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Keine Grundlage für die erbetenen Daten

Eine parlamentarische Anfrage ergibt: Das BMBF weiß wenig über die Zusammensetzung seiner Auswahlkommissionen.

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Artikelbild: Keine Grundlage für die erbetenen Daten

DASS DAS BUNDESMINISTERIUM für Bildung und Forschung (BMBF) eine Drittmittelmaschine ist, dürfte keinen überraschen. Die Förderung über Programme und zeitlich befristete Initiativen gehört zu den Kernaufgaben des Hauses von Anja Karliczek, und das wird trotz geplanter oder bereits vollzogener Verfassungsänderungen (Grundgesetzartikel 104c und 91b) so bleiben.

Dennoch ist die Zahl, die eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion ergeben hat, atemberaubend. Anna Christmann, Fraktionssprecherin für Innovations- und Technologiepolitik, wollte wissen, wie "die extern besetzten bzw. Auswahlkommissionen, die über die Auswahl der Forschungsanträge der vom BMBF geförderten Programme entscheiden, derzeit zusammengesetzt" sind. Viel konnte (oder wollte) ihr das BMBF nicht sagen, aber dieses schon: Allein im ersten Halbjahr 2018 beauftragte das Ministerium "im Rahmen der Förderbekanntmachungen durch das BMBF" 914 externe Experten.

Nun sollte man denken, dass angesichts der überragenden Bedeutung der Auswahlkommissionen für den Erfolg der ministeriellen Förderpolitik eine Strategie existiert, die die Vielfalt der Jurys garantiert – ein Ziel übrigens, welches das BMBF gerade den Hochschulen immer wieder (zu Recht!) in seinen Programmen auferlegt.

Tatsächlich aber, und das ist an der Antwort auf Christmanns Anfrage nicht weniger erstaunlich, weiß die Spitze des Ministeriums nicht einmal genau, wie die Auswahlkommissionen zusammengesetzt sind. "Die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter erfolgt nach deren relevanten fachlichen Kompetenzen unabhängig von Geschlecht, Alter oder Nationalität", schreibt BMBF-Staatssekretär Thomas Rachel (CDU) in der offiziellen Antwort des Ministeriums. "Die beiden letztgenannten Kriterien werden nicht erhoben." Also nichts zu Alter oder Nationalität.

Auch wie lange einzelne Gutachter in den Kommissionen arbeiten und ob (was wahrscheinlich ist) dieselben Leute mehrmals beauftragt werden, bleibt offen. Die Gutachter träten "in der Regel in adhoc-Kommissionen zu einem konkreten Anlass zusammen". Über deren Zusammenstellung entscheide allein das Ministerium. Die Gutachtergruppen würden "entsprechend den spezifischen fachlichen Anforderungen" zusammengestellt, schreibt Rachel weiter, und hätten "über den jeweiligen Anlass hinaus keinen Bestand". Insofern gebe es keine Grundlage für die erbetenen Daten.

Einzig, wie hoch der Frauenanteil an den Jurymitgliedern ist, konnte der parlamentarische Staatsskretär noch sagen: 25,5 Prozent.

Die grüne Abgeordnete reagiert konsterniert auf die Ergebnisse ihrer Anfrage. "Dass es keinerlei strategische Auswahl und Transparenz bei den Gutachterinnen und Gutachtern gibt, ist genauso erschreckend wie der für das Jahr 2018 unglaublich niedrige Frauenanteil", sagt Anna Christmann. Dass die Qualität von Auswahlentscheidungen entscheidend von der Zusammensetzung der Gutachterkommissionen abhänge, sei vielfach nachgewiesen. "Wir wissen aus Studien, dass divers zusammengesetzte Teams kreativer, mutiger und innovativer agieren", sagt Christmann.

All das spricht nicht gegen die individuelle Qualität und das Engagement der einzelnen Gutachter. Doch Christmann hat schon Recht: Die Mischung macht's. Das BMBF sollte die Anfrage zum Anlass nehmen, die Gutachter-Statistik künftig detaillierter zu erheben.

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