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Killt das Finanzamt Berlins Forschungsexzellenz?

Doppelberufungen nach dem sogenannten Berliner Modell sollen umsatzsteuerpflichtig werden. Das ist absurd. Doch auch wenn einige so tun: Die Zukunft von Berlins Exzellenzuniversitäten hängt davon nicht ab.

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Artikelbild: Killt das Finanzamt Berlins Forschungsexzellenz?

Bedrohte Exzellenz? Die Humboldt-Universität in Berlin. Foto: Pixabay/jensjunge .

NEULICH ALARMIERTEN die Präsidentinnen von Humboldt-Universität und Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung die Leserinnen und Leser des Tagesspiegels : Wenn die Finanzverwaltung stur bleibe, drohe ein wichtiges "Instrument zur Förderung wissenschaftlicher Exzellenz" unter die Räder zu kommen. Ein Instrument, das, so Sabine Kunst und Jutta Allmendinger, den Berliner Erfolg bei der Exzellenzstrategie überhaupt erst ermöglicht habe.

Worum es geht: Bald soll eine schon vor Jahren beschlossene Neuregelung des Umsatzsteuerrechts zur vollen Anwendung kommen. Wegen Corona hatten Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen eine Verlängerung der Übergangsfrist bekommen, doch von 2023 an soll grundsätzlich gelten: Handeln öffentliche Einrichtungen wie Unternehmen, müssen sie steuerlich auch wie Unternehmen behandelt werden.

Was das mit der Wissenschaft zu tun hat? Das Stichwort lautet Doppelberufungen, gleichzeitig ausgesprochen von einer Hochschule und einer außeruniversitären Forschungseinrichtung wie Helmholtz, Max Planck oder Leibniz.

Doppelberufungen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Einerseits, weil der wissenschaftspolitische Ruf nach "Vernetzung", siehe Exzellenzstrategie, lauter ist denn je. Andererseits, weil Doppelberufungen für beide ...

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Kommentare

#2 -

HGH | Mo., 21.06.2021 - 18:20
Liebe Regine Fritz,
Mit der Excellence Initiative hat das Problem eigentlich herzlich wenig zu tun, sie muss nur einmal wieder als spektakulärer Aufhänger herhalten. Ansonsten kann man Herrn Wiarda nur zustimmen. Das Problem ist seit Änderung des Umsatzsteuer rechts 2015 bekannt. Es hätte also längst bearbeitet sein können, zumal Lösungen in der Praxis andernorts überzeugend funktionieren.

#3 -

Gnah! | Di., 22.06.2021 - 09:33
"Zur Info an alle: Auf der Toilette im C3-Gebäude ist das Klopapier ausgegangen und weil im Facility Management niemand zu erreichen ist, wird die Rolle vorerst nicht ersetzt."

- "Oh, Gott! Der Erfolg in der Exzellenzinitiative ist gefährdet!!!"



Ich würde mir wünschen, dass - wenn Professoren das nächste Mal wieder das "Horrorszenario" des Verlustes eines Titels, der in einem nicht übermäßig kompetitiven, nationalen Wettbewerb vergeben wird, an die Wand malen, weil ihnen irgendwas nicht passt - sich jemand erbarmt, aufsteht und laut und deutlich sagt: "I call BS!". Denn es ist echt absurd, wie sich die Politik damit unter Druck ...

#4 -

so einfach ist… | Di., 22.06.2021 - 12:37
Wenn es wirklich nur um Auftragsforschung ginge, wäre die Besteuerung im Rahmen einer Personalgestellung vielleicht nachvollziehbar.



Hier geht es jedoch um gemeinsame Forschungsaktivitäten mehrerer gleichberechtigter Partner, wobei nicht nur Professoren betroffen sind, bei denen der Umweg eines anderen Berufungsmodells möglich ist.

Was ist aber mit anderem wissenschaftlichem und nicht-wissenschaftlichem Personal? Gleichzeitige Arbeitsverträge bei zwei oder mehr Arbeitgebern sind unattraktiv; übernimmt deshalb nun ein Partner die Anstellung, und ein anderer Partner soll einen Anteil beisteuern, wird auch hier die Umsatzsteuer wegen Personalgestellung fällig. Ein Vorsteuerabzug ist in solchen Fällen zudem häufig nicht möglich.



Herr Wiarda hat meines Erachtens schon recht, wenn ...

#5 -

Thorben Sembritzki | Mi., 23.06.2021 - 11:34
Wenngleich für mich die grundsätzliche Aufregung der Berliner Unis und des WZB über die Umsatzsteuerproblematik nachvollziehbar ist, so ist die Diskussion darüber ja nicht neu. Für mich wird hier aber eins deutlich (und dies gilt genauso für andere Bundesländer und dortige Hochschulen): Angesichts des starken Zuwachses an gemeinsamen Berufungen in den letzten fünfzehn Jahren, der gerade durch die Exzellenzwettbewerbe forciert wurde, und der Vielzahl an Berufungsmodellen, die in der Praxis zum Einsatz kommen, müssen durch die Landesgesetzgeber klare und transparente Rahmenbedingungen geschaffen werden. Diese müssen – wie im Falle der Umsatzsteuer – auch der Realität wissenschaftlicher Kooperationen gerecht werden.

Die ...

#6 -

Natürlich ist … | Mi., 23.06.2021 - 13:57
@"So einfach ist es leider nicht": Natürlich ist es nicht so einfach, deswegen ist ja eine genaue Buchhaltung notwendig, um die Geldströme zwischen Universität und Forschungsinstitut "aufdröseln" zu können. In der Auftragsforschung (die einen viel größeren Anteil ausmacht, als man glauben möchte ...) gibt es keine Alternative: Das sind wirtschaftliche Leistungen, folglich müssen sie besteuert werden. Ergo ist Buchhaltung (samt Arbeitszeiterfassung etc.) notwendig, um hier korrekt zuordnen zu können. Geförderte Forschung ist keine wirtschaftliche Leistung, ergo kann sie per Definition nicht umsatzsteuerpflichtig sein - für diese Leistungen müssten die Berliner Unis dann eben klagen. Allerdings brauchen sie auch in diesem ...

#7 -

Es ist einfach… | Mi., 30.06.2021 - 21:05
Ich habe den Eindruck, dass hier am eigentlichen Thema vorbei diskutiert wird. Für eindeutige wirtschaftliche Tätigkeiten wie die Auftragsforschung (abgesehen davon, dass es auch hier nicht ganz so eindeutige Graubereiche geben kann) ist längst Umsatzsteuer fällig und wird wohl in der Regel auch allseits korrekt berechnet und abgeführt. Die Zeitaufschreibung des eingesetzten hoheitlichen Personals dürfte weitgehend zum Standard gehören. Auch die Kalkulation eines angemessenen Gemeinkosten- und Gewinnzuschlags im Sinne der Trennungsrechnung (EU-Beihilferecht) ist wohl inzwischen an jeder Hochschule etabliert.



Im vorliegenden Fall geht es weit darüber hinaus um die Frage, ob die "Zuordnung" eines Professors (m/w/d) zu einem außeruniversitären Forschungsinstitut ...

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