen Investitionen in die HAW-Forschung und zur Wahl Christine Burtscheidts zur Generalsekretärin. Was die Öffentlichkeit nicht erfuhr: dass die GWK ihre Grundregeln ändern will, um sich selbst und die Architektur der deutschen Forschungsfinanzierung vor Angriffen von Rechtsradikalen zu schützen.
Dass die Ministerinnen und Minister am Vorabend der offiziellen Sitzung beim informellen Kaminabend über die Bedrohungen durch mögliche AfD-Wahlerfolge bei Landtagswahlen diskutieren wollten, hatte ich hier im Blog berichtet. Dass sie dann im offiziellen Teil per Tischvorlage einen Beschluss fassten, zeigt: Man will keine Zeit mehr verlieren. Bis Herbst, wenn in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gewählt wird, soll alles unter Dach und Fach sein.
Auf den ersten Blick kommt der Beschlusstext unspektakulär daher. Er umfasst einen einzigen langen Satz in Behördendeutsch: "Die Konferenz bittet den Ausschuss, ihr bis zur Sitzung am 10. Juli 2026 Änderungsvorschläge zum GWK-Abkommen und insbesondere korrespondierender Normen in Ausführungsvereinbarungen und weiteren Verwaltungsvereinbarungen bezogen auf die GWK-Verfahrensregularien vorzulegen."
Abkommen mit Sollbruchstelle
Doch die Auswirkungen dessen, was da in Auftrag gegeben wurde, sind potenziell weitreichend.
Das GWK-Abkommen heißt mit vollem Namen "Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz" und wurde 2007 geschlossen, als die GWK infolge der Föderalismusreform kurz zuvor entstand. Es legt die Grundlagen der gemeinsamen Förderung von Bund und Ländern in "Wissenschaft, Forschung und Lehre" fest, es regelt Vorsitz, Gremien, Büro, Verfahren, Abstimmungsregeln – und die Kündigung.
Und schon hier zeigt sich, wie dringend der Veränderungsbedarf ist. Artikel 10, Absatz 1 bestimmt: "Das Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres, jedoch erstmals nach sechs Jahren gekündigt werden."
Da die sechs Jahre längst vorbei sind, also jederzeit. Und dramatischerweise legt das GWK-Abkommen keinerlei Kündigungsquorum fest. Das bedeutet Insidern zufolge: Wenn nur ein einzelnes Land kündigt, gibt es zwei Jahre später keine GWK mehr. Da viele Bund-Länder-Abkommen direkt an die GWK gekoppelt sind (der "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" zum Beispiel nicht), befürchten Experten, dass mit dem Wegfall der GWK auch diese Abkommen nichtig wären.
Warum die GWK sich zugeknöpft gibt
Schwer zu sagen, was bestürzender ist: die Einfachheit, mit der sich der Wissenschaftsföderalismus womöglich aushebeln ließe – oder die Naivität, mit der die Wissenschaftspolitiker einst ihr Abkommen geschlossen haben. Eine Naivität, die sich Destruktivität als politisches Leitmotiv offenbar nicht vorstellen konnte.
Vor diesem Hintergrund wird erklärbar, warum die GWK sich in der öffentlichen Kommunikation so zugeknöpft gibt. Erstens: Man will den Wissenschaftsfeinden kein Playbook liefern, indem man die Schwächen des Systems in aller Öffentlichkeit ausbreitet.
Zweitens: Würde man bestätigen, dass die Eile der GWK-Rettungsaktion durch die Landtagswahlen im September diktiert wird, käme das mindestens aus Sicht der betroffenen Landesregierungen dem Eingeständnis nahe, dass man die Wahlen bereits für verloren hält. Man will aber kämpfen, nicht aufgeben.
Man könnte allerdings auch andersherum argumentieren: Die Wissenschaft in Deutschland braucht gerade jetzt das Signal, dass die verantwortlichen Politiker entschlossen handeln, um AfD-Zerstöraktionen einen Riegel vorzuschieben. Beim Bundesverfassungsgericht hat man dies getan, warum nicht auch bei der Wissenschaftsfinanzierung – und dann darüber reden?
Die GWK scheint dies anders zu sehen. Auf die Frage nach Details zu dem Beschluss antwortet die Pressestelle: Bund und Länder seien in vertraulichen Gesprächen, die noch nicht abgeschlossen seien. "Wir bitten daher um Verständnis, dass wir dazu noch keine Auskunft geben können."
Vorsitzende der GWK sind Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) und der niedersächsische Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD). Es ist davon auszugehen, dass die Antwort zwischen ihren Häusern abgestimmt wurde.
Ein einzelnes Land reicht
Der Auftrag der Ministerinnen und Minister ging an den sogenannten GWK-Ausschuss, in dem die zuständigen Abteilungsleiter aus den Landesministerien sitzen. Eine mögliche Lösung, die sie vorschlagen könnten: dass die Kündigung einzelner Länder künftig nur zu deren Ausscheiden aus der GWK und ihren Abkommen führt, diese aber nicht insgesamt aufhebt. Zusätzlich könnten die Kündigungsfristen verlängert werden in der Hoffnung, dass der Spuk wieder vorbeigeht.
Allerdings wäre ein besonders gewichtiges Problem damit noch nicht gelöst. Denn ausgerechnet das wichtigste GWK-Abkommen ist bislang in Wirklichkeit gar keines. Der Pakt für Forschung und Innovation, kurz PFI, regelt, dass Bund und Länder den großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) pro Jahr einen Budgetaufwuchs garantieren, derzeit drei Prozent pro Jahr.
Aber eigentlich regelt er gar nichts. Er ist nur eine politische Absichtserklärung. Jedes Jahr müssen in der GWK die Haushalte der einzelnen PFI-Organisationen neu verabschiedet werden, Gesamtvolumen dieses Jahr rund zwölf Milliarden Euro, und ein einzelnes Land könnte die jeweiligen Beschlüsse zu Fall bringen. Daran ändert auch nichts, dass laut GWK-Abkommen Beschlüsse mit bis zu drei Länder-Gegenstimmen fallen können. Denn alle nicht einstimmigen GWK-Beschlüsse müssen anschließend einstimmig von den Ministerpräsidenten bestätigt werden. Bislang meist eine Formalie, erledigt durch das sogenannte "Verschweigen", das besagt, dass die Beschlüsse in Kraft treten, wenn nicht innerhalb von vier Wochen ein Regierungschef die erneute Beratung und Beschlussfassung in der Ministerpräsidentenkonferenz verlangt. Ein einzelnes Land könnte also Experten zufolge dafür sorgen, dass Max Planck, Helmholtz und Co. keinen gültigen Haushalt mehr hätten.
In der Praxis dürfte es allerdings zumindest für die beiden Forschungsorganisationen, die als Träger nichtselbstständige Institute unterhalten, also Max Planck und Fraunhofer, nicht so schnell so weit kommen: Denn in ihrem Fall ermöglichen die GWK-Regularien keine Rosinenpickerei. Wenn es zum Beispiel eine Landesregierung auf bestimmte Disziplinen und Forschungsinstitute von Max Planck oder Fraunhofer abgesehen hätte, könnte sie nicht deren Finanzierung separat ablehnen – sondern nur die Finanzierung der Forschungsorganisationen insgesamt. Und müsste die arbeitsmarktpolitischen Verheerungen im eigenen Bundesland erklären.
Der AfD eine Botschaft schicken
Und doch muss auch hier dringend eine Veränderung her. Eigentlich könnte sie nur darin bestehen, den PFI in den Rang einer Bund-Länder-Vereinbarung auf Grundlage der GWK-Regularien zu erheben, denn diese Vereinbarungen sind laut GWK-Abkommen "verbindlich" – und haben eine Kündigungsfrist, die einzuhalten wäre.
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz will sich auch zu derlei Gedankenspielen nicht äußern. Die GWK-Entscheidungsprozesse hätten ihre Grundlage im Grundgesetz-Artikel 91b, im GWK-Abkommen und in der Geschäftsordnung der GWK. "Interpretationen zu Rechtsauffassungen einzelner Aspekte dieser Regularien kommentieren wir nicht."
GWK-Abkommen und Pakt für Forschung und Innovation: nur zwei Beispiele unter noch viel mehr. Es ist gut zu wissen, dass die Ministerinnen und Minister sich der Brisanz bewusst geworden sind und handeln wollen. Sie müssen jetzt nicht darüber reden. Aber im Juli sollten sie einen Beschluss fassen, der alles ausreizt, was es an Sicherungsmöglichkeiten gibt. Und damit der AfD eine Nachricht schicken: "Wir haben keine Angst vor Euch. Wir sind vorbereitet." Die Wissenschaftscommunity wird sie mit Erleichterung hören. JMW.
Kommentare
#1 - Der AfD die Stirn bieten ...
Dem Kommentar kann man eigentlich nur voll und ganz zustimmen. Wer sich einer undemokratischen Politik auch im Schul- und Hochschulwesen bedienen will, muß in die Schranken verwiesen werden. Wer einer Partei folgt, die sich mit ihrer Vettern"wirtschaft" an unserem Geld bereichern will, sollte überlegen, was er tut. Noch ist es nicht zu spät, diese blau-braune Politik zu verhindern.
Neuen Kommentar hinzufügen