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Das Problem ist die Professorenmehrheit

Warum nicht nur Hochschullehrern die Wissenschaftsfreiheit zusteht und Verfassungsrichter aufpassen müssen, in Sachen von Wissenschaft nicht von sich auf andere zu schließen. Ein Interview mit Josef Lange.

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Artikelbild: Das Problem ist die Professorenmehrheit
Foto: Pius-Hospital Oldenburg

Herr Lange, Sie waren Mitglied einer Arbeitsgruppe, die für das Forum Hochschulräte ein Positionspapier erarbeitet hat, Überschrift: „Wissenschaftsfreiheit durch Checks und Balances“. Kritiker der Hochschulräte sagen, gerade deren Übermacht habe dafür gesorgt, dass die Machtbalance an den Hochschulen überhaupt erst aus dem Gleichgewicht geraten sei.

Was natürlich Unsinn ist. Wir erleben die gegenteilige Tendenz an den Hochschulen: ein Rollback, das uns zwar nicht in die Zeit vor 68 zurückführt, sehr wohl aber gefährlich nah heran an die damalige Ordinarienuniversität. Nicht starke Hochschulräte sind zurzeit das Problem, erst recht nicht starke Rektorate. Das Problem ist die Rückkehr der so genannten Professorenmehrheit, die alle Geschicke der universitären Entwicklung lenken soll.

Wieso die Rückkehr? Die Verfassungsgerichtsurteile, die in den 70er Jahren die Professorenmehrheit festlegten, sind doch nie aufgehoben worden.

Wir haben aber zwischenzeitlich eine Phase erlebt, in der sich die Governance der Hochschulen entsprechend den Anforderungen der Wissenschaft weiterentwickelt hatte. Das war auch die Zeit, in der die Hochschulräte entstanden, als überwiegend extern besetzte Beratungs- und Entscheidungsinstanz an den Hochschulen.

Gesponsert von Stifterverband und Heinz-Nixdorf-Stiftung haben sich die Hochschulräte in besagtem Forum organisiert. Was passiert da eigentlich?

Wir treffen uns, zweimal im Jahr, und sprechen über aktuelle Herausforderungen für die Hochschulen und ihre Handlungsfähigkeit. Nach dem ...

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Kommentare

#1 -

Dennis Hillemann | Sa., 21.10.2017 - 22:58
Danke für den gelungen Beitrag und das Interview. Die Rechtsansichten von Herrn Lange sind gut durchdacht - die ausstehende Entscheidung des BVerfG zu BaWü wird sehr wichtig für die weitere Entwicklung des Hochschulrechts.

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