Killt das Finanzamt Berlins Forschungsexzellenz?
Doppelberufungen nach dem sogenannten Berliner Modell sollen umsatzsteuerpflichtig werden. Das ist absurd. Doch auch wenn einige so tun: Die Zukunft von Berlins Exzellenzuniversitäten hängt davon nicht ab.

Bedrohte Exzellenz? Die Humboldt-Universität in Berlin. Foto: Pixabay/jensjunge .
NEULICH ALARMIERTEN die Präsidentinnen von Humboldt-Universität und Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung die Leserinnen und Leser des Tagesspiegels : Wenn die Finanzverwaltung stur bleibe, drohe ein wichtiges "Instrument zur Förderung wissenschaftlicher Exzellenz" unter die Räder zu kommen. Ein Instrument, das, so Sabine Kunst und Jutta Allmendinger, den Berliner Erfolg bei der Exzellenzstrategie überhaupt erst ermöglicht habe.
Worum es geht: Bald soll eine schon vor Jahren beschlossene Neuregelung des Umsatzsteuerrechts zur vollen Anwendung kommen. Wegen Corona hatten Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen eine Verlängerung der Übergangsfrist bekommen, doch von 2023 an soll grundsätzlich gelten: Handeln öffentliche Einrichtungen wie Unternehmen, müssen sie steuerlich auch wie Unternehmen behandelt werden.
Was das mit der Wissenschaft zu tun hat? Das Stichwort lautet Doppelberufungen, gleichzeitig ausgesprochen von einer Hochschule und einer außeruniversitären Forschungseinrichtung wie Helmholtz, Max Planck oder Leibniz.
Doppelberufungen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Einerseits, weil der wissenschaftspolitische Ruf nach "Vernetzung", siehe Exzellenzstrategie, lauter ist denn je. Andererseits, weil Doppelberufungen für beide ...
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Kommentare
#1 - Der Vorfall zeigt erneut - aber aus ganz anderer Sicht -…
#2 - Liebe Regine Fritz,Mit der Excellence Initiative hat das…
Mit der Excellence Initiative hat das Problem eigentlich herzlich wenig zu tun, sie muss nur einmal wieder als spektakulärer Aufhänger herhalten. Ansonsten kann man Herrn Wiarda nur zustimmen. Das Problem ist seit Änderung des Umsatzsteuer rechts 2015 bekannt. Es hätte also längst bearbeitet sein können, zumal Lösungen in der Praxis andernorts überzeugend funktionieren.
#3 - "Zur Info an alle: Auf der Toilette im C3-Gebäude ist das…
- "Oh, Gott! Der Erfolg in der Exzellenzinitiative ist gefährdet!!!"
Ich würde mir wünschen, dass - wenn Professoren das nächste Mal wieder das "Horrorszenario" des Verlustes eines Titels, der in einem nicht übermäßig kompetitiven, nationalen Wettbewerb vergeben wird, an die Wand malen, weil ihnen irgendwas nicht passt - sich jemand erbarmt, aufsteht und laut und deutlich sagt: "I call BS!". Denn es ist echt absurd, wie sich die Politik damit unter Druck ...
#4 - Wenn es wirklich nur um Auftragsforschung ginge, wäre die…
Hier geht es jedoch um gemeinsame Forschungsaktivitäten mehrerer gleichberechtigter Partner, wobei nicht nur Professoren betroffen sind, bei denen der Umweg eines anderen Berufungsmodells möglich ist.
Was ist aber mit anderem wissenschaftlichem und nicht-wissenschaftlichem Personal? Gleichzeitige Arbeitsverträge bei zwei oder mehr Arbeitgebern sind unattraktiv; übernimmt deshalb nun ein Partner die Anstellung, und ein anderer Partner soll einen Anteil beisteuern, wird auch hier die Umsatzsteuer wegen Personalgestellung fällig. Ein Vorsteuerabzug ist in solchen Fällen zudem häufig nicht möglich.
Herr Wiarda hat meines Erachtens schon recht, wenn ...
#5 - Wenngleich für mich die grundsätzliche Aufregung der…
Die ...
#6 - @"So einfach ist es leider nicht": Natürlich ist es nicht…
#7 - Ich habe den Eindruck, dass hier am eigentlichen Thema…
Im vorliegenden Fall geht es weit darüber hinaus um die Frage, ob die "Zuordnung" eines Professors (m/w/d) zu einem außeruniversitären Forschungsinstitut ...
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