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15 Ja-Stimmen: KMK hat Staatsvertrag zur Akkreditierung beschlossen – und der DHV poltert

Die Kultusminister haben gestern den geplanten Staatsvertrag zur Reform des Akkreditierungssystems beschlossen. Dies hat die Kultusministerkonferenz offiziell mitgeteilt. Wie erwartet, haben alle Länder bis auf Mecklenburg-Vorpommern (MV) zugestimmt, MV selbst hat sich wie angekündigt enthalten und damit den Weg zur Einigung freigemacht. Die Ministerpräsidenten sollen den Staatsvertrag im Frühjahr unterzeichnen. Bis dahin wollen sich die Länder auf eine so genannte Musterverordnung zur Durchführung verständigen. Gelingt dies nicht, müsste jedes Land seine eigene Verordnung aufstellen.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) lobte den Beschluss, warnte jedoch vorsichtshalber schon mal vor "Kleinteiligkeit" und "landesspezifischen Sonderregelungen". Es brauche "die nötigen Freiheitsgrade für die Hochschulen."



Die Professorengewerkschaft DHV reagierte verärgert auf den KMK-Beschluss. Er sei "eine herbe Enttäuschung" und "ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die auf einen Befreiungsschlag gehofft hatten", sagte Bernhard Kempen, Präsident des Deutschen Hochschulverbandes. Kempen bezog sich damit auf verschiedene Aufrufe und Petitionen , die die Politik aufgefordert hatten, die externe Qualitätssicherung abzuschaffen. Die Kultusminister, sagte Kempen, begingen einen schweren Fehler und sollten ihren Beschluss revidieren.



Fast schon skurril mutet die Bestrafung an, die sich der DHV für die Politiker ausgedacht hat: Aus Protest gegen die Entscheidung werde man dieses ...

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Kommentare

#1 -

tutnichtszursache | So., 11.12.2016 - 22:50
Der DHV verzichtet dieses Jahr also "aus Protest" auf sein Minister-Ranking. Donnerwetter! Na wenn die MinisterInnen das vorher gewusst hätten...

Schon seit langem rächt sich, dass der DHV weder willens noch in der Lage ist, realitätstaugliche hochschulpolitische Positionen zu entwickeln. Stattdessen wählte er die Selbstverzwergung dahingehend, ausschließlich die individuellen Freiheitsrechte seiner Mitglieder zu verteidigen. Zur wirklich spannenden Aufgabe, auf Basis dieser Freiheitsrechte gleichwohl programmatische Arbeit zu leisten, kann sich der Verband anscheinend nicht durchringen. Nun denn, das Serviceangebot für die Mitglieder ist gut, die Mitgliedszahlen scheinen zu stimmen. Nur eben fehlt es an einer hochschulpolitischen Stimme der Universitätsprofessoren (das permanente ...

#2 -

Michael Baumann | Mo., 12.12.2016 - 12:19
So wie der DHV es sieht, höre ich es auch oft von Professoren: sie glauben, Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz gewähre ihnen Freiheit von sämtlicher Berechenbarkeit und Rechenschaft sowie Freiheit zu allem, was ihnen gerade im Hinblick auf Forschung und Lehre einfällt - steht ja so (ähnlich) da. Eine seltsam kurzsichtige Interpretation von den Fachleuten des Lehrens.

#3 -

tutnichtszursache | Mo., 12.12.2016 - 15:13
ja, hier nimmt der DHV durch seine jahrzehntelange Agitation billigend in Kauf, dass sich unter den Professoren fake news über den realen Gehalt von 5 (3) verbreiten (der DHV selbst ist natürlich zu klug, um evidente Falschinformationen zu verbreiten). Wenn dann einmal ein Dekan o.ä. den Mumm hat, gegen Minderleister oder Kooperationsverweigerer unter den Professoren vorzugehen und die Sache vor dem Verwaltungsgericht landet, kommt dieses oft zum Schluss, der Professor "überschätze seine Position".

Aus den diversen Verfassungsgerichtsurteilen geht ja klar hervor, dass die individuell starke Freiheitsposition der Professoren zugleich mit einer Pflicht zur gemeinschaftlichen Aufgabenwahrnehmung an Hochschule und Fakultät, etwa ...

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