ExStra-Zeitplan: Das wird knapp

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat die Ernennungsschreiben an die Mitglieder des Expertengremiums auf den Weg gebracht. Wenn jetzt alle Nominierten annehmen,  kann der 39-köpfige Rat seine Arbeit aufnehmen. Wie berichtet, ist das Gremium zu einem Drittel mit Frauen besetzt und größtenteils international. Nur eine gute Handvoll Mitglieder stammen aus Deutschland, gerade die gelten jedoch als besonders wichtig, weil sie den internationalen Kollegen die Besonderheiten des deutschen Hochschulsystems vermitteln können.

 

Aufschlussreich ist der Blick auf den "vorläufigen Zeitplan", den die GWK im April beschlossen hatte, "unter Berücksichtigung der Stellungnahmen von DFG und Wissenschaftsrat", wie es damals hieß. Der Zeitplan ist nicht Teil der Verwaltungsvereinbarung zur Exzellenzstrategie geworden, später ist die GWK ein Stückweit davon abgerückt und hat den beiden Organisationen einen größeren Freiraum in seiner Gestaltung eingeräumt. Zwei Eckdaten sieht die Wissenschaftspolitik jedoch weiter als gesetzt an: "April 2017 als feste(n) Termin für die Einreichung der Skizzen für Exzellenzcluster und Juli 2019 als feste(n) Termin für die Förderentscheidung über Exzellenzuniversitäten".

 

Im Zeitplan von April waren die Vorgaben noch viel detaillierter: Ihm zufolge sollten die Mitglieder des Expertengremiums im Juli berufen werden, ebenfalls im Juli sollte ihre konstituierende Sitzung stattfinden, um dann noch im Juli beide Förderlinien offiziell auszuschreiben. Schneiden wir die aktuelle Situation dagegen: Die Berufung ist abgeschlossen, sobald die Kandidaten auf ihr Ernennungsschreiben positiv reagiert haben, sprich: Mit Glück in den nächsten zwei Wochen. Doch ist kaum vorstellbar, dass die Mitglieder des Gremiums, deren Anreise zum Teil Tausende Kilometer weit ist, ihre Urlaubsplanungen spontan umschmeißen. Optimisten rechnen deshalb mit einem ersten Treffen der Experten frühestens Mitte/Ende September.  

 

Denken wir noch ein bisschen weiter: Das Expertengremium legt die Förderbedingungen fest, ohne Förderbedingungen keine Ausschreibung. Sprich: Eigentlich müssen die Experten in ihrer ersten Sitzung alles auf einmal beschließen, damit die Ausschreibung beider Förderlinien spätestens Anfang Oktober veröffentlicht werden kann. Was drei Monate später wäre als im ursprünglichen Zeitplan und den Universitäten maximal sechs Monate ließe für die Einreichung der Skizzen für die Exzellenzcluster – die Weihnachtspause bereits eingerechnet.

 

Und das gilt wie gesagt nur, wenn die Experten alle offenen Fragen in ihrer ersten Sitzung klären, was man verfahrenstechnisch durchaus hinterfragen könnte. Denn faktisch bedeutet das, dass die berufenen hochkarätigen Wissenschaftler keinerlei Spielraum haben. DFG und Wissenschaftsrat bzw. die von beiden Organisationen eingesetzten ExStra-Ausschüsse werden, davon kann man ausgehen, bis zur ersten Sitzung für alle offenen Verfahrensfragen Vorschläge erarbeiten und sie den Experten beschlussfertig vorlegen. Und  dann muss wie gesagt alles in einer Sitzung durchgewunken werden. 

 

Am Ende noch eine Fußnote. Wie berichtet befindet sich die endgültige Fassung der Verwaltungsvereinbarung derzeit im Umlauf zwischen Bund und Ländern, sprich: Offiziell beschlossen ist sie noch nicht. Formal gesehen muss sie vorher auch noch den Parlamenten zur Kenntnis gebracht werden. Was wenn man paragrafenreiterisch an die Sache ginge, heißt: Bis der Umlaufbeschluss überall durch ist, agieren DFG, Wissenschaftsrat und GWK auf einer rechtlichen Grundlage, die keine ist. 

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