Nach der Frankfurter Goethe-Universität stellt auch die Universität Ulm ihr Verfahren gegen die zurückgetretene Kieler Unipräsidentin Simone Fulda ein. Doch anstatt die Hauptbotschaft, kein nachweisbares wissenschaftliches Fehlverhalten, zu betonen, streut die Hochschule öffentlich Zweifel. Warum tut sie das?
Logo der Universität Ulm; Simone Fulda bei ihrer Amtseinführung in Kiel im Oktober 2020.
Fotos: pxhere, CCO/CAU, Flickr. CC BY-NC-SA 2.0.
NACH DER Goethe-Universität Frankfurt hat nun auch die Universität Ulm das Verfahren gegen die frühere Kieler Unipräsidentin Simone Fulda eingestellt. Weder der Medizinerin noch ihrem früheren Mentor Klaus-Michael Debatin, gegen den in Ulm ebenfalls ein Verfahren lief, habe grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können, teilte die Universität in einer Pressemitteilung mit. Allerdings sehe die Untersuchungskommission in beiden Fällen einen Verstoß gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis als erwiesen an.
Was wie ein Freispruch zweiter Klasse klingt, ist tatsächlich ein weiteres fragwürdiges Kapitel im Umgang mit einer Frau, die bereits den denkbar höchsten Karrierepreis für eine Vorverurteilung zahlen musste.
Fuldas Rücktritt kam
nach drei Tagen
15 Monate sind vergangen, seit Fuldas Rücktritt für Schlagzeilen sorgte. Nur drei Tage, nachdem die Kieler Lokalpresse erstmals über Vorwürfe der Datenmanipulation und gefälschter Abbildungen in Publikationen von Fulda und weiteren Wissenschaftlern, darunter Debatin, berichtet hatte. "In Verantwortung für die Universität und schweren Herzens gehe ich diesen Schritt", erklärte die damals 56-Jährige am 10. Februar 2024, nachdem sich in Rekordzeit die Dekane aller acht Fakultäten und die übrigen Präsidiumsmitglieder öffentlich von ihr abgewandt hatten. Jegliche Datenmanipulation bestritt Fulda hingegen weiter vehement.
Seitdem hatten Kommissionen an den Universitäten Ulm und Frankfurt am Main, wo Fulda zum Zeitpunkt der verschiedenen Veröffentlichungen forschte, die zuerst im Blog "For Better Science" von Leonid Schneider sowie auf der Plattform PubPeer erhobenen Anschuldigungen untersucht, ebenso ein Gremium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
An der Universität Ulm hatte sich Fulda 2001 habilitiert und anschließend bis 2007 als Heisenberg-Stipendiatin der DFG geforscht. Von 2007 bis 2010 bekleidete sie in Ulm eine DFG-Forschungsprofessur, bevor sie nach Frankfurt wechselte.
Die dortige Goethe-Universität vermeldete bereits im Januar 2025 die Schlussfolgerungen ihrer Kommission: Die Vorwürfe der Datenmanipulation seien "unbegründet", man habe kein relevantes wissenschaftliches Fehlverhalten Fuldas festgestellt und das Verfahren gegen sie "wegen Geringfügigkeit" eingestellt.
Zwei Prüfverfahren, dasselbe Ergebnis –
aber völlig verschiedene Arten der Kommunikation
Obwohl die Einstellungsentscheidung der Ulmer Senatskommission jetzt aus demselben Grund erfolgte – kein nachgewiesenes relevantes wissenschaftliches Fehlverhalten – liest sich die Pressemitteilung der Uni-Pressestelle völlig anders: Fulda habe für ihre jüngeren Arbeiten, deren Originaldaten noch vorhanden seien, "Fehler beziehungsweise Verwechslungen von Darstellungen und Abbildungen" eingeräumt. Wie im Verfahren gegen Debatin seien durch die Kommission Bilddatenanalysen und gutachterliche Stellungnahmen eingeholt worden, betrachtet wurden Veröffentlichungen aus der Zeit von 1998 bis 2019.
Und weiter: "Die Zweifel an ihrer wissenschaftlichen Integrität konnte Simone Fulda während ihrer Anhörung nicht ausräumen. Da sich auf Basis der geltenden Satzung der Universität Ulm jedoch ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachtes wissenschaftliches Fehlverhalten bei Falschangaben durch Verfälschen oder Manipulation von Darstellungen und Abbildungen nicht beweisen lässt, wurde dieses Verfahren ebenfalls [wie das gegen Debatin] Ende Februar eingestellt."
Ein Wording, das irritiert. Die eigentliche Botschaft, dass auch die Ulmer Kommission schlicht kein (laut Ulmer Satzung mindestens grobe Fahrlässigkeit oder Absicht bedingendes) wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt hat, verschwimmt. Stattdessen hält die Universität in ihrer öffentlichen Kommunikation die Zweifel an Fuldas Rechtschaffenheit am Leben. Und weicht von dieser Linie auch auf Nachfrage nicht ab.
Gefragt, ob die Universität davon ausgehe, dass weiter Zweifel an Fuldas wissenschaftlicher Integrität bestünden, antwortet die Pressesprecherin: "Der Aussage (in der Pressemitteilung), die Zweifel an ihrer wissenschaftlichen Integrität konnte Simone Fulda während ihrer Anhörung nicht ausräumen, haben wir nichts weiter hinzuzufügen."
Und dann erläutert sie, der Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit habe nicht erbracht werden können, "vornehmlich, weil bei den älteren untersuchten Publikationen die Originaldaten nicht mehr vorliegen und es keine Zeug*innen gibt".
Die Unschuldsvermutung erst
im allerletzten Satz
Freilich liegt das Nichtmehrvorliegen von Originaldaten schlicht daran, dass die allermeisten untersuchten Publikationen so alt sind, dass die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren bei weitem überschritten ist. Hilfreich wäre auch eine Angabe durch die Universität Ulm gewesen, wie viele von den insgesamt über 30 untersuchten Publikationen überhaupt durch die von Fulda eingeräumten Fehler und Verwechslungen betroffen waren. Dem Vernehmen nach sollen es lediglich drei gewesen sein. Und überhaupt: Dass im Zweifel die Unschuldsvermutung gilt – die schon vor Fuldas Rücktritt in Kiel kaum eine Rolle spielte –, das steht in der Ulmer Pressemitteilung erst im allerletzten Satz.
Fulda hat eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Aufklärung der Vorwürfe gegen sie. Das heißt aber nicht, dass sie nur dann als unschuldig gilt, wenn sie selbst die Zweifel an ihrer wissenschaftlichen Integrität ausräumen kann. Es ist im Gegenteil die Aufgabe einer Untersuchungskommission, wissenschaftliches Fehlverhalten nachzuweisen. Ja, das ist schwierig und je nach Datenlage fast unmöglich. Und doch: Wird kein wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt, hat die öffentliche Darstellung durch die Universität, Stichwort Unschuldvermutung, alle Ambiguitäten zu unterlassen.
Genau wie die Goethe-Universität das im Übrigen vorgemacht hatte. "Für die von einem Dritten behauptete Datenmanipulation im Sinne eines bewussten und zielgerichteten Vorgehens hat die Kommission keinerlei Anhaltspunkte festgestellt", hatte die dortige Kommission im Januar mitgeteilt. "In den Fällen, in denen die nach der Satzung und den Vorgaben der DFG erforderliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren noch nicht abgelaufen war, konnte im Gegenteil mit Hilfe der Rohdaten nachgewiesen werden, dass die Experimente selbst nach den Regeln wissenschaftlicher Praxis durchgeführt wurden und die Ergebnisse nicht verfälscht sind."
Zwar sei es in Einzelfällen zu einer unbeabsichtigten Verwechslung von repräsentativen Beispielabbildungen und ähnlich gelagerten Versäumnissen gekommen. "Diese haben aber weder zu einer Veränderung am Inhalt der Abbildungen noch der Publikation insgesamt geführt. Sie wurden außerdem von der Wissenschaftlerin durch Korrekturmeldungen in den betreffenden wissenschaftlichen Zeitschriften unverzüglich richtiggestellt." Im Ergebnis habe daher die Kommission kein relevantes wissenschaftliches Fehlverhalten Fuldas festgestellt "und das Verfahren unter Würdigung der Tatsache, dass Fulda durch ihre umfassende Kooperation zur Aufklärung der Angelegenheit und Richtigstellung beigetragen hat, wegen Geringfügigkeit im Einklang mit der Satzung eingestellt."
Der Kampf für Wissenschaftliche Integrität
funktioniert nur mit den höchsten Standards
Die Universität Ulm muss sich fragen lassen, warum sie so anders mit einer Frau verfährt, die nicht nur ihr Amt als Universitätspräsidentin verloren hat und deren Reputation fast unwiederbringlich beschädigt ist. Muss man da wirklich noch etwas draufsetzen – obwohl die Universität gleichzeitig mit der Einstellung des Verfahrens selbst attestiert, dass zwar ein Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis, aber eben kein – viel gravierenderes – wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt wurde? Mit Abschluss der Ulmer Untersuchung sind zahlreiche Publikationen Fuldas, namentlich die der vergangenen 15 Jahre, nun sogar doppelt und durch zwei Kommissionen geprüft.
Die "wichtigste Feststellung" der Frankfurter Untersuchung sei, hatte die frühere Kieler Hochschulratsvorsitzende Ursula Gather im Januar gesagt, dass "die Verwechslung der Abbildungen keinen Einfluss auf die wissenschaftlichen Resultate der Arbeiten hatte, weswegen der Vorwurf einer Täuschungsabsicht keinen Sinn ergibt". Zumal es sich um teilweise mehr als 20 Jahre alte Forschungsarbeiten handle, "die von der Fachwelt vielfach zitiert, repliziert und in all den Jahren niemals falsifiziert" worden seien.
Gather, von 2008 bis 2020 Rektorin der TU Dortmund, war im Mai 2024 von ihrem Amt als Hochschulratsvorsitzende zurückgetreten, offiziell ohne Begründung, doch intern ließ sie keinen Zweifel daran, dass sie mit ihrem Schritt gegen den Umgang mit Fulda protestieren wollte.
Simone Fulda selbst sagt auf Anfrage zur Ulmer Pressemitteilung nur das, was sie im Januar bei Bekanntwerden des Frankfurter Kommissionsergebnisses gesagt hatte: "Bevor laufende Verfahren in der gleichen Angelegenheit noch nicht abgeschlossen sind, werde ich mich aus Respekt vor diesen Verfahren in dieser Sache nicht äußern."
Ein von dem Verfahren wegen Bildmanipulationen entkoppeltes Teilverfahren ist in Ulm noch anhängig, wobei es sich um einzelne Texte handeln soll, die aus verfahrenstechnischen Gründen aus dem Hauptverfahren ausgeklammert wurden.
In der DFG war zuletzt der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter Leitung von DFG-Generalsekretärin Heide Ahrens mit der Prüfung der Vorwürfe gegen Fulda befasst. Damit befinde sich die Prüfung in der zweiten Stufe des zweistufigen DFG-Verfahrens bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, hatte DFG-Sprecher Marco Finetti im Januar mitgeteilt. Dies bedeute jedoch keine Vorentscheidung über den Ausgang. Seitdem haben Fulda und Debatin Einsicht in Verfahrensunterlagen verlangt und erhalten, wie Fulda bestätigt. Ihnen sei vor der Entscheidung die Gelegenheit der Stellungnahme gegeben worden. Jetzt soll der Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung Anfang Juli entscheiden.
Ganz gleich, was die DFG am Ende befindet: Die Causa Simone Fulda sollte allen zu denken geben, die den dringend nötigen Kampf für mehr Integrität in der Wissenschaft führen. Denn dieser Kampf kann nur erfolgreich sein, wenn er nach denselben hohen Standards abläuft, die er zu Recht einfordert.
Die Chronologie eines Rücktritts
Am 22. Januar 2024 hatte Leonid Schneider in seinem Blog "For Better Science" einen umfangreichen Artikel über mutmaßliche und nach seinen Recherchen tiefgreifende Verstöße Fuldas und anderer Wissenschaftler gegen die gute wissenschaftliche Praxis veröffentlicht, die er dort im Einzelnen aufführte.
Die betreffenden Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der molekularen Krebsforschung fielen in eine Zeit, bevor Fulda Präsidentin in Kiel wurde. Bis 2010 forschte sie an der Universität Ulm, wo ihr Kollege und Mentor Klaus-Michael Debatin seit 1997 als Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin fungiert. Debatin wurde in Schneiders Blogbeitrag ebenfalls scharf angegangen. 2010 ging Fulda als Professorin für Experimentelle Tumorforschung an die Goethe-Universität Frankfurt und wurde Direktorin des dortigen Instituts für Experimentelle Tumorforschung in der Pädiatrie.
Die Vorwürfe aus Schneiders Blog waren schon in den Tagen und Wochen zuvor allmählich an der Universität durchgesickert, doch erst seit dem ersten Artikel in den Kieler Nachrichten am 7. Februar 2024 überschlugen sich die Ereignisse. Während die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) mitteilte, zunächst Vorprüfungen eingeleitet zu haben, die über die Einleitung eines förmlichen Untersuchungsverfahrens entscheiden, zitierte der NDR Schleswig-Holstein bereits zwei "unabhängig voneinander angefragte Professoren von anderen Hochschulen", die zwar namentlich nicht genannt werden wollten, aber anhand der vorliegenden Abbildungen "die Möglichkeit von Unregelmäßigkeiten" bestätigten. Wörtlich sagte einer der Professoren demzufolge: "Ohne alle Details geprüft zu haben, sieht es so aus, als wenn ein großer Teil der Vorwürfe berechtigt sein könnte."
Noch erstaunlicher war, dass noch am Tag des ersten Artikels in Lokalpresse Professoren der Fakultät für Medizin in einem Brief faktisch Fuldas Rücktritt forderten: Sie solle "weiteren Schaden" von der Universität abwenden. Und ebenfalls noch am selben Mittwochabend, kurz nachdem Fulda sich in einer nichtöffentlichen Sitzung des Universitätssenats gegen die Vorwürfe der Datenmanipulation verwahrt hatte, sprachen ihr unter anderem die Dekane aller acht Fakultäten das Misstrauen aus. Nicht aber der Senat wohlgemerkt.
Die Kieler Nachrichten kommentierten am 9. Februar, nur 48 Stunden nach ihrem ersten Artikel: Es gehe in Kiel "längst nicht mehr" um die Frage, ob die Unipräsidentin vor vielen Jahren während ihrer Forschungsarbeit Daten manipuliert habe. Wenn die Spitzenforscher von Fulda verlangten, "Verantwortung gegenüber der Universität" zu übernehmen und darauf verwiesen, die wissenschaftlichen Vorwürfe gegen sie "im Detail zur Kenntnis genommen zu haben", dann habe sie "keinen Spielraum mehr. Simone Fulda muss zurücktreten."
Die Landes-SPD warf Schleswig-Holsteins CDU-Wissenschaftsministerin Karin Prien unterdessen vor, sich in der Angelegenheit zu passiv zu verhalten. Prien selbst sagte am 9. Februar, die im Raum stehenden Vorwürfe hätten "das Potenzial, die nun dringend
notwendigen Anstrengungen der CAU zu überschatten, im weiteren Verfahren der beiden bestehenden Exzellenzcluster erfolgreich zu sein".
Lag hier in Wirklichkeit der Hase im Pfeffer? Wer sich mit Blick auf Leonid Schneiders Blogveröffentlichung bereits am 22. Januar 2024 und dem ersten Artikel in den Kieler Nachrichten am 7. Februar 2024 gewundert hatte, warum die Sache erst so viel später hochgekocht war, fand seine mögliche Antwort in einem für die Universität entscheidenden Termin dazwischen.
Am 2. Februar hatte die DFG die Vorentscheidung in der neuen Runde der national beachteten Exzellenzstrategie ("ExStra") bekanntgegeben mit einem für Schleswig-Holsteins einzige Volluniversität niederschmetternden Ergebnis. Alle drei neuen Clusterbewerbungen, von der Landesregierung mit zusätzlichem Geld unterstützt, fielen schon als Antragsskizzen bei den Gutachtern durch. Nun blieb nur noch die Verteidigung der beiden bestehenden, bereits 2018 bewilligten Kieler Exzellenzcluster.
Die im Oktober 2020 ins Amt gekommene Fulda hatte ihren Erfolg von Anfang an strategisch und rhetorisch eng mit dem Abschneiden in der Exzellenzstrategie verbunden. Fünf Tage später nach der "ExStra"-Pleite erschien der erste Bericht über die Datenmanipulations-Vorwürfe in den Kieler Nachrichten, acht Tage später trat Fulda zurück.
So drängte sich der Eindruck auf, dass der Kommentar der Lokalpresse genau den Punkt traf: Die Affäre drehte sich gar nicht allein um die Vorwürfe und deren Wahrheitsgehalt, sondern darum, dass einflussreiche Mitglieder der Universität Kiel ihre Präsidentin ohnehin loswerden wollten. Dass man nach dem Erscheinen von Schneiders Blogartikel offenbar das ExStra-Ergebnis abgewartet hatte, um – je nach Abschneiden – danach aktiv zu werden.
Wohlgemerkt hatten sich die einzigen für die Wahl der Unipräsidentin zuständigen Hochschulgremien, Senat und Hochschulrat, in keiner Weise gegen Fulda positioniert, im Gegenteil: Am 9. Februar, einen Tag vor Fuldas Rücktritt, gab die Universität Kiel eine Pressemeldung zum enttäuschenden Abschneiden Kiels in der Exzellenzstrategie heraus, in der sich die Vorsitzenden von Senat und Hochschulrat hinter die Präsidentin stellten.
"Ich habe vollstes Vertrauen, dass Simone Fulda ihr Amt als Präsidentin der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel weiterhin mit großer Kompetenz und hohem Engagement ausüben wird", wird der Senatsvorsitzende Wolfgang J. Duschl zitiert, und die Hochschulratsvorsitzende Ursula Gather sagte: "Der Hochschulrat weiß die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit Präsidentin Simone Fulda an ihrer Spitze in den besten Händen und hat vollstes Vertrauen in die Präsidentin. Wir sehen die CAU mit dieser Präsidentin auf einem überzeugenden Weg, die strategische Weiterentwicklung der Universität weiter zukunftsfähig zu gestalten."
Im Archiv der Pressemitteilungen auf der Website der Universität sucht man die Meldung inzwischen vergeblich.
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Carola Jungwirth (Montag, 05 Mai 2025 11:51)
Jan-Martin Wiarda hat Recht: Ein geregeltes Verfahren nach hohen wissenschaftlichen Standards muss nicht nur Fehlverhalten kompromisslos aufdecken, sondern unbedingt auch vor ungerechtfertigter Rufschädigung schützen. Um wissenschaftliche Integrität zu stärken, ist es unerlässlich, beide Aspekte mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit zu behandeln, auch im Rahmen der Kommunikation.
McFischer (Montag, 05 Mai 2025 12:31)
Danke für die differenzierte Aufarbeitung des Falles.
Ich stimme zu: wissenschaftliche Integrität ist ein hohes Gut - aber es muss mit Sorgfalt, Augenmaß und Respekt behandelt werden. Es gibt zunehmend Fälle, wo es weniger um die Wahrung der Integrität geht, als vielmehr um öffentliche Kampagnen auf Basis von Mutmaßungen oder überzogenen Anforderungen.
Nora Nordlicht (Dienstag, 13 Mai 2025 10:13)
"Der Prophet gilt nichts im eigenen Land". Bedauerlich und sehr bedenklich empfand ich persönlich, wie man hier mit Simone Fulda umgegangen ist. Es wirft ein schlechtes Bild auf Vieles, auf die Rolle der Medien, die Medienberichterstattung und natürlich auch auf die Universität an der Frau Prof. Fulda Rektorin war. Auch auf den Wissenschaftsstandortort Deutschland, wie man hier mit ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern umgeht, auf die Hochschulpolitik, auf die Universitäten. Das vielleicht einzig Gute an der Sache, der Wissenschaft kommt es zu Gute, dass Simone Fulda zurückgetreten ist. Und dies ist von viel größerer Bedeutung als Hochschulpolitik und Medienberichterstattung.