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Ein Wendepunkt im Wissenschaftsföderalismus – und eine Notbremse

Wie die Wissenschaftsministerkonferenz ihr Einstimmigkeitsprinzip aufweicht, um sich gegen mögliche AfD-Blockaden zu wappnen, und warum der schwierigere Test erst noch folgt.
Wiss-MK Website

Website der Wissenschaftsministerkonferenz. Das Foto stammt von einer früheren Sitzung in der BBAW. (Screenshot).

ES IST EIN WENDEPUNKT in der Geschichte des Wissenschaftsföderalismus, den die Wissenschaftsministerkonferenz (Wiss-MK) am Donnerstag beschlossen hat, und am Freitag könnte gleich der nächste dazukommen.

Die Wissenschaftsminister haben sich geeinigt: Das Einstimmigkeitsprinzip, das seit Beginn der Kultusministerkonferenz vor 78 Jahren ihre Arbeit in den wichtigsten Fragen geleitet hat, wird für die Wiss-MK abgeschwächt, zwei zentrale Staatsverträge sollen abgeändert werden. Beides dient dazu, die föderale Wissenschaftspolitik funktionsfähig zu halten, falls ein Player sich anschickt, diese Funktionsfähigkeit zu stören.

Dieser Player, so fürchten Wissenschaft und Wissenschaftspolitik, hat einen Namen: die AfD. Im September sind Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, und zumindest im Magdeburger Landtag könnte die AfD sogar die absolute Mehrheit erreichen oder zusammen mit dem BSW eine Regierung bilden.

Und was dann? So, wie die Partei in ihren sogenannten "Regierungsprogrammen" einen Umbau der Wissenschaft anstrebt, der massiven Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit gleichkäme, würde sie auch nicht davor zurückschrecken, die föderalen Abstimmungsinstanzen der Wissenschaftspolitik zu sabotieren. Am einfachsten ginge das über die Blockade einstimmig zu treffender Entscheidungen in Wiss-MK und GWK. Zumindest in der Wiss-MK wird das aber so nicht mehr möglich sein.

"13 ist die neue 16"

Bis zuletzt verhandelten die Minister am Donnerstag in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Gendarmenmarkt, dann beschlossen sie: Für Wiss-MK-Beschlüsse mit Auswirkungen auf die Länderhaushalte und für Beschlüsse, "die die Wissenschaftsministerkonferenz selbst betreffen", wird es künftig ein sogenanntes Klärungsverfahren geben, wenn einzelne Länder nicht zustimmen. Klingt langwierig und kompliziert, aber entscheidend ist, dass ganz am Ende die Stimmen von 13 Ländern reichen, um einen Beschluss zu fassen – bei Haushaltsfragen direkter, bei Beschlüssen zur Wiss-MK selbst nur unter zusätzlichen Obstruktionshürden. "13 ist die neue 16", sagte Niedersachsens Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) bei der anschließenden Pressekonferenz.

Das ist natürlich stark vereinfacht, da die Wissenschaftsministerkonferenz sich gleichzeitig nicht einigen konnte, die Einstimmigkeit in den zwei weiteren zentralen Bereichen aufzuheben, in denen sie gilt: bei Beschlüssen, die die "Herstellung der notwendigen Einheitlichkeit und Mobilität im Bildungswesen" betreffen, im Kern also bundesweit vergleichbare Abschlüsse. Auch die Errichtung gemeinsamer Einrichtungen im Wissenschaftsbereich muss weiter mit Stimmen aller Länder beschlossen werden, wobei solche Einrichtungen (etwa die Ständige Wissenschaftliche Kommission) bislang ohnehin nur von der Gesamt-KMK beschlossen wurden.

Vor allem Bayern wehrte sich gegen weitergehende Veränderungen. Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU), Mohrs’ Counterpart auf Unionsseite, betonte auch in der anschließenden Pressekonferenz erneut die Bedeutung der Kulturhoheit der Länder, die auch für den Wissenschaftsbereich gelte und für Deutschland prägend sei. Entsprechend betonte er den "mehrstufigen Prozess", an dessen Ende, wenn keine Verständigung möglich sei, "auch mit 13 zu 3 Stimmen abgestimmt werden" könne. Mit Mohrs griffiger Formel der 13 als "neue 16" war er allerdings nicht einverstanden und betonte: "Die Einstimmigkeit der Konstruktiven ist weiterhin gefordert."

Sei's drum. Entscheidend ist: Gerade Blume, der noch vor wenigen Tagen beim Treffen der Wissenschaftsminister in Lindau so klang, als würde er jede Veränderung an der Einstimmigkeit ablehnen, hat sich das entscheidende Stück bewegt, so dass der Wiss-MK etwas Weitreichendes gelingen konnte. Sie erhält die Logik der Einstimmigkeit und schafft zugleich eine wirkungsvolle Notbremse gegen die AfD.

Eine Notbremse gegen Obstruktion

Denn ganz egal, um welches Thema es geht in künftigen Beratungen der Wissenschaftsministerkonferenz, selbst bei Abschlüssen oder der Errichtung neuer Einrichtungen: Wenn sich die 16 Länder nicht einigen können, weil ein Land aus Prinzip dagegen ist – also mit seinem Nein einfach nur stören will, ohne eine aus Sicht der anderen überzeugende Begründung zu haben –, dann sind die anderen Länder nicht mehr machtlos. Zwar können sie die Einstimmigkeit bei solchen Themen nicht einfach durch Mehrheitsbeschlüsse ersetzen. Aber sie können, sofern eine Blockade die Wiss-MK selbst und ihre Funktionsfähigkeit betrifft, über das Klärungsverfahren dem Abweichler-Land am Ende ein "obstruktives Verhalten" bescheinigen. Das müssen sie wiederum einstimmig tun – und anschließend einen Beschluss fassen, in dem, wie es im verabschiedeten Text heißt, "auch die hieraus erwachsenden Konsequenzen für das nicht zustimmende Land oder die nicht zustimmenden Länder festgehalten werden". Das mit dem Plural ist wichtig: Denn das Verfahren funktioniert so auch bei zwei oder maximal drei Geisterfahrer-Ländern.

Auf der Seite der SPD-regierten Länder hätten sich viele eine noch weitergehende Regelung gewünscht: eine grundsätzliche 13-zu-3-Regel bei allen Wiss-MK-Beschlüssen. Das hätte die Verfahren in der Wiss-MK grundsätzlich beschleunigt, sie wendiger gemacht, weil bei Entscheidungen nicht mehr der Allerletzte ins Boot geholt werden müsste. Das wird jetzt immer noch nicht möglich, weil ein einfacher Dissens in der Sache eben nicht als "obstruktives Verhalten" durchgehen wird. Die manchmal lähmende Suche nach Kompromissen bleibt der Wiss-MK also erhalten. Aber das Ziel, sie gegen einen Verfahrensmissbrauch abzusichern, wurde erreicht.

Ein Wermutstropfen ist, dass die gleichzeitig beabsichtigte Absicherung zweier zentraler Staatsverträge zu spät kommt, um sie vor möglichen AfD-Regierungen im Herbst zu vollziehen. Beschlossen wurde zwar, dass der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung zur Stärkung der Resilienz zeitnah angepasst werden soll, "insbesondere mit Blick auf die Kündigungsmöglichkeiten". Der Hochschulausschuss der Wiss-MK soll Vorschläge zur Änderung des Staatsvertrags und für das weitere Verfahren machen sowie Szenarien entwickeln, wie im Falle einer Kündigung ein rechtskonformer Zustand wiederhergestellt werden kann; beim Studienakkreditierungsstaatsvertrag soll der Hochschulausschuss anlässlich der ohnehin vorgesehenen Evaluation gemäß Artikel 15 entsprechende Formulierungen entwerfen. Auch dieser Staatsvertrag soll im Sinne des Hochschulzulassungs-Auftrags angepasst werden. Das Ziel beschrieb Blume in der Pressekonferenz so: Es solle nicht "einfach so ohne Weiteres möglich" sein, dass ein Land einen solchen Vertrag kündige – mit Wirkung vielleicht sogar für alle. Wenn Hochschulzulassung und Studienakkreditierung nicht mehr gemeinschaftlich geregelt würden, sagte Blume, drohe "Chaos in der Republik".

Das Problem: Das dauert, wie Blume und Mohrs beide in der Pressekonferenz einräumten. Bis die Änderungen in der Wiss-MK beschlossen und dann durch alle 16 Länder rechtswirksam ratifiziert sind, wird es nächstes Jahr sein, und dann könnte die AfD bereits in der Lage sein, in einem dieser Länder auch diesen Prozess zu torpedieren – und damit die Einheitlichkeit des Hochschulwesens bei Hochschulzulassung und Studienprogrammen. Das muss man sich schon kurz auf der Zunge zergehen lassen: Lange wurde vor diesem Fall gewarnt, und doch hat die Wiss-MK es jetzt nicht mehr rechtzeitig geschafft, in Bewegung zu kommen.

Noch ist nicht alles abgesichert

Doch auch hier sind die übrigen Länder nicht machtlos. Sie könnten einen geänderten Staatsvertrag auch zu vierzehnt oder fünfzehnt in Kraft setzen – so dass die Abweichler ins föderale Abseits geraten. Das ist nichts, was man sich wünschen mag. Aber eben eine ultima ratio.

Zurück zur Frage der Einstimmigkeit. Die Wahrheit ist auch: Für die Wissenschaftsministerkonferenz sind Veränderungen noch vergleichsweise einfach und drohen vor allem nicht gegen die Kulturhoheit der Länder in der Verfassung zu verstoßen. Aus einem einfachen Grund: Die Kultusministerkonferenz insgesamt und damit auch die Wiss-MK ist nur ein informelles Gremium ohne faktische Wirkungsmacht. Was in der Wiss-MK beschlossen wird, sind nicht bindende Abmachungen, die dann jedes einzelne Land aufgrund seiner Kulturhoheit in Kraft setzen kann – oder nicht. Das führte schon in der Vergangenheit zu je nach Land nicht immer gleichen Interpretationen von Beschlüssen oder sogar gelegentlich zur Untätigkeit bei deren Umsetzung.

Ihr informeller Charakter entlastet die Wiss-MK also einerseits, weil sie ihre Verfahren gegen "Obstruktivität" schützen kann. Das bedeutet aber andererseits auch, dass etwa ein AfD-regiertes Land keinerlei Rücksicht auf ihre Beschlüsse nehmen müsste. Wofür es allerdings den Wert und die Anerkennung der eigenen Abschlüsse im Rest der Republik riskieren würde. Ein Spannungsfeld, dessen Folgen für den Wissenschaftsföderalismus erst so ganz ausgeleuchtet werden, falls der Fall eintreten sollte. In der KMK-Bildungsministerkonferenz ist das übrigens nicht anders, eher sogar noch stärker, weil die BMK bislang keinerlei Abwehrmaßnahmen gegen die AfD ergriffen hat. Zuletzt hatte die KMK als Ganzes im September 2024 die Chance verpasst, ihre Abstimmungsregeln umfassend zu reformieren.

Parallel beschlossen die Wissenschaftsminister eine vierseitige Deklaration "Wissenschaftsfreiheit und Resilienz – Grundlagen eines starken Wissenschaftssystems", die Markus Blume als "gedanklichen Überbau" der Reformen bezeichnete. Dass es überhaupt so weit kam, ist auch das Ergebnis der besonderen Vorarbeiten der brandenburgischen Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) und ihrer baden-württembergischen Kollegin Petra Olschowski (Grüne), die im Auftrag der Wiss-MK den bundesweiten Resilienz-Prozess vorangetrieben hatten: als Leiterinnen einer eigens dafür eingerichteten Ad-hoc-Arbeitsgruppe und auch durch die Organisation zweier großer Veranstaltungen zuerst in Mannheim, dann, erst am Vorabend der Wissenschaftsministerkonferenz, im Brandenburger Landtag. Blume dankte beiden in der Pressekonferenz ausdrücklich, Mohrs ebenfalls: Die beiden hätten die Arbeitsgruppe aller Länder geleitet, in der "das Inhaltliche" ebenso wie die "institutionelle Absicherung" ausgearbeitet worden sei.

Bekenntnis und Arbeitsauftrag

Die Deklaration selbst ist Bekenntnis und Arbeitsauftrag zugleich. Sie beschreibt Wissenschaftsfreiheit nicht als Selbstverständlichkeit, sondern als historische Errungenschaft, die unter Druck geraten ist: durch wissenschaftsfeindliche Debatten, Desinformation, geopolitische Spannungen, digitale Angriffe, strukturelle Abhängigkeiten und die Einschüchterung von Forschenden, Lehrenden und Studierenden. Die Länder formulieren daraus sieben Kernbotschaften: Wissenschaftsfreiheit sei Fundament demokratischer Erkenntnisfähigkeit; Resilienz bedeute Gestaltungskraft, nicht Defensive; Angriffe auf Wissenschaft hätten eine neue Qualität und eine neue Sprache; Betroffene verdienten Solidarität und Schutz; Freiheit brauche strukturelle Voraussetzungen, vor allem verlässliche Finanzierung und weniger Bürokratie; Wissenschaft trage Mitverantwortung für ihre Glaubwürdigkeit; und Wissenschaftsfreiheit sei europäisches wie globales Projekt.

Politisch besonders interessant ist, wie eng die Deklaration institutionelle Vorsorge, Finanzierungsfragen und Haltung miteinander verbindet. Die Länder erklären, Haushaltshoheit dürfe kein Instrument politischer Willkür werden, Mittelzuweisungen dürften nicht der Disziplinierung unliebsamer Forschung dienen, und Angriffe auf einzelne Wissenschaftler seien Angriffe auf die offene Gesellschaft. Oder, wie Mohrs mit Blick auf die Rede der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf bei der Konferenz in Potsdam am Vortag sagte: Solidarität könne man "nicht dann organisieren, wenn man sie braucht", sie müsse "vorher gefestigt werden". Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) schloss  sich der Erklärung "im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes" an.

Markus Blume, derzeit auch Präsident der Wiss-MK, überlegte bei der anschließenden Pressekonferenz angesichts der gefassten Beschlüsse kurz laut, ob man sie "eine Sternstunde" nennen könne, um dann sich selbst zu bestätigen: Doch, das sei angemessen. Genauer sprach er von einer "Sternstunde des Föderalismus", weil es zugleich "ans Eingemachte" der Eigenstaatlichkeit der Länder und um mehr Resilienz und Prävention für die Zukunft gehe.

Über das mit der Sternstunde kann man streiten, weil viele Länder sich eben mehr gewünscht hätten. Und doch haben alle Beteiligten eine Kompromissbereitschaft angesichts der drohenden Gefahren für Wissenschaft und Wissenschaftsföderalismus gezeigt, die in sich ein unmissverständliches Zeichen in Richtung AfD sendet. Wir stehen zusammen. Wir haben uns vorbereitet. Und wir lassen uns von euch nicht auf der Nase herumtanzen. Insofern ist die Abkehr vom unbedingten Einstimmigkeitsprinzip tatsächlich ein Wendepunkt.

Der schwierigere Test folgt

Und doch noch vergleichsweise einfach gegenüber dem, was an diesem Freitag ansteht. Denn an diesem Vormittag treffen sich Bund und Länder in ihrer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, um auch dort die Entscheidungsverfahren vor der AfD abzusichern. Hier geht es um das Eingemachte, die milliardenschweren Wissenschaftspakte von Bund und Ländern, und hier ist die Einstimmigkeit aller Länder zum Teil sogar Grundgesetzpflicht, insofern Artikel 91b bestimmt, dass es um die Zusammenarbeit mit dem Bund in der Hochschulpolitik geht.

Trotzdem gibt es viele Veränderungsmöglichkeiten, worauf zuletzt erfassungsrechtlerin Brosius-Gersdorf am Mittwoch in Potsdam hinwies: Um Blockaden durch einzelne Länder bei Bund-Länder-Programmen, in GWK und Wiss-MK zu begegnen, solle man überlegen, das Einstimmigkeits- durch ein Mehrheitsprinzip abzulösen, sagte sie sinngemäß – "jedenfalls dort, wo Einstimmigkeit nicht ausdrücklich im GG vorgeschrieben ist". Der Übergang zum Mehrheitsprinzip sei rechtlich voraussetzungsvoll, betonte Brosius-Gersdorf. Doch wo Einstimmigkeit grundsätzlich erforderlich sei, seien Ausnahmen möglich, etwa wenn die Sachaufgabe bundesweit einheitliche Regelungen verlange und die Länder in föderaler Verantwortungsgemeinschaft stünden. Mehr noch: Wenn Aufgaben sonst nicht mehr sach- und funktionsgerecht erfüllt werden könnten, könnten die Länder nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet sein, sich vom Einstimmigkeitsprinzip zu verabschieden und Mehrheitsentscheidungen zuzulassen. Eine bemerkenswerte Ansage.

Bis in den späten Donnerstagabend saß Bundesforschungsministerin Bär mit ihren Länderkollegen in Berlin beim sogenannten Kaminabend zusammen. Ein weitreichender Beschlussvorschlag liegt für den Freitag auf dem Tisch. Die Minister können dem föderalen Wendepunkt vom Donnerstag einen noch wichtigeren hinzufügen. JMW.


Der große Forschungsföderalismus-Wurf

Kommentare

#1 -

Henrik Brauser | Sa., 11.07.2026 - 14:22

Im Augenblick sieht es wenigstens so aus, daß wenigstens in MV ein Bündnis von Rot-Links-Grün den Aufstieg der blau-braunen Trupp verhindern könnte. Hoffen wir es ...

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