Bitte ratifizieren Sie jetzt!
In drei Monaten soll die neue Medizin-Studienplatzvergabe starten, doch bislang haben nur drei Bundesländer den dazu nötigen Staatsvertrag offiziell bestätigt. Droht ein chaotischer Übergang?

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: Rainer Lück - CC BY-SA 3.0
ES WAR EIN wissenschaftspolitisches Beben ersten Ranges, was das Bundesverfassungsgericht Ende 2017 verkündet e: Der Medizin-NC verstößt gegen die Verfassung. Zumindest in seiner bisherigen Fassung. Was folgte, war hektische Betriebsamkeit in der Kultusministerkonferenz (KMK), denn die Richter hatten der Politik eine Deadline gesetzt. Bis 31. Dezember 2019 muss eine neue Regelung Gesetz sein.
Die Kultusminister lieferten, der Staatsvertrag liegt seit Ende 2018 im Prinzip fertig vor , auch die dazu gehörende sogenannte Musterrechtsverordnung steht. Doch jetzt wird es auch für Nicht-Juristen nochmal spannend: Schaffen alle 16 Bundesländer rechtzeitig die nötige Ratifizierung, also die Bestätigung durch die Landesregierungen und -parlamente?
Bis Mitte November ist noch Zeit
Bis Mitte November haben die Landesregierungen Zeit, die entsprechenden Urkunden bei der Staatskanzlei von Nordrhein-Westfalen zu hinterlegen. NRW deshalb, weil die in Dortmund ansässige Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), besser bekannt unter ihrem Marketingnamen Hochschulstart.de , für die Studienplatzvergabe bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengänge (Human-, Zahn- und Tiermedizin, Pharmazie) zuständig ist. Und wie aus der Düsseldorfer Staatskanzlei zu hören ...
Sie sehen die gekürzte Fassung dieses Artikels
Der volle Zugang zu Artikeln, die älter sind als vier Wochen, ist nur für registrierte Unterstützer des Wiarda-Blogs vorgesehen.
Kommentare
#1 - Schön wenn die Stiftung öffentlich behauptet, die…
Von daher sollten Sie lieber Herr Wiarda vielleicht noch einmal genauer nachfragen, ob tatsächlich die rechtliche Umsetzung das Problem ist - oder ob sich die Technik dann nur hinter der vermeintlichen rechtlichen Umsetzung versteckt, um eigene Fehler zu verstecken...
Nicht immer hält ein (Professoren-)Titel, was er verspricht!
#2 - Sehr geehrter Herr Wiarda,recherchieren Sie doch noch…
recherchieren Sie doch noch einmal etwas mehr an dem Thema - Potential ist genug drin. Und in diesem Text sehe ich kein stichhaltiges Argument, warum die rechtliche Umsetzung Probleme bereiten sollte: Das die Ratifizierung recht häufig erst zum Ende der "Fristen" läuft, ist eher normal.
Vielmehr sollten Sie noch einmal genauer nachfragen, ob die Technik wirklich "im Plan" ist: Zwar hat Herr Pepper dies recht eloquent an vielen Stellen behauptet (und damit auch manche Ländervertreter "eingewickelt"). Lauffähige Testversionen oder harte Beweise hierfür sind jedoch bislang rar gesäht. Vielmehr hat Herr Pepper bereits in den letzten Monaten ...
#3 - Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag, der ebenfalls bis…
verlinkt.
Entsprechend könnte man aktuell in den 16 Parlamentsdatenbanken nachsehen: Gesetzentwurf eingebracht? In Ausschüsse überwiesen? Was sagt die TO der Ausschüsse? Et cetera.
In diversen Ländern ist bei "unserem" Staatsvertrag damals der Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause, also ungefähr jetzt bzw. im September, eingebracht worden. Solange es keine politischen Widerstände gibt, ist dann die rein technische Abwicklung bis Jahresende problemlos möglich.
Neuen Kommentar hinzufügen