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Entschieden, aber vorläufig

Wissenschaftspolitischer Hochbetrieb im Hochsommer: Das Kabinett bringt die WissZeitVG-Novelle auf den Weg, der Bund verteilt die Fusionshubs. Beide Entscheidungen schaffen Klarheit – und verschieben einige Konflikte nur in die nächste Runde.
Grundremmingen

Altes weg, Neues kündigt sich an? Die Sprengung der Kühltürme des ehemaligen Atomkraftwerkes Grundremmingen am 25. Oktober 2025. Foto: DiPlaysCC BY-SA 4.0.

DER 29. JULI war wissenschaftspolitisch ein erstaunlich lebhafter Tag. Die Bundeshauptstadt pendelte zwischen parlamentarischer Sommerpause und der Debatte um Friedrich Merz’ Personenkarussell, doch Dorothee Bärs Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt setzte gleich zwei Vorhaben auf die Tagesordnung, über die zuvor monatelang diskutiert und gestritten worden war: Am Vormittag beschloss das Bundeskabinett die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, kurz darauf wurden die drei neuen Fusionshubs präsentiert.

Erst hatte das Warten auf den WissZeitVG-Referentenentwurf die Hochschulszene beschäftigt, dann die Debatte über seinen Inhalt. Gleichzeitig hatte der teilweise heftig ausgetragene Länderwettbewerb um die Fusionsförderung Schlagzeilen gemacht. Und nun also, im toten Winkel von Sommerpause und Regierungsumbildung, der vorläufige Abschluss beider Debatten. Allerdings nur der vorläufige wohlgemerkt.

Besteht für alle Urlaubenden die Gefahr, Entscheidendes zu verpassen? Oder war der Mittwoch kaum mehr als der Vollzug von weitgehend Bekanntem? Ein Überblick in zweieinhalb Teilen.

WissZeitVG: Der Kern bleibt, doch es gibt Änderungen

Am Grundriss der WissZeitVG-Novelle hat sich seit dem Referentenentwurf wenig geändert. Künftig sollen erste Qualifizierungsverträge vor der Promotion in der Regel mindestens drei Jahre laufen, nach der Promotion mindestens zwei Jahre. Zugleich bleibt es bei der bisherigen regulären Höchstbefristungsdauer von insgesamt zwölf Jahren.

Das in der vergangenen Legislaturperiode geplante und am Streit innerhalb der Ampel gescheiterte 4+2-Modell für die Postdoc-Befristung ist also weiter vom Tisch: keine Verkürzung auf zunächst vier Jahre, keine Verlängerung nur bei verbindlicher Aussicht auf eine Dauerstelle.

Hinzu kommen ein Mindeststellenumfang von einem Viertel für Qualifizierungsbefristungen, eine Ausweitung der Höchstbefristungsdauer für studienbegleitende Hilfskrafttätigkeiten von sechs auf acht Jahre und neue Regeln für die medizinische und psychotherapeutische Weiterbildung. Die CSU-Politikerin Bär spricht von einem "ausgewogenen und transparenten Befristungsrahmen".

Doch es gibt Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf. Sie zeigen: Das Ministerium hat in den Stellungnahmen der Verbände durchaus zugehört – allerdings in verschiedene Richtungen.

So bleibt die sogenannte Bonusregel doch erhalten. Der Referentenentwurf wollte die Qualifizierungsphasen vor und nach der Promotion strikt trennen: maximal sechs Jahre Befristung vorher, maximal sechs Jahre nachher. Nicht genutzte Zeit aus dem sechsjährigen Befristungsrahmen vor der Promotion hätte nicht mehr in die Postdoc-Phase übertragen werden können; je nach Promotionsdauer wären so insgesamt weniger als zwölf Jahre Maximalbefristung herausgekommen.

Vor allem aus der Postdoc- und Mittelbauszene kam scharfer Protest. Die Initiative "#IchbinHanna" warnte vor einem Fehlanreiz, die Promotionsphase möglichst weit auszureizen, und vor einer Verschlechterung für schnell Promovierte. Jetzt gelten die insgesamt zwölf Jahre weiter wie bisher: Wer beispielsweise nach vier Jahren promoviert, kann die übrigen zwei Jahre weiterhin zusätzlich in der Postdoc-Phase nutzen. Schnelle Promotionen verkürzen damit nicht automatisch die anschließende Qualifizierungszeit.

Eine zweite Änderung betrifft Drittmittelverträge. Der Referentenentwurf hatte vorgesehen, Qualifizierungsbefristungen grundsätzlich Vorrang zu geben. Wissenschaftler am Anfang ihrer Karriere hätten dann zunächst nach den Qualifizierungsregeln beschäftigt werden müssen – und damit unter den neuen Mindestlaufzeiten. Erst anschließend wäre eine Drittmittelbefristung zulässig gewesen. Dem hatten vor allem die Hochschulrektorenkonferenz und weitere Wissenschaftsverbände widersprochen.

Dieser Vorrang ist im Kabinettsentwurf verschwunden. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können weiterhin unmittelbar Drittmittelverträge abschließen, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind. Damit bleibt ihnen auch die Möglichkeit, kürzere Verträge zu vergeben.

Im Gegenzug werden die familien-, pflege- und sozialpolitischen Verlängerungsregeln auf Drittmittelverträge ausgeweitet – etwa bei Mutterschutz, Elternzeit, längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder bei der Pflege naher Angehöriger. Apropos Pflege: Die neue Pflegekomponente wurde gegenüber dem Referentenentwurf sogar noch erweitert. Das BMFTR mildert also die sozialen Nachteile der Drittmittelbefristung, zwingt die Einrichtungen aber nicht dazu, häufiger die mit Mindestlaufzeiten verbundenen Qualifizierungsverträge zu nutzen.

Die grüne Forschungspolitikerin Ayşe Asar kommentierte, der Gesetzentwurf repariere "an einigen Stellen Symptome", verpasse aber die Chance auf einen echten Strukturwandel. Zweijährige Mindestlaufzeiten nach der Promotion ohne verbindliche Dauerperspektiven bekämpften die Prekarität nicht ausreichend. Die Grünen fordern vierjährige Erstverträge und ein umfassenderes Modernisierungspaket.

Das BMFTR verweist auf ein Gesamtkonzept, in das die Novelle eingebettet sei. Es unterstütze Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einem an den Empfehlungen des Wissenschaftsrats ausgerichteten Maßnahmenbündel. Dazu gehört etwa eine vom Stifterverband organisierte Peer-to-Peer-Beratung, die Hochschulen bei der Entwicklung eigener Personalstrukturkonzepte helfen soll.

Die Botschaft bleibt dieselbe wie schon beim Referentenentwurf: Das WissZeitVG soll den Befristungsrahmen setzen, den Kulturwandel hin zu verlässlicheren Karrierewegen, neuen Personalkategorien und mehr Dauerstellen aber sollen vor allem Länder und Wissenschaftseinrichtungen organisieren – unterstützt durch zusätzliche Programme des Bundes. Ob das reicht, bleibt die zentrale Frage. Politisch wird als nächstes im Bundestag diskutiert werden. In der Realität dann in den kommenden Jahren.

Kernfusion: Drei Hubs, sieben Länder, viele Claims

Maximal war die Prominentendichte in den Pressemitteilungen zur zweiten Entscheidung. Bundesministerin Bär, die Ministerpräsidenten Markus Söder (Bayern, CSU), Boris Rhein (Hessen, CDU) und Daniel Günther (Schleswig-Holstein, CDU), die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern, SPD), dazu Wissenschaftsminister und Senatorinnen: Praktisch jeder beteiligte Standort feierte die Vorstellung der drei neuen Fusionshubs als großen Erfolg der eigenen forschungspolitische Agenda.

Bei der Pressekonferenz in Berlin selbst war die politische Spitze weniger dicht vertreten: Zwei der beteiligten Ministerien nahmen nur auf Staatssekretärsebene teil. Der Termin soll vergleichsweise kurzfristig angesetzt worden sein, obwohl er für das BMFTR nicht überraschend kam: Die Förderung beginnt bereits im August. Nun sollen schnell gemeinsame Governance-Strukturen aufgebaut und erste Forschungs- und Entwicklungsprojekte gestartet werden. Bis 2029 werden die Hubs in sechs Förderphasen ausgebaut.

In der ersten Runde stellt das BMFTR rund 125 Millionen Euro bereit. Hinzukommen sollen Länderbeiträge, private Investitionen und internationale Kooperationen. Die wesentliche geografische Architektur der drei Hubs hatte sich lange abgezeichnet, sodass der Termin mehr Konkretisierung als Überraschung brachte.

  • Der Magnetfusionshub STRIDE wird von Proxima Fusion, Gauss Fusion und dem Max-Planck-Institut für Plasmaphysik koordiniert. Wissenschaftliche Grundlage ist insbesondere der Stellarator Wendelstein 7-X in Greifswald. Auf- und ausgebaut werden sollen vor allem Garching und Gundremmingen.
     
  • Den Laserfusionshub VEGA koordinieren Marvel Fusion und Focused Energy. Seine beiden zentralen Standorte sind Biblis und Hamburg/Schenefeld. Über Rostock und das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf sind auch Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen eingebunden.
     
  • Der Hub MAT-TRIX für Brennstoffkreislauf und Materialentwicklung wird vom Karlsruher Institut für Technologie koordiniert. Beteiligt sind alle vier in Deutschland aktiven Fusionsunternehmen. Neben Karlsruhe soll auch Gundremmingen aufgebaut werden.
     

Damit ist der Streit um die Verteilung der Hubs zunächst befriedet. Ende vergangenen Jahres hatten Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein die Fusionsallianz zunächst ohne Baden-Württemberg gegründet. In Stuttgart entstand der Verdacht, die sechs Länder könnten die Verteilung der Bundesmittel untereinander vorbereiten. Baden-Württemberg trat später bei – und führt nun mit dem KIT einen der drei Hubs.

Auch sonst wirkt das Paket sorgfältig austariert. Bayern erhält Garching und Gundremmingen, Hessen Biblis, Hamburg und Schleswig-Holstein den zweiten zentralen Laserstandort. Mecklenburg-Vorpommern kann auf Wendelstein 7-X und seine Beteiligung an zwei Hubs verweisen, Sachsen auf Dresden. Jedes der sieben Allianzländer bekommt also etwas. Doch zeigt gerade die Feinziselierung, dass die Konkurrenz hinter den Kulissen weitergeht. Denn der Kampf um das wirklich große Geld kommt erst noch.

Der bayerische Vorstoß wirkt nach

Offiziell hatte Bayern ihn bereits Ende Februar eingeleitet. Damals hatten Söder, RWE, Proxima Fusion und das IPP ihre Pläne für den Demonstrationsreaktor "Alpha" in Garching vorgestellt. Auf dessen Grundlage soll Bayerns Plänen zufolge später in Gundremmingen das Kraftwerksprojekt "Stellaris" entstehen.

Brisant war damals vor allem die Finanzierungsfrage. Söder stellte Landesmittel in Aussicht, verlangte für das "große nationale Projekt" aber zugleich mehr als eine Milliarde Euro vom Bund – möglichst aus der Hightech Agenda Deutschland, deren Fusionsförderung Bär gerade erst in ein wettbewerbliches Verfahren überführte.

Im BMFTR war man von der Offensive erkennbar überrascht. Das Ministerium stellte noch am selben Tag klar, es gebe weder für Fusionshubs noch für Technologiedemonstratoren Förderzusagen. Bundesmittel würden wettbewerblich vergeben.

Auch der Koalitionspartner reagierte. Der Forschungspolitiker Holger Mann (SPD) warnte davor, eine nationale Technologieagenda zur Standortförderung einer Regionalregierung zu machen. Niedersachsens Wissenschaftsminister und GWK-Kovorsitzender Falko Mohrs (SPD) sprach von einem "ungedeckten Alleingang" Bayerns, der das Vertrauen innerhalb der Fusionsallianz gefährden könne.

Und jetzt? Die Hub-Entscheidung klärt den Konflikt noch nicht. Einerseits hat Bayern sich durchgesetzt. STRIDE wird in Garching angesiedelt, Gundremmingen gleich in zwei Hubs als Entwicklungsstandort aufgebaut. Proxima Fusion koordiniert den Magnetfusionshub mit, und bayerische Einrichtungen sind nach Angaben der Staatsregierung an allen drei Hubs beteiligt.

Andererseits sind die 125 Millionen Euro für alle Hubs zusammen etwas völlig anderes als die laut Söder "zwingende" Bundesmilliarde für "Alpha" und "Stellaris". Der Bund finanziert zunächst Netzwerke, Forschungsvorhaben, Infrastrukturen und Lieferketten. Über große Demonstratoren und erst recht über das erste deutsche Fusionskraftwerk ist damit bewusst nicht entschieden.

Und so ging der Deutungsstreit in den Promi-Zitaten zur Hub-Vorstellung weiter. Söder erklärte, Fusion solle "Made in Bavaria" sein. Sein Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) sagte: "Bayern ist nicht nur Freistaat, Bayern ist Fusionsstaat." Hessens Ministerpräsident Rhein wiederum verkündete, in Hessen entstehe "der erste Laserfusionshub der Welt". Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern stellten ihre jeweiligen Beiträge heraus. All das waren nicht nur Erfolgsbotschaften, sondern Claims für die nächste Runde, wenn die noch dickeren Brocken kommen: zusätzliche Forschungsanlagen, Fertigungskapazitäten, Demonstratoren – und schließlich die Entscheidung, mit welcher Technologie und an welchem Standort das erste deutsche Fusionskraftwerk entstehen soll.

Biblis und Gundremmingen, zwei ehemalige Kernkraftwerksstandorte mit gewaltigem Rückbau- und Nachnutzungsbedarf, werden bereits in Position gebracht. Garching, Greifswald, Karlsruhe und Hamburg/Schenefeld liefern Forschung und Schlüsseltechnologien. Die Unternehmen bekommen Zugang zu öffentlich geförderten Netzwerken und Lieferketten.

Man könnte auch sagen: Der Länderwettbewerb geht weiter, hat jetzt aber eine gemeinsame organisatorische Hülle bekommen.

Und das BAföG?

Noch eine Bemerkung zum Schluss: Kabinettstermin Ende Juli – war da nicht eigentlich noch was? Tatsächlich hatte das BMFTR über Monate auch die Kabinettsbefassung mit der BAföG-Novelle angekündigt. Doch die Koalition verschob nicht nur die Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf April 2027 und die zweite Stufe beim Grundbedarf auf 2029, sondern auch die Kabinettsbefassung selbst – laut neuer Aussage allerdings nur in den August. Dann spätestens sollte die nächste hochschulpolitische Nachricht im Sommerloch folgen. JMW.


Und noch ein bayerischer Vorstoß

Nicht nur bei der Fusion meldet Bayern wissenschaftspolitischen Gestaltungsanspruch an. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag fasste bei ihrer Sommerklausur im Kloster Banz eine Reihe ehrgeiziger Beschlüsse für Hightech, Innovation und Forschung. Bis 2030 sollen durch Förder- und Investitionsprogramme mehr als eine Million neue Roboter in Betrieb gehen, innerhalb der kommenden zehn Jahre soll das erste deutsche Medikamentenlabor im Weltall entstehen – und Deutschland, siehe oben, den weltweit ersten Fusionsreaktor bauen. Dafür verweist die CSU auf 1,7 Milliarden Euro Bundesmittel, die in der laufenden Legislaturperiode für die Fusionsforschung zur Verfügung stünden.

Heraus sticht aber auch die Forderung nach einem neuen Förderprogramm für militärische Forschung an Hochschulen. Forschung, Bundeswehr und Sicherheitsindustrie sollen dem Papier zufolge stärker vernetzt werden, Dual Use solle deshalb möglichst früh in der Forschung ansetzen; von militärischen Innovationen könne später auch der zivile Bereich profitieren. Die Voraussetzung für Hochschulen, um an dem Förderprogramm teilzunehmen: "Ein Ausschließen der Zivilklausel".

Eine Ansage, die eine auffällige gedankliche Schnittmenge zum "Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern" enthält. Mit dem hatte die bayerische Staatsregierung die Hochschulen im Freistaat verpflichten wollen, mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten, wenn das Wissenschaftsministerium dies im Interesse der nationalen Sicherheit verlangte. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärte diesen Zwang zwar für verfassungswidrig. Bestand hatten dagegen das ebenfalls im Gesetz enthaltene allgemeine Kooperationsgebot und das Verbot hochschulweiter Zivilklauseln. 

Die CSU will nun eine bundesweite Förderlogik darauf aufsetzen, um die Zivilklauseln auch aus Bundesländern zu vertreiben, für die sie keine politische Verantwortung trägt. JMW.

Kommentare

#1 -

Gast | Do., 30.07.2026 - 05:44

Zum Reförmchen des WissZeitVGs: Wer ernsthaft die Debatte um die Unattraktivität des deutschen Wissenschaftssystems für kluge Köpfe (und das sind auch die vielen erfahrenen Köpfe!) verfolgt hat, kann nur den Kopf schütteln ob des Herumdoktorns, welches jetzt passiert. Es nötigt die Personalabteilungen und Rechtsberatungen der Hochschulen, die Verträge den kleinteiligen Änderungen anzupassen. Mehr nicht. Der wissenschaftliche Innovationsstandort Deutschland, der um die besten Köpfe (und damit auch um den Verbleib der erfahrenen besten Köpfe!) kämpfen sollte, bleibt krank.
Vielleicht ist aber genau das die Diagnose: Keine Ministerin und kein Minister wagt, am Wurzel des Übels anzupacken: Das WissZeitVG sollte zugunsten eines Sonderbefristungsrechts nur für Promotionen abgeschafft werden. 
Hoffentlich wird eines Tages der Mangel an geeigneten Bewerber*innen diese Dringlichkeit befördern.

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