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Studienzulassung für Medizin: Bis Mai sollen die Eckpunkte eines neuen Staatsvertrages stehen

In ihrer Sitzung am Donnerstag haben die KMK-Amtschefs den Fahrplan für die Neuformulierung und erste Reformideen diskutiert. Die könnten über die vom Verfassungsgericht geforderten Änderungen hinausgehen.

DIE AMTSCHEFS DER Kultusministerkonferenz (KMK) haben sich bei ihrem Treffen gestern dafür ausgesprochen, dass die Länder die Humanmedizin-Studienplatzvergabe in Eigenregie neu regeln. Der Beschluss ist insofern bemerkenswert, als der Bund bei der Hochschulzulassung ebenfalls Gesetzgebungskompetenz besitzt im Rahmen der konkurrierenden Zuständigkeiten. Doch hat das Bundesbildungsministerium der KMK diese Woche informell signalisiert, dass es den Ländern den Vortritt lassen möchte.

Den Beratungen in der KMK-Amtschefskonferenz vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017, das die bisherige Praxis bei der Studienplatzvergabe als teilweise verfassungswidrig verworfen hatte . Die gesetzlichen Rahmenvorschriften von Bund und Ländern verletzten den grundrechtlichen Anspruch der Bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot, begründeten die Richter des Ersten Senats ihr Urteil. Außerdem verfehlten die Bestimmungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen teilweise die gesetzlichen Anforderungen. Bis zum 31. Dezember 2019 muss die Studienplatzvergabe per Numerus Clausus auf eine neue Grundlage gestellt werden, "welche die verfassungsrechtlichen Beanstandungen beseitigt", heißt es in dem Urteil.

Um die Auflagen des Gerichts zu erfüllen, wollen die ...

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Kommentare

#2 -

robbre | So., 04.03.2018 - 09:23
Voll mit der Bewertung einverstanden. Insiderwissen, das man so nirgendwo bekommt. Aber: Wie soll die Stiftung für Hochschulzulassung eingebunden werden, wenn die KMK alles allein machen will? Zur Abinote: Das OVG Münster hat entschieden, dass auch 40% "maßgeblichen Einfluss" haben können, wenn die anderen Quoten weniger als 40% betragen.

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