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"Mutloser Minimalkompromiss" – "Vereinbarter Rahmen ausgeschöpft" – "Arbeitsverweigerung"

Am Donnerstag hat das BMFTR seinen WissZeitVG-Referentenentwurf präsentiert. Während die Union die Pläne verteidigt und Wissenschaftsrat und HRK sie loben, werfen Opposition und Wissenschaftsinitiativen dem BMFTR vor, echte Perspektiven für Postdocs zu verweigern. Die SPD will Änderungen im Parlament erreichen.
Wissenschaftszeitvertragsgesetz

KURZ NACHDEM der mit Spannung erwartete Referentenentwurf zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes an Länder und Verbände ging, hatte der Wiarda-Blog am Donnerstagnachmittag über die BMFTR-Pläne berichtet . Jetzt gibt es erste Reaktionen aus Wissenschaft und Politik – und die fallen teilweise scharf aus.

"Für absolut niemanden bringt dieser Entwurf irgendeine Verbesserung", kommentierten Amrei Bahr , Kristin Eichhorn und Sebastian Kubon von der Initiative " #IchbinHanna ". Die vorgesehenen Mindestvertragslaufzeiten seien als Soll-Bestimmung nicht verbindlich und lägen im Rahmen der bereits an vielen Standorten gängigen Praxis. "Für Promovierende wird sich also nichts grundlegend ändern. Die Postdoc-Befristung bleibt trotz aller Vorschläge unverändert und wird in einer Hinsicht sogar verschlimmert: Nicht genutzte Befristungszeit aus der Promotionszeit sollen Postdocs zukünftig nicht mehr nutzen können." Dies sei ein Fehlanreiz für Promovierende, die sechs Jahre auszureizen, um auf die vollen zwölf Jahre zu kommen – "und eine Verschärfung für Postdocs, die so nicht einmal zusätzliche Zeit haben, um eine der wenigen ...

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Kommentare

#1 -

Dr. Corinna M… | Sa., 30.05.2026 - 19:30

Danke, lieber Herr Wiarda, dass Sie umgehend den kritischen Stimmen eine Stimme geben. Dem letzten Satz von Herrn Dr. Tilman Reitz ist kaum etwas hinzuzufügen:

"Vielleicht zeigt der Entwurf aber wenigstens, dass das WissZeitVG nicht reformierbar ist: Wir brauchen kein Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft."

Die Debatte um das WissZeitVG hat einen Punkt erreicht, an dem einige Hochschulpolitiker*innen sich nur noch wünschen, dass sie endlich endet.

 

Und die SPD wird - wie stets und immer als kleine/r Koalitionspartner*in - nach ein paar vollmundigen Tönen klein beigeben. 

Es ist zu hoffen, dass immer weniger Menschen sich Universitäten als Arbeitgeber*innen aussuchen, denn ...

#1.1 -

Dr. Stefan Groß  | So., 31.05.2026 - 18:53

Antwort auf von Dr. Corinna M… (nicht überprüft)

Volle Zustimmung. Man kann jungen Menschen nur noch von einer Karriere in Academia abraten (auch wenn ich selber in Academia tätig bin): 

- diese Novelle ändert nichts, sie verschlechtert sogar die Bedingungen durch Streichung der Bonus-Regel

- die Mindestvertragslaufzeiten sind ein Witz 

- nur in der Medizin wird es etwas besser, da endlich anerkannt wird, daß die Facharztausbildung keine wissenschaftliche Qualifikation im Sinne des WissZeitVG ist

Ansonsten braucht es kein Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft, man könnte das locker in das TzBefrG §14 als Sachgrund integrieren 

Ich hoffe, die jungen Menschen stimmen mit den Füßen ab und der Fachkräftemangel führt dann ...

#2 -

Wolfgang Kühnel | Mi., 03.06.2026 - 11:29

"Die Hochschulen behalten die Sondererlaubnis, sie nach Belieben anzuheuern und fallen zu lassen, also als bloße Verfügungsmasse zu behandeln."

Dann sollte man gleichzeitig mal anschauen, wie das in anderen Bereichen gemacht wird:

1. Unternehmen beschäftigen gerne Werkstudenten zum gesetzlichen Mindestlohn und ohne dass Sozialabgaben fällig werden. Mit dem Abschlussexamen läuft das aus, und statt die vorherigen Leute weiter mit höheren Gehalt zu beschäftigen, stellt man lieber neue Werkstudenten ein. Sie sind "flexibler", eine große Tugend in der modernen Unternehmensphilosophie.

2. Im Journalismus hat es sich doch wohl eingebürgert (Herr Wiarda mag widersprechen), dass es kaum Festanstellungen gibt, aber viele "freie ...

#3 -

Ralf Meyer | Do., 04.06.2026 - 14:04

Der folgenden Aussage möchte ich widersprechen: „Nicht genutzte Befristungszeit aus der Promotionszeit sollen Postdocs zukünftig nicht mehr nutzen können. Dies sei ein Fehlanreiz für Promovierende, die sechs Jahre auszureizen, um auf die vollen zwölf Jahre zu kommen.“ Ich sehe nicht, dass diese Neuregelung die Anreizsysteme hier wesentlich verändert.  Zum einen braucht es ja dafür eine Finanzierung, hier sind fast immer die Betreuer in der Verantwortung.  Für die ist es in der Regel wertvoll, wenn Promovierende nach angemessener Zeit auch fertig werden.  Nur bei einem deutlich überdurchschnittlichen Promovierenden gibt es einen Anreiz, ihn möglichst lange promovieren zu lassen.  Das Anreizsystem fördert ...

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