Ein ungutes Gefühl im Bauch
Was zählt mehr? Die Pressefreiheit oder die Persönlichkeitsrechte einer mutmaßlichen Plagiatorin? Ein Frankfurter Gericht hat dazu jetzt ein Urteil gefällt.
ICH MUSS GENAU AUFPASSEN, während ich diesen Artikel schreibe. Einem Journalistenkollegen von mir ist gerade vom Landgericht Frankfurt am Main verboten worden, über eine ehemalige Vizepräsidentin der Universität Flensburg namentlich "zu berichten oder berichten zu lassen", und zwar "im Zusammenhang mit der Berichterstattung über gegen sie gerichtete Plagiatsvorwürfe". Hält er sich nicht dran, drohen ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Den Namen des Verurteilten werde ich wohl nennen dürfen. Es handelt sich um Jochen Zenthöfer, einen promovierten Juristen und freien Journalisten, zu dessen Schwerpunkten eben jene Berichterstattung gehört: über mutmaßliche und nachgewiesene Plagiatsvergehen, über deren Umfang und Hintergründe – und auch über die Menschen, die sie begangen haben sollen.
Einer dieser Menschen ist besagte ehemalige Flensburger Vizepräsidentin. Ebenfalls Juristin. Ihre Promotion und Habilitation absolvierte sie an der Goethe-Universität in Frankfurt. 2016, da war sie schon nicht mehr Vizepräsidentin, warf ihr die Internet-Plattform "VroniPlag Wiki" vor, bei beiden wissenschaftlichen Arbeiten plagiiert zu haben. Was als Verdacht eines sogenannten "Doppelplagiats" für Aufsehen in der Szene sorgte.
Kollege ...
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Kommentare
#1 - Tatsächlich wäre ich vermutlich nie auf den Fall…
#2 - Ralf Schwartmann hat neulichst in der FAZ zum Thema…
#3 - Darf man hier kommentarlos einen Wikipedia-Artikel zur…
#4 - @MichaelNein, bitte nicht. Ich würde den Link entfernen,…
Nein, bitte nicht. Ich würde den Link entfernen, weil ich als freier Journalist keine eigene juristische Abteilung vorhalte...
#5 - ich verstehe grundsätzlich nicht, was die nennung von…
in schweden zb gibt es bei solchen fällen eine art pseudonym ("cevian-mannen"), damit ist in der berichterstattung zuordnbar über wen berichtet wird -- und mehr ist schlicht nicht notwendig.
inwieweit solche themen _überhaupt_ berichtenswert sind, darf man sich als geneigter leser so oder so fragen (gerade plagiatsvorwürfe, zumal dieser plattform, sind nach meiner wahrnehmung oft zweifelhaft, schwer nachprüfbar und schlicht rufmörderisch -- denn etwas bleibt eben hängen). und allzuoft ist berichterstattung schon anklage, urteil und strafe zusammen, ohne ...
#6 - Wenn Sie relevante Informationen auf einer Webseite…
#7 - Man muss kein Genie sein, um den Namen zu finden.
#8 - Wenn der Name aber nicht hier auf der Seite steht, dann…
Dass sie sich gegen den Entzug der Habil wehrt, obwohl sie sich aus der Wissenschaft zurückgezogen hat, finde ich nicht überraschend. Einmal kratzt das natürlich enorm die eigene Ehre an, andererseits verschließt es Optionen für die Zukunft.
#9 - Frau Weber-Wulff hat dankenswerterweise auf den FAZ-Artikel…
#10 - Hier schlägt nun mal wieder der Streisand-Effekt…
https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
Und der Hinweis des Gerichts, die Autorin habe die Wissenschaft und damit die Sozialsphäre verlassen, ist kurios: Die plagiierten Bücher stehen nach wie vor in den Bibliotheken. Wie soll ich als Dozent die Studierenden darauf hinweisen, daß diese Bücher nicht zitierfähig sind, wenn ich den Namen der Autorin nicht erwähnen darf?
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