Deutschlands Hochschulen im Stresstest: Wenn Populismus auf Wissenschaftsfinanzierung trifft
Das deutsche Wissenschaftssystem ist weit weniger geschützt, als viele glauben. Entscheidende Programme könnten binnen Monaten durch einfache Haushaltsbeschlüsse gestrichen werden. Ein Gastbeitrag von Justus Henke.
Justus Henke ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Nachwuchsgruppenleiter am Institut für Hochschulforschung der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg. Foto: HoF / MLU.
DIE JÜNGSTEN Umfragen zur Bundestagswahl zeichnen ein beunruhigendes Bild: Die AfD steht bei über 20 Prozent bundesweit, in einigen ostdeutschen Ländern bei über 30 Prozent. Erstmals seit Gründung der Bundesrepublik könnte eine explizit wissenschaftsfeindliche Partei maßgeblichen Einfluss auf die Hochschulpolitik gewinnen. Während sich die öffentliche Debatte meist auf die rechtlich-institutionelle Absicherung der Wissenschaftsfreiheit konzentriert, zeigt eine Analyse der Finanzierungsströme: Das deutsche Hochschulsystem ist verwundbarer, als viele annehmen.
Deutschlands Hochschulen erhalten, die Hochschulmedizin nicht eingerechnet, jährlich rund 38 Milliarden Euro für ihre laufenden Ausgaben – finanziert über ein komplexes Geflecht aus Länder-Grundmitteln (28 Milliarden Euro) und Drittmitteln (10 Milliarden Euro). Darin enthalten sind auch Bund-Länder-Programme nach Grundgesetz-Artikel 91b, etwa der "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken",die "Innovative Hochschule" oder das "Professorinnenprogramm". Diese Architektur ist über Jahrzehnte gewachsen – doch sie enthält Sollbruchstellen, die bei wohlwollenden Regierungen stabil bleiben, bei wissenschaftsfeindlichen jedoch schnell zum Risiko werden können.
Die internationale Evidenz zeigt, wie rasch das gehen kann: Ungarn brauchte nur 20 Monate, um die Central European University zur Verlagerung nach Wien zu zwingen. Florida eliminierte binnen vier Monaten sämtliche Diversity-Programme an staatlichen Hochschulen. Die Türkei entließ nach dem Putschversuch 2016 innerhalb von zwei Jahren 6.000 Akademiker. Das Muster ist stets ähnlich: Nicht spektakuläre Verbote, sondern schleichende Auszehrung durch Mittelkürzungen und administrative Schikanen.
Drei Zeithorizonte der Verwundbarkeit
Kurzfristig, innerhalb von sechs bis zwölf Monaten, sind Programme ohne gesetzliche Grundlage am gefährdetsten. Das Professorinnenprogramm etwa beruht lediglich auf einer Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung nach Artikel 91b. Der entscheidende Satz nahezu jeder Förderrichtlinie lautet: "Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht". Damit könnte ein einfacher Bundestagsbeschluss im Rahmen des Bundeshaushalts ganze Programme streichen – ohne Zweidrittelmehrheit, ohne Verfassungsänderung. Alle Bund-Länder-Programme nach diesem Grundgesetz-Artikel bedürfen außerdem der Zustimmung sämtlicher 16 Länder. Damit kann schon ein einzelnes Land ein Programm blockieren oder sogar kündigen. Sogar das mit Abstand größte Bund-Länder-Programm in der Wissenschaft: den Pakt für Forschung und Innovation (PFI). Betroffen wären also nicht nur die Hochschulen, sondern auch die DFG, die außeruniversitären Forschungseinrichtungen und institutionelle Förderungen mit einem Gesamtvolumen von rund 18 Milliarden Euro.
Mittelfristig, innerhalb von einem bis drei Jahren, greift die Haushaltshoheit der Länder. Mit einfacher Mehrheit können Landtage Hochschuletats kürzen oder Zielvereinbarungen neu verhandeln. Über Hochschulverträge und leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) lassen sich bestimmte Fachrichtungen oder Gleichstellungsziele gezielt schwächen. So könnten Gender Studies, postkoloniale Studien, Geisteswissenschaften oder Klimaforschung finanziell ausgedünnt werden, und zwar ohne formale Verbote, aber mit nachhaltiger Wirkung. Ebenso sind die Förderprogramme des Landes ein mögliches Ziel: Sie könnten vorzeitig beendet, nicht fortgesetzt oder programmatisch verändert werden. 99,7 Prozent des promovierenden und 90 Prozent des promovierten wissenschaftlichen Personals (ohne Professuren) sind befristet beschäftigt. Ein Einstellungsstopp, weil Förderungen wegfallen, würde das System binnen zwei Jahren personell aushöhlen, ohne dass ein Kündigungsschutz greift.
Langfristig, innerhalb von drei bis sieben Jahren, öffnet sich ein besonders kritische Zeitfenster. Zwischen 2028 und 2030 müssen PFI (rund 12 Milliarden) und der Zukunftsvertrag Studium und Lehre (gut vier Milliarden Euro) neu verhandelt werden. Dann könnten Gleichstellungsziele gestrichen, Diversity-Verpflichtungen abgeschafft und Förderprioritäten verschoben werden, mit langfristigen Folgen für das gesamte Wissenschaftssystem. Der Wertekonsens war bislang der wichtigste Schutzmechanismus gegen Ausstiegsoptionen einzelner Länder.
Ebenfalls problematisch könnten Neubesetzungen in den Hochschulräten sein, die je nach Land unterschiedliche Grade an Mitbestimmung mit Blick auf Berufungen und Hochschulstrategie haben. Sie sind meist mehrheitlich hochschulextern besetzt und könnten politisch instrumentalisiert werden. Nicht zuletzt haben die meisten Länder auch Genehmigungsvorbehalte bei Berufungen, die verstärkt politisch genutzt werden könnten.
Freiheit ja, aber ohne Garantie auf Finanzierung
Der Grundgesetz-Artikel 5, Absatz 3 garantiert die Freiheit der Wissenschaft, aber nicht ihre materielle Grundlage. Zwar fordert das Bundesverfassungsgericht "funktionsfähige Institutionen", doch eine strukturelle Gefährdung muss erst nachgewiesen werden, einzelne Kürzungen reichen nicht. Damit liegt die Achillesferse des Systems in der Haushaltshoheit: Sie erlaubt faktische Steuerung ohne Verfassungsverstoß. Eine Regierung muss keine Fächer verbieten; sie kann sie schlicht unterfinanzieren. Das wäre rechtlich sauber, politisch indes fatal.
Mit 3,9 Milliarden Euro Jahresbudget ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft das Rückgrat der kompetitiven Hochschulforschung. Ihre Vereinsautonomie, das Peer-Review-System mit rund 150.000 wahlberechtigten Wissenschaftler:innen und die internationale Vernetzung machen sie zum resilientesten Akteur im System. Doch auch sie bleibt abhängig: Aktuell 69 Prozent ihrer Mittel stammen vom Bund, 29 Prozent von den Ländern. Die änderbare GWK-Ausführungsvereinbarung und die PFI-Neuverhandlung 2028 bis 2030 eröffnen potenzielle Angriffsflächen.
Erpressbare Wissenschaft
Auch jenseits der Hochschulen zeigt sich ein differenziertes Bild. Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft gelten durch ihre 50:50-Bund-Länder-Finanzierung und wissenschaftliche Selbstverwaltung als vergleichsweise stabil. Die Fraunhofer-Gesellschaft finanziert sich mehrheitlich über Drittmittel und ist dadurch weniger abhängig von einzelnen Finanzierungstöpfen.
Anders sieht es bei Ressortforschungseinrichtungen aus: Das Umweltbundesamt ist trotz gesetzlicher Verankerung über Weisungsgebundenheit steuerbar. Besonders exponiert ist das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), das mit BMFSFJ-Förderung ohne gesetzliche Grundlage arbeitet – und somit binnen Monaten per Haushaltsbeschluss stillgelegt werden könnte.
Die Gefahren beschränken sich jedoch nicht auf Extremparteien. Schon jetzt zeigt sich der finanzielle Erosionsprozess: Der DAAD musste 2025 dreizehn Programme einstellen, die Grundfinanzierung steht unter Druck, und selbst die DFG musste erstmals Schwerpunktprogramme aussetzen. Chronische Unterfinanzierung schafft Erpressbarkeit – auch ohne ideologische Motive.
Was jetzt zu tun ist
Wie kann das System widerstandsfähiger werden? Fünf Hebel erscheinen zentral:
Erstens: Gesetzliche Verankerung statt Verwaltungspraxis. Programme wie das Professorinnenprogramm sollten aus der haushaltsrechtlichen Prekarität in rechtlich gesicherte Strukturen überführt werden. Etwa durch Änderung des Artikels 91b, um eine Mitfinanzierungsverpflichtung des Bundes zu garantieren oder das Einstimmigkeitsprinzip zu lockern, so dass Blockaden einzelner Länder unmöglich und unkoordinierte Ausstiege verhindert werden.
Zweitens: Dynamisierung der Grundfinanzierung. Werden Länderhaushalte automatisch an Inflation und Tarifsteigerungen gekoppelt, erfordern Kürzungen Gesetzesänderungen statt einfacher Beschlüsse.
Drittens: Diversifizierung der Finanzierung. Die extreme Staatsabhängigkeit macht verletzlich. Stiftungen mit hohem Stiftungskapital, Alumni-Fonds und internationale Kooperationen können Puffer schaffen.
Viertens: Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Mehr unbefristete Stellen verhindern die Aushöhlung durch Nicht-Verlängerungen. Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz steht ohnehin seit einiger Zeit im Raum; einige fordern sogar dessen Abschaffung.
Fünftens: Internationale Vernetzung. Je stärker Forschung in globale Netzwerke eingebettet ist, desto höher der politische Preis für Eingriffe. Isolation erzeugt Brain Drain und Reputationsverlust.
Derartige Schutzmaßnahmen lassen sich nur umsetzen, solange Regierungen wissenschaftsfreundlich handeln. Sobald wissenschaftsfeindliche Kräfte Einfluss gewinnen, werden sie kaum Reformen unterstützen, die ihre eigene Macht begrenzen. Das deutsche Hochschulsystem steht damit vor einem Präventionsparadox: Es muss sich gegen Bedrohungen wappnen, die politisch in den meisten Bundesländern nicht akut erscheinen, administrativ aber längst möglich sind. Neben institutionellen Reformen bleibt auch öffentlicher Widerspruch gegen illegitime oder unverhältnismäßige Kürzungsansinnen ebenso entscheidend wie gegen die Normalisierung wissenschaftsfeindlicher Diskurse.
Wissenschaftsfreiheit ist kein Naturgesetz, sondern eine fragile Errungenschaft. Deutschlands Hochschulen sind trotz starker Rückendeckung durch das Grundgesetz weniger resilient, als es scheint. Die Zeit zu handeln ist jetzt – bevor womöglich andere über ihre Zukunft entscheiden.
Kommentare
#1 - Ein sehr wichtige Beitrag…
Ein sehr wichtige Beitrag der stark mit der Naivität räsoniert die ich z.zt. hier in Schweden erlebe. Wenn "der Staat" etwas nicht finanzieren will findet er Mittel und Wege und wer glaubt das "die Universitäten" kämpfen werden, wird wahrscheinlich enttäuscht werden (im öffentlichen Dienst wird fast nie gekämpft-siehe die aktuelle Zerlegung des UN-Systems und ihrer Organisationen)-im Zweifelsfall wird dann auf die "nächste Wahl" verwiesen.
Was man ggf. auch noch in Betracht ziehen muss sind Aktionen, die vielleicht am Ende durch Gerichte gestoppt werden, aber im Verlauf bereits viel Schaden anrichten. Ein Programm wird gestoppt, "überprüft" etc. und während sich Juristeninnen durch die Gerichte kämpfen fließt für dieses Programm erstmal kein Geld, werden keine Anträge oder Fellowships gefördert. Mag sein, dass das am Ende ungesetzlich ist und vielleicht die Mittel im nächsten Jahr sogar zusätzlich zur Verfügung stehen, aber im Jahr des Rechtsstreits gibt es erstmal kein Geld (s. USA), kann man keinen Post-Doc einstellen (die meisten Unis werden einen Teufel tun da in Vorleistung zu gehen...).
Und Unterstützung von der breiten Bevölkerung wird es auch kaum geben-auch außerhalb von den Eliteuniversitäten haben die wenigstens Menschen eine Vorstellung über den positiven Beitrag von Unis und Wissenschaft-das sieht man gerade gut in UK, wo z.B. in Wales das Hochschulwesen zurück gefahren wird und erst wenn es zu spät ist klar wird, welchen ökonomischen Impact eine Hochschule hat.
#2 - Ein zum Teil selbstverschuldeter Missstand in der Wissenschaft
Der Tanz um das goldene Drittmittelkalb, der begann, nachdem die vermeintliche Reduzierung des staatlichen Eingriffs - die mit dem Schlagwort ›Autonomie der Hochschulen‹ verkündet wurde - in eine ökonomisch orientierte, kennzifferngeleitete Steuerung von Hochschulen mündete (bei der Hochschulräte, Wissenschaftsmanager*innen und private Akkreditierungsagenturen das Zepter übernommen und wissenschaftsfremde Bedingungen für Forschung und Lehre etabliert haben), rächt sich einmal mehr. Wissenschaft sollte quadratisch, praktisch, gut werden, und die Drittmittelvolumina dienen der Politik nun als rein quantitative Steuerungsgröße für die Exzellenz einer Hochschule.
Dieser Gastbeitrag zeigt, welche weitere Gefahr - jenseits von Brain Drain und Innovationsfeindlichkeit - damit verbunden ist: Es führt zu einer hoher Verwundbarkeit des Wissenschaftssystems, eine politische Okkupation ist leichter als je zuvor.
Der Gastautor zeigt auch die leichte Übung auf, mit der die vielen befristet beschäftigten Mitarbeitenden ins Off geschickt werden könnten - ein Grund mehr für die Notwendigkeit, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz abzuschaffen und durch eine Neuregelung für die Promotionszeit zu ersetzen, so dass Post-Docs in sicheren Arbeitsverhältnissen – auch jenseits einer Professur – qualitativer Forschung und Lehre nachgehen und damit das Wissenschaftssystem stützen können.
Der Autor zeigt auf, was jetzt getan werden muss, um die erschreckend hohe Verwundbarkeit zu reduzieren. Als Wissenschaftler*in kann man nur hoffen, dass seine Erkenntnisse weit in die aktuelle demokratische Politik reichen werden.
#3 - Staat und Wissenschaftsfreiheit
"Eine Regierung muss keine Fächer verbieten; sie kann sie schlicht unterfinanzieren."
Schon richtig, aber eine Regierung kann auch aus politischen Gründen Fächer privilegieren oder erst überhaupt etablieren."
Der Artikel argumentiert aus einer merkwürdigen Perspektive: Dieselben Kräfte, die erst die Universitäten weitgehend unter die Aufsicht der Politik bringen wollten (dazu gehören eben solche Sonderprogramme mit politischen statt wissenschaftlichen Zielen, auch das Professorinnenprogramm, die Genderforschung etc.) beklagen jetzt, dass der Staat auch in der umgekehrten Richtung eingreifen könnte und von den Geistern, die man gerufen hat, einige wieder in die Flasche zurückbringen könnte. Der Autor tut fast so, als seien Gender Studies, Queerforschung, Diversity, Gleichstellungsziele, Islamstudien, Migrationsforschung usw. das Rückgrat der Wissenschaft im Lande. Aber all das wurde aus (partei-)politischen Gründen den Universitäten regelrecht aufgezwungen, z.T. mit der Drohung von Haushaltskürzungen, falls dem nicht brav gefolgt wird. Plötzlich gibt es überall Prorektoren bzw. Vizepräsidenten für Diversity (warum wohl?), der Anteil von Professorinnen gilt als Kriterium für Leistung. Das soll nun einen wissenschaftlichen Fortschritt bringen? Schon die mittelalterlichen Universitäten dienten dem Machterhalt der Herrschenden, vor allem des Klerus, heute ist das subtiler. aber nicht prinzipiell anders.
Kurz: Politische Ziele sind keine Frage von Wissenschaftsfreiheit, sondern eher von gezielter Abhängigkeit einzelner Wissenschaften von der Politik. Genau davon handelt der Artikel.
#4 - Stimme zu
Der Autor hat sicher recht bei der Notwendigkeit, möglichst völlig staatsunabhängige Finanzierung der Wissenschaft zu erreichen und Dauerstellen zu schaffen.
Das Professorinnenprogramm und die gesamte Gleichstellungspolitik sollten selbstverständlich von politischer Seite abgeschafft werden, weil sie paternalistisch voraussetzen, Frauen seien ohne staatliche Eingriffe nicht in der Lage im offenen Wettbewerb zu bestehen. Das ist offensichtlich nicht der Fall und diese Programme sind ein Schlag ins Gesicht der Gleichberechtigungsbewegung.
#5 - Wissenschaftsfreundliche Mehrheiten
Danke für den wertvollen Beitrag! Ich glaube, man wird sich den politischen Mehrheiten nicht ganz entziehen können. Wenn der Bundestag beschließt, bestimmte Programme nicht mehr zu finanzieren, hilft auch keine gesetzliche Verankerung. Auch die anderen vorgeschlagenen Maßnahmen schaffen höchstens eine Abmilderung. Forschung bleibt in Deutschland mittelfristig weitgehend durch Steuern finanziert. Am wichtigsten ist es, dass wir um wissenschaftsfreundliche Mehrheiten in der Gesellschaft kämpfen, dass wir erklären, warum bestimmte Forschung notwendig ist, und dass wir uns dagegenstellen, wenn sie politisch pauschal diffamiert wird – auch wenn wir selbst nicht diese Forschung betreiben. Darauf kommt es jetzt an!
#6 - Ein Thema für die Hochschulforschung
Der Beitrag ist meines Erachtens auch deshalb äußerst wichtig, weil er einen neuen Akzent in der Hochschulforschung setzt. Diese hat sich in den letzten Jahren überwiegend mit empirischen Untersuchungen zu dem hochschulinternen Management von Forschung und Lehre befasst. Die Außenbeziehungen der Hochschulen zu ihrer Umwelt wurden primär unter dem Gesichtspunkt erörter , wie der Transfer in die Gesellschaft hinein verbessert werden kann. Die umgekehrte Frage, was die zunehmende Krisenhaftigkeit der Gesellschaft für die Widerstandsfähigkeit der Hochschulen bedeutet, blieb aber in der unterbelichtet. Sie wird derzeit vor allem in Netzwerken und Projekten außerhalb der Hochschulforschung behandelt. Es wäre soooo wünschenswert, wenn der Artikel hier zu einer Trendwende beitragen konnte.
#7 - Re: Ein Thema für die Hochschulforschung
Danke lieber Lothar Zechlin,
ich würde mir auch sehr wünschen, ich denke aber, dass gerade sehr viel Bewegung in das Thema kommt auch aus den Blickwinkeln Wissenschaftsfreiheit und Neutralitätsgebot. Und es passiert schon was: Bei uns am HoF z.B. wurde gerade ein Projekt zu "Gesellschaftlich-demokratische Teilhabe als Dimension des Studienerfolgs" abgeschlossen und eines zu "Resiliente Hochschulgovernance" ist gerade laufend. Jedenfalls kommt eine offene Hochschule mit starker gesellschaftlicher Kopplung, die sich nicht im Elfenbein abkapselt auch mit Nebenwirkungen daher, die wissenschaftlich zu untersuchen sind.
#7.1 - Ein Thema für die Hochschulforschung
Wunderbar, lieber Justus Henke, wenn auf diese Weise die von mir erwähnten Netzwerke und Projekte mit den Forschungaktivitäten des HoF in produktiven Austausch kommen.
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