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Aufnahmetests statt Abinote

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit des Numerus Clausus. Wie eine sinnvolle Reform aussehen könnte und warum sie vermutlich nicht kommen wird.

Foto: Musterbescheid auf der Website von hochschulstart.de
Foto: Musterbescheid auf der Website von hochschulstart.de

DASS DAS LEBEN eine insgesamt eher unfaire Angelegenheit ist, verdient als triviale Erkenntnis kaum eine Zeile dieser Kolumne. Anders verhält es sich mit Regeln, die pseudo-objektiv mit eben jener Ungerechtigkeit aufräumen sollen und das Gegenteil erreichen. Womit wir beim Numerus Clausus (NC) wären. In den 70er Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Solange es nicht genügend Studienplätze gibt, muss ihre Vergabe umso transparenter ablaufen. Die besten Bewerber müssen zuerst an die Reihe kommen. Eine Vorgabe, wie Juristen sie lieben: einfach, eindeutig, brillant. 

 

Wenn nur die Realität nicht wäre. Eine Realität, in der bayerische Abiturienten im Schnitt mit einer 2,30 nach Hause gehen und damit fast exakt gleichauf liegen mit ihren Altersgenossen aus Nordrhein-Westfalen (2,31). Auch die Berliner sind den Bayern hart auf den Fersen und haben seit 2006 einen Sprung nach vorn gemacht: von 2,68 auf 2,40. Man muss gar nicht erst die ganz anders ausfallenden Pisa-Ergebnisse bemühen, um zu merken, dass da was schräg ist. Übrigens auch innerhalb der Bundesländer beim Vergleich von Schule zu Schule. Doch ausgerechnet die Abinote zählt am meisten, wenn es um die Verteilung der Studienplätze mit bundesweitem NC (Medizin &Co) geht.


Wie es nach der Anhörung weitergeht

Das Bundesverfassungsgericht will voraussichtlich Ende 2017 oder Anfang 2018 beschließen, was aus dem NC wird. Dass eine Grundsatzentscheidung ansteht, ließen am Mittwoch Äußerungen der Richter zu den überlangen Wartezeiten vermuten. „Irgendwann kommen nur noch die Graubärte rein“, sagte zum Beispiel Ferdinand Kirchhof, der Vizepräsident des Gerichts, in der Anhörung. Uneinig waren sich die Beobachter im Anschluss, ob die Abiturnote als entscheidendes Kriterium daran glauben muss und die Hochschulen künftig noch freier über für sie 

geeignete Kriterien entscheiden können – oder ob das Gegenteil passiert und die Richter eine stärkere Standardisierung der Verfahren auf Kosten der Hochschulautonomie verlangen. Relativ sicher scheint, dass das Verfassungsgericht eine Obergrenze für die zumutbare Wartezeit festlegen wird – und sei es nur durch eine Ansage, dass bis zu 15 Semestern "deutlich zu viel" seien. Wodurch im Umkehrschluss auf jeden Fall mehr Studienplätze und höhere Kosten auf die Länder zukämen. 



Das sei ungerecht, argumentiert das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und hat das Verfassungsgericht aufgefordert zu entscheiden, ob die geltenden NC-Vorschriften noch mit dem Grundgesetz, genauer mit dem Recht auf freie Berufswahl, vereinbar sind. Man kann nicht sagen, dass die Karlsruher Richter der Bitte begeistert nachgekommen wären. Beim ersten Mal hatten sie sich noch rausgeredet mit dem Vorwurf, die Vorlage sei schlecht begründet gewesen. Den zweiten Anlauf aus Gelsenkirchen konterten sie nun mit einem Seufzen und dem Versprechen, die Sache am 4. Oktober zu verhandeln.

 

Das dürfte spannend werden, zumal sich das Gros der lokalen Vergabeverfahren (42 Prozent der deutschen Studiengänge sind zulassungsbeschränkt!) an den Regeln für bundesweite NCs orientiert. Welche Lösung haben die Verfassungsrichter parat: den NC abschaffen? Sicher nicht. Das Chaos wäre total. Dekretieren, dass die Wartezeit von Bewerbern mit schlechten Abinoten nicht mehr länger sein darf als das Studium, das sie absolvieren wollen? Klingt plausibel und hätte den Nebeneffekt, dass die Länder mehr Studienplätze schaffen müssten. 

 

Viel wichtiger ist aber, ob sich die Richter an die Allmacht der Abinote trauen. Standardisierte Eignungstests, kombiniert mit Bewerbungsgesprächen, wären als Eingangshürde viel geeigneter, da vergleichbarer. Aber, und es ist ein großes Aber, eben auch viel aufwändiger und teurer. Und politisch brisant, würde dann doch die Gymnasiallobby auf die Barrikaden gehen. 

 

Immerhin: Beim kürzlich verabschiedeten „Masterplan Medizin“ hat die Politik in vorauseilendem Gehorsam reagiert und beschlossen, dass die Hochschulen zusätzlich zur Abinote mindestens zwei weitere Auswahlkriterien anwenden müssen, Berufserfahrung etwa. 

 

Die große Revolution allerdings dürfte auch Karlsruhe nicht bringen. Die Pseudo-Objektivität bleibt politisch opportun.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst am 14. August in meiner Kolumne "Wiarda will's wissen" im Tagesspiegel. Aus aktuellem Anlass veröffentliche ich ihn hier erneut.

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Kommentare: 1
  • #1

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 07:43)

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