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Ein ungutes Gefühl im Bauch

Was zählt mehr? Die Pressefreiheit oder die Persönlichkeitsrechte einer mutmaßlichen Plagiatorin? Ein Frankfurter Gericht hat dazu jetzt ein Urteil gefällt.

ICH MUSS GENAU AUFPASSEN, während ich diesen Artikel schreibe. Einem Journalistenkollegen von mir ist gerade vom Landgericht Frankfurt am Main verboten worden, über eine ehemalige Vizepräsidentin der Universität Flensburg namentlich "zu berichten oder berichten zu lassen", und zwar "im Zusammenhang mit der Berichterstattung über gegen sie gerichtete Plagiatsvorwürfe". Hält er sich nicht dran, drohen ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Den Namen des Verurteilten werde ich wohl nennen dürfen. Es handelt sich um Jochen Zenthöfer, einen promovierten Juristen und freien Journalisten, zu dessen Schwerpunkten eben jene Berichterstattung gehört: über mutmaßliche und nachgewiesene Plagiatsvergehen, über deren Umfang und Hintergründe – und auch über die Menschen, die sie begangen haben sollen.

Einer dieser Menschen ist besagte ehemalige Flensburger Vizepräsidentin. Ebenfalls Juristin. Ihre Promotion und Habilitation absolvierte sie an der Goethe-Universität in Frankfurt. 2016, da war sie schon nicht mehr Vizepräsidentin, warf ihr die Internet-Plattform "VroniPlag Wiki" vor, bei beiden wissenschaftlichen Arbeiten plagiiert zu haben. Was als Verdacht eines sogenannten "Doppelplagiats" für Aufsehen in der Szene sorgte.

Kollege ...

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Kommentare

#1 -

eintagsfliege | Mi., 14.11.2018 - 11:12
Tatsächlich wäre ich vermutlich nie auf den Fall aufmerksam geworden bzw. hätte ihn als einen unter vielen - bedauerlichen - Vorfällen nur bedingt zur Kenntnis genommen. Dieses Vorgehen allerdings hat mich nun derart aufgebracht, dass ich den Namen sofort recherchiert (und leicht gefunden) habe. Die Betreffende fügt sich somit nur weiter selbst einen Reputationsschaden zu, da es anderen Lesenden ähnlich gehen dürfte.

#2 -

Debora Weber-Wulff | Mi., 14.11.2018 - 12:07
Ralf Schwartmann hat neulichst in der FAZ zum Thema Erkennbarkeit von Plagiate und Namensnennung Stellung genommen: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/hoch-schule/wissenschaftsliches-fehlverhalten-plagiate-muessen-erkennbar-sein-15793168.html

#5 -

irritiert | Do., 15.11.2018 - 13:10
ich verstehe grundsätzlich nicht, was die nennung von namen beiträgt (genauso, wie zb auch die beliebte ablichtung des hause/hauseingangs bei beistimmten themen).

in schweden zb gibt es bei solchen fällen eine art pseudonym ("cevian-mannen"), damit ist in der berichterstattung zuordnbar über wen berichtet wird -- und mehr ist schlicht nicht notwendig.



inwieweit solche themen _überhaupt_ berichtenswert sind, darf man sich als geneigter leser so oder so fragen (gerade plagiatsvorwürfe, zumal dieser plattform, sind nach meiner wahrnehmung oft zweifelhaft, schwer nachprüfbar und schlicht rufmörderisch -- denn etwas bleibt eben hängen). und allzuoft ist berichterstattung schon anklage, urteil und strafe zusammen, ohne ...

#6 -

Anonym Publizieren | Do., 15.11.2018 - 14:43
Wenn Sie relevante Informationen auf einer Webseite veröffentlichen, die ihnen nicht zugeordnet werden kann, können Sie bezugnehmend auf diese Webseite alles veröffentlichten was Ihnen passt, Sie müssen dazu nur auf diese anonyme Webseite verweisen

#8 -

user unknown | Do., 15.11.2018 - 16:30
Wenn der Name aber nicht hier auf der Seite steht, dann führt eine Googlesuche nach ihrem Namen auch nicht zu den Verdächtigungen hier.

Dass sie sich gegen den Entzug der Habil wehrt, obwohl sie sich aus der Wissenschaft zurückgezogen hat, finde ich nicht überraschend. Einmal kratzt das natürlich enorm die eigene Ehre an, andererseits verschließt es Optionen für die Zukunft.

#9 -

tutnichtszursache | Fr., 16.11.2018 - 12:08
Frau Weber-Wulff hat dankenswerterweise auf den FAZ-Artikel hingewiesen. Der zentrale Punkt darin: Dissertationen sind aus Prinzip öffentlich. Dies ist ein wesentlicher Aspekt der Qualitätssicherung von Promotionen. Was geschieht, wenn ein Plagiat festgestellt wurde? Die Bücher stehen weiterhin in den Bibliotheken. Hier ist es m.E. zwingend geboten, dass Namen von PlagiatorInnen bekannt sein müssen. Auch wenn sie die Wissenschaft und den öffentlichen Raum verlassen haben, denn ihre Schriften bleiben erhalten. Aus meiner Sicht ein Fehlurteil.

#10 -

Dr. Weissnix | Fr., 23.11.2018 - 12:02
Hier schlägt nun mal wieder der Streisand-Effekt zu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt

Und der Hinweis des Gerichts, die Autorin habe die Wissenschaft und damit die Sozialsphäre verlassen, ist kurios: Die plagiierten Bücher stehen nach wie vor in den Bibliotheken. Wie soll ich als Dozent die Studierenden darauf hinweisen, daß diese Bücher nicht zitierfähig sind, wenn ich den Namen der Autorin nicht erwähnen darf?

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