"Die Alternative kann nicht sein, Kinder und Jugendliche auszusperren"
Die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" hat ihre mit Spannung erwarteten Empfehlungen vorgelegt. Ko-Vorsitzender Olaf Köller über Altersgrenzen, das "KI-Seepferdchen", Handyverbote – und warum die Ü60 nicht den Jugendlichen die Regeln des Netzes vorgeben sollten.
Olaf Köller ist Wissenschaftlicher Direktor des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) in Kiel und Ko-Vorsitzender der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) der Kultusministerkonferenz. Foto: IPN/Davids/Sven Darmer.
Herr Köller, als "notwendige Zumutung der Komplexität" habe ich hier im Blog die Bestandsaufnahme der unabhängigen Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" bezeichnet, die im April erschienen ist. Jetzt legt das Gremium, dem Sie zusammen mit Nadine Schön vorsitzen, darauf aufbauende Handlungsempfehlungen vor. Stolze 56 an der Zahl, und die sind wiederum ein Balanceakt zwischen Komplexität und Lesbarkeit. Ist er gelungen?
Ich glaube schon. Uns war bewusst, dass die meisten nicht das ganze Opus lesen werden, sondern je nach Verantwortung auf das schauen, was sie betrifft. Deshalb kann man 56 Empfehlungen vorlegen, wenn man sie gut sortiert: nach Entwicklungsphasen und nach verantwortlichen Akteuren. So können die Betroffenen direkt dorthin springen, wo sie ihre Verantwortung sehen.
Dann lassen Sie uns gleich zu der Empfehlung springen, auf die alle zuerst schauen werden: zur Frage eines Social-Media-Verbots. Sie schlagen nicht eine klare Lösung vor, sondern zwei Alternativen. Ist das plakativ genug für die Debatte?
Ich habe selbst als Kompromiss vorgeschlagen, mit zwei Optionen zu arbeiten. Für keine der beiden Varianten allein hätte es in der Kommission eine hinreichende Mehrheit gegeben. Die Alternativen spiegeln insofern die unterschiedlichen Auffassungen in der Kommission wider. Einig waren wir uns: Maßstab muss der DSA sein, der europäische Digital Services Act. Die Social-Media-Plattformen müssen Safety by Design herstellen. Einig waren wir uns auch, dass viele der Inhalte auf den Plattformen für jüngere Kinder mehr Schaden als Nutzen bringen. Die Unterschiede in den Einschätzungen begannen bei den Konsequenzen. Die einen plädierten für ein pauschales Plattformverbot für alle unter 13-Jährigen. Die anderen argumentierten, dass man nicht alle Plattformen über einen Kamm scheren darf, sondern dienstespezifisch prüfen muss, welche Funktionen für welche Altersgruppen abgeschaltet oder altersgerecht gestaltet werden.
"Ist ein Dienst nachweislich kindgerecht und risikoarm,
gibt es keinen guten Grund, ihn Kindern zu verbieten."
Die von der Kommission vorgeschlagenen Alternativen lauten nun: eine feste Altersgrenze bei 13 oder risikobezogene Grenzen für Accounts, Dienste und Funktionen.
Beides wird vermutlich nur auf europäischer Ebene tragfähig sein. Und dabei ist immer Artikel 6 Grundgesetz mitzudenken: das Erziehungsrecht der Eltern, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Ist ein Dienst nachweislich kindgerecht und risikoarm, gibt es keinen guten Grund, ihn Kindern zu verbieten.
Was wäre Ihnen persönlich am liebsten gewesen?
Ich kann mich gut mit der 13-Jahre-Grenze anfreunden: Social Media weitestgehend verboten für unter 13-Jährige. Aber kein pauschales Verbot für ältere Jugendliche, sondern eine abgestufte Regelung für die Altersgruppen 13 bis 16 und 16 bis 18, jeweils mit bestimmten Voreinstellungen und geschützten Features.
Aber das alles funktioniert nur über eine Altersverifikation.
Genau. Bei festen Altersgrenzen ist die sogenannte EUDI-Wallet wichtig, die in Europa bis 2027 zur Verfügung stehen soll. Wir brauchen eine datenschutzstarke Altersprüfung. Nur wissen wir nicht, wann sie genau dafür einsetzbar ist. Außerdem gibt es in Deutschland keine Ausweispflicht für unter 16-Jährige. Es hängt also alles an einer funktionierenden Altersverifikation ohne Biometrie, Gesichtserkennung oder Ausweis-Upload bei Plattformen.
Was genau bedeutet eine gestufte, plattformabhängige Lösung?
Man verpflichtet Plattformen, wenn sie etwas für Minderjährige anbieten wollen, altersangemessene Angebote bereitzustellen. Die Plattformen müssen sicherstellen, dass beispielsweise 13- bis 16-Jährige keinen suchtinduzierenden Features und keinen jugendgefährdenden Inhalten ausgesetzt sind. Nach dem DSA sind TikTok, Meta und andere dazu schon heute verpflichtet.
Ganz gleich welche Option es wird, die Expertenkommission warnt die Politik vor einem deutschen Alleingang. Aber wenn wir auf eine EU-abgestimmte Lösung warten, besteht dann nicht die Gefahr, dass gar nichts passiert?
Ich wäre da optimistischer. Auf EU-Ebene gibt es eine Parallelkommission zur Altersfrage, und mit Jörg Fegert ist ein ausgewiesener internationaler Experte aus unserer Kommission dort beteiligt. Es gibt also Austausch, und auch dort wird intensiv über Altersbeschränkungen diskutiert. Gleichzeitig preschen einzelne EU-Länder vor.
Weil sie nicht auf die EU setzen wollen.
Weil sie vermutlich nicht auf eine EU-weite Lösung warten wollen. Deutschland kann auch national eine Altersgrenze festlegen; ihre Durchsetzung wäre jedoch, so wie ich die Kollegen aus der Rechtswissenschaft verstanden habe, juristisch schwierig. Meta zum Beispiel hat seinen Firmensitz in Irland, und in der EU gilt das Herkunftslandprinzip. Als Folge gilt das irische Recht und ohne entsprechende irische Altersgrenze wäre eine deutsche Bestimmung kaum durchsetzbar. Einen nationalen Hebel gibt es aber schon: Wir empfehlen, die Paragraphen 1631 und 1626 im Bürgerlichen Gesetzbuch um die Tatbestände digitale Vernachlässigung und digitale Erziehung zu erweitern. Bei drohender Kindeswohlgefährdung könnte der Staat national eingreifen. Der stärkere Hebel bleibt aber europäisch. Und jede Altersbeschränkung greift nur, wenn die Altersverifikation funktioniert.
Prien plädiert für Social-Media-Verbot bis 13
Die Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" unter Vorsitz von Olaf Köller und Nadine Schön wurde von Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) im September 2025 auf der Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzt. Im März hatten die 18 Mitglieder bereits eine umfangreiche Bestandsaufnahme veröffentlicht. Ihre darauf aufbauenden, am Mittwoch vorgestellten 56 Handlungsempfehlungen zielen auf Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen ab und bewegen sich entlang der Entwicklung von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden.
Prien sprach am Mittwoch von "wichtige(n) Impulse(n) für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik im digitalen Zeitalter". Die Ministerin dankte der Kommission für ihre Arbeit und sagte, die Empfehlungen machten deutlich, "dass wir die Potenziale der Digitalisierung besser nutzen und gleichzeitig den Schutz junger Menschen wirksam verstärken müssen". Dazu gehöre, Plattformanbieter strukturell in die Verantwortung zu nehmen und digitale Angebote von Anfang an sicherer und kindgerechter zu gestalten. "Jugendschutz heißt hier: Safety by design."
In Reaktion auf die zwei von der Kommission vorgeschlagenen Optionen zur eigenständigen Nutzung sozialer Medien sagte Prien, sie sehe "grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre".
Die Altersgrenze 13 steht bereits heute in den Geschäftsbedingungen von Plattformen wie Tiktok oder Instagram, doch wurden sie bislang weder gesetzlich festgeschrieben noch werden sie effektiv kontrolliert.
Für Kinder unter 13 Jahren sollte ihrer Auffassung nach ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulasse, fügte Prien hinzu. "Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt." Und: Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden sollten, "werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten".
Weiter sagte Prien, sie habe "eine große Sympathie für die Empfehlung, die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern durch eine entsprechende Einfügung ins BGB – ähnlich wie die gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000." Einen noch weiterreichenden Vorstoß hatte Prien im Mai erstmals im Interview hier im Blog gemacht. "Was spräche dagegen, ins BGB aufzunehmen, dass Eltern Kindern bis zu einem Alter von drei Jahren überhaupt keinen Zugang zu digitalen Endgeräten gewähren dürfen?", hatte die Ministerin gesagt. Die Kommission geht so weit nicht: Sie empfiehlt, "digitale Vernachlässigung" und elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu rahmen.
Die Ko-Vorsitzende der Kommission, Nadine Schön, nannte die Empfehlungen "einen ganzheitlichen Ansatz für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt". Familien bräuchten frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote und erreichbare Hilfen, Plattformen klare Pflichten. Bei sozialen Medien und bei KI müssten Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden. Die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Schön, bis 2025 stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Digitales, Bildung und Forschung, sagte weiter: "Die digitale Welt muss sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten – nicht umgekehrt." Ziel sei ein "lernendes Umsetzungssystem".
Die vollständigen Handlungsempfehlungen mit ausführlichen Problem- und Zielbeschreibungen sollen bis Mitte Juli 2026 veröffentlicht werden. Der Abschlussbericht der Kommission, einschließlich der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung und der Beiträge aus den Fachanhörungen, soll im September 2026 folgen.
Karin Prien sagte, als für den Jugendschutz zuständige Ministerin werde sie den Prozess mit Nachdruck weiter vorantreiben. "Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet." JMW.
Kurz vor Ihnen haben zwei andere Gremien Erklärungen zur Social-Media-Nutzung beschlossen: der Deutsche Ethikrat und die Bildungsministerkonferenz (BMK). Der Ethikrat wurde daraufhin kritisiert, weil er sich gegen ein pauschales Mindestalter und für spezielle Regelungen einzelner Angebote ausgesprochen hat. Rechnen Sie jetzt mit derselben Kritik?
Vermutlich. In der Tat deckt sich eine unserer Varianten mit dem Ethikrat. Keiner will Kinder den Gefahren des Netzes aussetzen. Aber es kann auch nicht sein, dass wir alle Plattformen gleich behandeln und Kinder pauschal aus dem digitalen Raum ausschließen. Sobald Angebote altersgerecht sind, hat man kein gutes Argument, Jugendlichen den Zugang zu verbieten. Oft kommt zu kurz, welche Bedeutung die digitale Welt für Teilhabe, Identitätsentwicklung und psychische Gesundheit hat, gerade für Jugendliche, die sich im analogen Raum schwertun. Deshalb ist es ein sensibles Abwägen: Schutz, Befähigung, Teilhabe. Außerdem: Neben der plattformspezifischen Variante steht der Politik ja die Option einer festen Altersgrenze offen.
Die BMK-Erklärung wiederum wurde dafür kritisiert, dass sie die Rolle der Schulen nicht genug betont und stattdessen den Eltern die Verantwortung zu stark zugeschoben habe.
Das BMK-Papier wirkt wie ein sehr allgemein gehaltenes, politisches Konsenspapier der 16 Länder. Mein Kollege Michael Becker-Mrotzek hat in solchen Fällen gern von Papieren mit folgenloser Richtigkeit gesprochen. Wir argumentieren anders. Viele Familien sind überfordert; die Eltern selbst sind vulnerabel gegenüber Social-Media- oder Gaming-Sucht; sie kennen teilweise die Gefährdungslagen nicht. Denken Sie nur an die Handyhalterung am Maxi-Cosi. Es hilft niemandem, Eltern allein zu lassen. Wir müssen die frühen Beratungsangebote um Hinweise zum vernünftigen Umgang mit digitalen Medien erweitern. Der Auftrag gilt auch für Kita, Grundschule und Sekundarstufe I.
"Wir empfehlen eine Art 'KI-Seepferdchen': ein kindgerechtes
Online-Zertifikat zu den Möglichkeiten und Gefahren des KI-Einsatzes."
Was heißt das konkret für die Schulen?
Eigentlich sollte schon jede Grundschule mindestens eine medienpädagogisch qualifizierte Ansprechperson haben, etwa über die Schulsozialarbeit. Und mit "sollte" meine ich: verpflichtend. Jede Schule braucht ein Konzept, Peer-to-Peer-Programme in den Sekundarstufen I und II sowie qualifizierte Lehrkräfte. AI-Literacy muss mindestens in den Informatikunterricht, generative KI aber auch in die Sprachen, Stichwort ChatGPT. Schon die Grundschule hat einen Auftrag, besonders im Sachunterricht. Wir empfehlen eine Art "KI-Seepferdchen": ein kindgerechtes Online-Zertifikat zu den Möglichkeiten und Gefahren des KI-Einsatzes. Wenn die Kinder nach Klasse 4 auf die weiterführende Schule wechseln, sind sie zehn Jahre alt und haben längst Kontakt mit dem Internet und womöglich mit KI gehabt. Wir müssen daher die Lehreraus- und -weiterbildung in die Pflicht nehmen.
Was ist mit den Eltern?
Wirksame Programme an Schulen binden Eltern ein, oft verbunden mit Peer-to-Peer-Ansätzen und Schulsozialarbeit. Aber Schulen erreichen Eltern nicht immer leicht. Deshalb fordern wir eine nationale Aufklärungskampagne. Wir hatten dabei kurz an den "7. Sinn" gedacht, diese Clips für sicheres Autofahren, die es früher vor den Hauptnachrichten im Fernsehen gab. Warum nicht das gleiche für den Umgang mit digitalen Medien? Auf jeden Fall müssen wir früher ansetzen: Schon bei den U-Untersuchungen beim Kinderarzt, bei frühen Erziehungshilfen, in der Kita. Das Thema muss dort aufgerufen werden, wo die Eltern ohnehin sind. Wir müssen sie behutsam sensibilisieren. Nicht moralisieren, sondern erklären, welche Gefahren beispielsweise mit exzessiver Nutzung und Sharenting verbunden sein können.
Parallel empfehlen Sie ein bundesweit einheitliches Verbot der privaten Nutzung digitaler Endgeräte in der Schule bis einschließlich Klasse 7. Warum, wenn doch fast alle Bundesländer schon die Handynutzung an Schulen geregelt haben?
Wir brauchen an dieser Stelle Einheitlichkeit und für alle Seiten verlässliche Vorgaben. In der Kommission wurde auch ein grundsätzliches Verbot privater Handys in der Schule bis zur Sekundarstufe II diskutiert. Dass wir uns mehrheitlich anders entschieden haben, hat seinen Grund: Im Unterricht können Handys oder Tablets eingesetzt werden, wenn sie Teil des Lernens sind, und nicht jede Schule kann dafür Geräte bereitstellen. Insgesamt sollte Schule aber möglichst lange ein Raum bleiben, in dem Kinder und Jugendliche die analoge Welt entdecken, gerade wenn sie außerhalb der Schule so viel Zeit mit digitalen Geräten verbringen. Da sollten sie auf keinen Fall auch noch im Unterricht ihr Instagram-Profil checken oder im Ganztagsangebot ihrer Schule permanent am Handy hängen. Gute Schulen haben längst ein solches Handykonzept: bei den Jüngeren möglichst gar nicht, bei den Älteren klar geregelt, wann sie das Handy nutzen dürfen und wofür.
"Heute sagt keiner mehr so locker daher:
'Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem Kind geschadet.'"
Was halten Sie von der Idee von Bundesbildungsministerin Karin Prien, Eltern per BGB sogar explizit vorzuschreiben, dass sie ihre Kleinkinder von digitalen Endgeräten fernhalten müssen?
Schlagwort: "Bildschirmfrei bis drei". Ich fände das gut. Denken Sie daran, welche Wirkung es entfaltet hat, als im BGB explizit der Ausschluss von elterlicher Gewalt gegen Kinder formuliert wurde. Heute sagt keiner mehr so locker daher: "Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem Kind geschadet." Solche gesetzlichen Vorgaben entfalten Wirkung. Warum nicht auch digitale Vernachlässigung ins BGB aufnehmen? Nicht nur im Übrigen, dass die Kinder selbst nicht vor dem Gerät sitzen sollten. Eltern müssen verstehen, wie wichtig in diesen ersten Jahren verlässliche Interaktionen sind, die sich durch Blickkontakt, Mimik, Gestik und eine kindgerechte Sprache auszeichnen. Nicht: Das Kind äußert sich, und Mutter oder Vater starren aufs Handy. Und nicht: Das Kind schreit, und man drückt ihm ein digitales Endgerät in die Hand.
Abgesehen von den Kleinkindern sagt ihre Kommission aber: Entscheidend ist nicht die Bildschirmzeit allein, sondern die Medienwirkungen hängen von Inhalten, Funktionen, Design, Vulnerabilitäten und erwachsener Begleitung ab. Außerdem, so Ihre Warnung, seien Chancen und Risiken ungleich verteilt. Kann digitale Nutzung die soziale Schere weiter öffnen?
Ja, es geht um Befähigung, aber auch um Schutz. Die besonders gefährdeten Gruppen sind nicht zufällig verteilt. In Familien mit Armutsrisiken oder geringerer Bildungsnähe bestehen oft größere Schwierigkeiten im angemessenen Umgang mit digitalen Medien, Handys und Social Media. Dort ist die Gefährdung für Kinder höher als in privilegierten Familien. Deshalb unterscheiden wir universelle und selektive Prävention: Aufklärung für alle, besondere Unterstützung für gefährdete Gruppen. Falls nicht alle unsere Empfehlungen umgesetzt werden, muss aber auf jeden Fall der Blick gerade auf diese vulnerablen Gruppen gehen.
Und der Punkt Bildschirmzeit?
Natürlich macht niemand Hausaufgaben, wenn er acht Stunden fernsieht oder aufs Handy starrt, und wer die ganze Nacht im Netz ist, kommt morgens nicht aus dem Bett. Aber genauso wichtig ist der Blick auf die Inhalte: Pornografie, Gewalt, Hassrede, Cybermobbing, Cybergrooming sind für Kinder und Jugendliche nachgewiesenermaßen entwicklungsschädigend. Davor müssen wir sie schützen. Wenn Jugendliche zeitlich begrenzt Ski-Videos schauen, wie Red-Bull-Artisten einen dreifachen Salto den Berg runter machen, spricht weniger dagegen. Das gucke ich auch manchmal. Was nicht sein darf: dass Plattformen aktiv Kinder und Jugendliche über entsprechende Dark Patterns manipulieren und sie über Stunden von anderen Aktivitäten abhalten.
Deutschland beginne nicht bei Null, schreibt Ihre Kommission. Das klingt optimistisch. Alles andere wäre allerdings auch fatal. Wie gut ist der Ausgangspunkt?
Mit der heutigen Übergabe unseres Berichts ist die Arbeit nicht getan. Wir empfehlen ein begleitendes Gremium und vor allem eine rasche Umsetzungsstrategie mit einem Sofortprogramm, das erste Effekte bis Ende 2026 zeigen soll. Jetzt geht es um Operationalisierung: Strukturen, Gremien, Verfahren, und die Frage, was wann wie umgesetzt wird.
Machen Sie dieses Sofortprogramm bitte konkret: Was sollte bis Ende 2026 passieren?
Ein paar Dinge lassen sich relativ schnell auf den Weg bringen. Erstens die ICD-11- der WHO in Deutschland einführen, damit man Verhaltenssüchte und suchtartiges Verhalten, auch problematische Social-Media-Nutzung, einheitlich diagnostizieren und behandeln kann. Zweitens das KI-Seepferdchen operationalisieren, ein kindgerechtes Online-Zertifikat zu den Möglichkeiten und Gefahren des KI-Einsatzes, zunächst für das Grundschulalter. Die BMK braucht ihre Zeit, aber der Prozess flächendeckender Angebote zur Medienkompetenz in den Schulen kann beginnen. U-Untersuchungen und Frühe Hilfen können rasch die Aufgabe übernehmen, Familien auf digitale Risiken in den ersten Lebensjahren hinzuweisen. Viele Kinderärztinnen und Kinderärzte machen das schon. Jetzt muss es in die Fläche.
Sie fordern auch ein konsequentes Wirkungsmonitoring.
Es geht um begleitende, formative Evaluierung der Umsetzung der Empfehlungen: hinschauen, was passiert, wo es vorangeht, was nicht funktioniert. Außerdem wird es in den kommenden Monaten noch zu jeder unserer Empfehlungen eine ausführlichere Fassung mit Timeline geben.
Eine Roadmap nennt man das heute.
Wir nennen es Template. Im Prinzip steht dort für jede Empfehlung: Was ist sie? Wer soll sie umsetzen? In welcher Zeitperspektive? Woran machen wir fest, dass sie umgesetzt wurde? Welche Indikatoren gibt es, anhand derer wir den Erfolg der Maßnahme messen? Das soll im Laufe des Sommers kommen.
"Der Geist unseres Gutachtens ist die Trias aus
Schutz, Befähigung und Teilhabe."
Wie lautet Ihre Hauptbotschaft an Politik und Öffentlichkeit, Herr Köller?
Am wichtigsten ist: Wir wollen als Expertenkommission das Internet und die Social Media nicht verteufeln. Der Geist unseres Gutachtens ist die Trias aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Natürlich gibt es Probleme und Kriminalität im Netz. Aber die Alternative kann nicht sein, Kinder und Jugendliche auszusperren. Wir müssen das Netz so gestalten, dass sie sich dort gefahrenarm bewegen können. Es geht um Verbot und Schutz, aber auch um Teilhabe und Befähigung.
Haben Sie den Eindruck, dass die politische Verbotsdebatte gerade über das Ziel hinausschießt?
Ja. Diejenigen, die über Social-Media-Verbote diskutieren, wissen oft zu wenig über die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Politische Sozialisation beginnt hoffentlich nicht erst mit 18. Jugendliche schauen abends nicht die "Tagesthemen" oder das "heute journal". Ihr Zugang zu Informationen, auch zu politischer Information, erfolgt zu großen Teilen über Social Media. Die digitale Welt verschwindet nicht, sie wird wichtiger. Hier wachsen Generationen mit einem völlig anderen Informationsverhalten heran als die Ü60. Deshalb können nicht die Ü60-Jährigen Regeln vorgeben, als müssten Jugendliche sich bewegen wie sie selbst.
Das Interview führte Jan-Martin Wiarda.
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