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So soll das Medizinstudium der Zukunft aussehen

Nächsten Donnerstag wollen die Kultusminister den "Masterplan Medizinstudium 2020" verabschieden. Bund und Länder, Gesundheits- und Hochschulpolitiker sind sich weitgehend einig. Streit gibt es um die geplante Landarztquote.

Foto: Paul Sableman: "Arzt", CC BY 2.0

SCHON DER TITEL des Dokuments verrät den Anspruch. „Masterplan Medizinstudium 2020“ haben Bund und Länder die Vereinbarung genannt, die die Kultusminister am 16. März beschließen wollen. Das Papier stelle „die Weichen für die Ausbildung der nächsten Medizinergeneration“, heißt es im Vorwort des Entwurfs, eine Ausbildung, „die den Herausforderungen einer Gesellschaft des längeren Lebens gerecht werden“ könne.

Ein bisschen hochgehängt, könnte man sagen, angesichts von 37 Punkten auf 12 Seiten, verfasst in der üblichen Ministerialprosa. Andererseits: Am Widerstand der versammelten Ärzteschaft haben sich schon ganz andere die Zähne ausgebissen, insofern ist das zwischen den Wissenschafts- und Gesundheitsministerien des Bundes und aller 16 Länder verhandelte Papier doch ein erstaunliches Signal in Richtung der medizinischen Fakultäten in der Bundesrepublik. Ein Signal, dass die Politik wirklich ran will an die Ärzteausbildung. Von einer „großartigen Leistung“ schwärmen schon einige in den beteiligten Ministerien, andere Minister gestehen selbstkritischer ein, dass die Finanzierung der Pläne noch überhaupt nicht gesichert sei. Und wenn es ein hochschulpolitisches Naturgesetz gibt, dann dieses: Sobald es ans Medizinstudium geht, wird’s immer teuer.

 

Doch was steht drin in dem noch unveröffentlichten Papier, und wie realistisch ist die Umsetzung dessen, was Bund und Länder beschließen wollen?

 

Die wichtigste Nachricht: Das Medizinstudium soll neu strukturiert werden, quantitativ, vor allem aber qualitativ.  Quantitativ: Die Zahl der Leistungsnachweise soll hinterfragt und die Notenpflicht je nach Kurs überprüft werden. Qualitativ: Das Prinzip der Modellstudiengänge, die seit mehr als 15 Jahren die Vermittlung so genannter arztbezogener Kompetenzen in den Vordergrund stellten, soll nun auch im Mainstream-Studium Einzug halten: eine frühzeitige Praxisorientierung „am Patienten und seinen Bedürfnissen“.  

 

Klinische und theoretische Inhalte sollen „vom ersten Semester an bis zum Ende der Ausbildung miteinander verknüpft“ werden: „Teilzeitstudienplätze gehören damit der Vergangenheit an“, heißt es in dem Papier. Angesichts von Plagiatsskandalen (gerade erst hat an der Universität Münster eine Untersuchungskommission ihre Ergebnisse vorgelegt) und von getürkten Studienergebnisse, mit denen die medizinische Forschung in Deutschland und anderswo im vergangenen Jahrzehnt von sich hat reden machen, soll gleichzeitig der „Vermittlung wissenschaftlichen Arbeitens ein größerer Stellenwert eingeräumt“ werden, der „routinierte Umgang mit wissenschaftlichen Konzepten und Methoden bereits während der Ausbildung“ systematischer als bislang an den oder die Studentin gebracht werden. Eine implizite, aber dadurch nicht weniger krasse Kritik an der bisherigen wissenschaftlichen Qualität eines Medizinstudiums.

 

Zu der Grundlogik, das Studium stärker an den Patientenbedürfnissen auszurichten, passt die Aufwertung der „Arzt-Patienten-Kommunikation“ und die Stärkung der Allgemeinmedizin. „Die Allgemeinmedizin muss im Studium den Stellenwert erhalten, der ihr auch in der Versorgung zukommt“, haben die Politiker formuliert. Erreichen wollen sie all das vor allem, indem der so genannte „Nationale Kompezenzbasierte Lernzielkatalog Medizin“ weiterentwickelt und Teil der Approbationsordnung werden soll – auch wenn ausgerechnet der bislang gar nicht aus der Feder der Politik, sondern vom Medizinischen Fakultätentag, der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung und weiteren Praktikern stammt. Das soll in der nächsten Fassung anders werden, eine Kommission mit eigener Geschäftsstelle soll dafür eingerichtet werden – mit Vertretern von Bund und Ländern und der unterschiedlichsten Akteure aus Medizin und Gesundheitssektor.

Auch sollen künftig alle Studenten im Staatsexamen am Ende ihres Studiums eine Prüfung in Allgemeinmedizin ablegen. Und an den Hochschulen sollen Lehrstühle für Allgemeinmedizin eingerichtet werden.

 

All die neuen Anforderungen an die Mediziner von morgen, so folgert der Masterplan, werde auch Auswirkungen auf die Auswahl der künftigen Mediziner haben: Bei ihrer Zulassung soll künftig ein größeres Augenmerk gelegt werden auf die vorhandenen sozialen und kommunikativen Kompetenzen und die besondere Motivation der Bewerber, Medizin zu studieren. Denn der Abischnitt erlaube keine Aussage über die „Eignung und die Bereitschaft für eine spätere Tätigkeit in der kurativen Versorgung“. Die Note bleibe wichtig, doch sollen die Hochschulen, über deren Auswahlverfahren 60 Prozent der Studienplätze vergeben werden, in Zukunft neben der Abiturnote mindestens zwei weitere Kriterien zugrunde legen, einschlägige Berufserfahrung zum Beispiel.

Soweit, so einig sind sich Bund und Länder, Wissenschafts- und Gesundheitsseite. Dann kommen die Knackpunkte. Erstens: Landarztquote. Um den Mangel an Ärzten in ländlichen Regionen zu verringern, soll in der Vergabeordnung der Stiftung für Hochschulzulassung „unverzüglich“ die Möglichkeit eröffnet werden, bis zu zehn Prozent der Studienplätze vorab an Bewerber zu vergeben, „die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung“ in ländlichen Regionen „tätig zu sein.“

 

Viele Kultusministerien halten eine solche Quote für „rechtlich höchst problematisch“, doch der Bund beharrt auf der Veränderung des Zulassungsrechts – wenn auch nicht über eine grundsätzliche Reform des Staatsvertrags zur Hochschulzulassung, sondern über die Vergabeordnung, womit jedes Land selbst entscheiden könnte, ob es die Quote anwendet oder nicht. Und in jedem Fall, versprechen sich Bund und Länder gegenseitig, soll die Quote nur ultima ratio sein, nachdem alle anderen Möglichkeiten, mehr Ärzte fürs Landleben zu gewinnen, ausgeschöpft worden sind.

 

Eine Lösung, der die meisten Länder voraussichtlich zustimmen werden. Im Gegensatz zu Niedersachsens grüner Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić die ihr „Nein“ zu diesem Punkt 37 des Masterplans angekündigt hat. Die Landarztquote sei „unvereinbar mit dem Anspruch, die Hochschulzulassung chancengerecht zu gestalten“, sagt Heinen-Kljajić. „Sie würde die Vergabe von Medizin-Studienplätzen kommerzialisieren und die Zulassungschancen aller Studienbewerberinnen und Studienbewerber beeinträchtigen.“

 

Wenn mit Niedersachsen am 16. März nur ein Land in der Kultusministerkonferenz (KMK) gegen den Masterplan stimmte, läge der erstmal auf Eis. Doch hat Heinen-Kljajić signalisiert, dass sie der Verabschiedung des Reformwerks als Ganzes nicht im Weg stehen und es wohl bei einer Enthaltung belassen will.

 

Zweiter Knackpunkt: die Finanzierung. Die Verfasser des Masterplans sind sich einig, dass all die neuen Anforderungen an Studium und Absolventen zusätzliches Geld kosten werden. Einerseits reden sie das Problem zwar klein und schreiben, es werde voraussichtlich allenfalls zu einem „moderaten Aufwuchs“ bei den Studienplätzen kommen, und schieben die Verantwortung (sehr praktisch aus Sicht der Politik) den Hochschulen zu, die angesichts der Wissenschaftsfreiheit „weitreichende Spielräume“ zum Ausschöpfen hätten.

 

Andererseits stand jedoch in der Beschlussvorlage der KMK-Amtschefs, die KMK-Vertreter hätten erneut „die erhebliche Kostenbelastung der Wissenschaftsressorts und Universitäten durch die Umsetzung des Masterplans“ dargelegt. Dass da ein dicker Brocken auf Bund und Länder zukommt, lässt sich auch daran ablesen, dass Kultus- und Gesundheitsministerkonferenz die vollständige Umsetzung des Masterplans unter Haushaltsvorbehalt stellen und eine Arbeitsgruppe einsetzen wollen, die den zusätzlichen Finanzbedarf überhaupt erst einmal ermitteln soll.

 

An dieser Stelle ist der Masterplan dann doch nicht mehr so meisterhaft, sondern die übliche Gremienpolitik von Feinsten. Was Hoffnung macht: Die externe Expertenkommission soll geführt werden von der angesehenen ehemaligen Generalbundesanwältin Monika Harms. 

 

Werden Modellstudiengänge damit in Zukunft überflüssig, weil das Medizinstudium überall modellhaft wird? Im Gegenteil, sagt ein an den Verhandlungen beteiligter Staatssekretär: „Nur dank der Erfahrungen aus den Modellstudiengängen können wir das Studium so umfassend neu strukturieren. Genau dieselben Denkanstöße brauchen wir auch für die Zukunft.“  

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Kommentare: 2
  • #1

    Bashar (Mittwoch, 29 April 2020 00:21)

    In Deutschland fällen so viele Ärzte und sie achten auf die Schnittnote des Abiturs . Die Kompetenzen sind wichtiger .

  • #2

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 06:55)

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