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Aufatmen in München Teil I

LMU stellt Plagiatsverfahren gegen Max-Planck-Klinikdirektor ein.

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Artikelbild: Aufatmen in München Teil I
Screenshot der Instituts-Website

DER KLINIKDIREKTOR DES Münchner Max-Planck-Instituts für Psychiatrie, Martin Keck, hat eine Sorge weniger. Der Untersuchungsausschuss der Ludwigs-Maximilians-Universität München (LMU) hat das Verfahren „zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft im Fall Professor Keck“ eingestellt, nach "eingehender Beratung", wie LMU-Sprecherin Luise Dirscherl mitteilte. Keck habe "kein bewusstes oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden können", der Beschluss des neunköpfigen Ausschusses sei einstimmig ergangen.

"Die MPG freut sich, insbesondere für Herrn Prof. Keck, dass nun endlich Klarheit in der Sache hergestellt werden konnte", zitierte die Süddeutsche Zeitung am 12. Dezember eine Sprecherin der Max-Planck-Gesellschaft.

Die LMU-Pressestelle teilte der SZ jedoch auf Anfrage mit, der Untersuchungsausschuss habe sehr wohl "einen Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis festgestellt." Angesichts des konkreten Sachverhalts und der individuellen Umstände könne das Keck Verhalten jedoch nicht als "grob fahrlässig" eingestuft werden.

Konkret ging es um die Habilitationsschrift von Keck – also die zentrale Voraussetzung für seinen Professorentitel. Vorwürfe gegen den Klinikdirektor existierten seit längerem. Die Online-Plattform Vroniplag Wiki hatte dann Anfang Oktober ihre Untersuchung der von 2004 stammenden Arbeit veröffentlicht, ihr Ergebnis: Bis zum 30. November seien auf 72 der insgesamt 174 Seiten Plagiatsfundstellen dokumentiert worden. 43 Seiten bestünden zu mehr als 75 Prozent aus Plagiatstext, ist auf Vroniplag Wiki nachzulesen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am Institut, die inhaltlich nichts mit den Plagiatsvorwürfen gegen Keck zu tun haben, dauern dagegen noch an.

Dies ist eine am 13. Dezember ergänzte Version des Artikels vom 8. Dezember.

Kommentare

#1 -

MekHunter | Sa., 09.12.2017 - 14:14
Wie ist das nun zu verstehen? Plagiat ja, aber nur ein Versehen? Grobe Fahrlässigkeit liegt nach allgemeiner Ansicht immer dann vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, indem schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden sowie das nicht beachtet wird, was im vorliegenden Fall jedem hätte einleuchten müssen - z.B. ein Rotlichtverstoß. (Quelle: https://tinyurl.com/ycpcj3wx)

Es ist ungeheuerlich, mit welchen Winkelzügen die LMU der MPG klein beigibt. Das ist also der Anspruch, den eine Exzellenzuniversität und eine angesehene Forschungseinrichtung haben. Toll. Eine Aufforderung an alle Studenten, es dem Hochschullehrer Keck gleich zu tun. Nur von Keck erwischen lassen sollte man sich nicht. Der ist alles andere als tolerant.

Ludwig Marcuse sagt: „Wissenschaft steht im Dienste eines Ideals oder im Dienste einer herrschenden Gruppe.“ Das Ideal hat die LMU hiermit verabschiedet. Die herrschende Gruppe ist vermutlich die MPG mit ihren finanziellen Möglichkeiten.

#2 -

Mekcatch | Di., 12.12.2017 - 20:07
Gut dass Herr K. nur Psychiater und nicht etwa Chirurg ist. Bei seiner Lichttherapie können hoffentlich keine Versehen unterlaufen. Der Schalter ist an oder aus. Mal sehen ob jetzt die Staatsanwaltschaft den Schalter ausstellt. Aber bestimmt hat er hier auch nur versehentlich ...

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