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Zu Tode geprüft

Die Kultusminister wollten die Zulassung zum Master fairer machen und hatten deshalb Prozentränge für die Bachelor-Zeugnisse versprochen. Jetzt blasen sie das Vorhaben ab.

Foto: geralt/Pixabay

DER WISSENSCHAFTSRAT HATTE 2012 die Alarmglocken schrillen lassen. Die deutschen Hochschulen verteilten immer bessere Noten, berichtete das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium von Bund und Ländern. Fast 77 Prozent aller Absolventen schlössen ihr Studium mit zwei oder besser ab – neun Prozentpunkte mehr als ein Jahrzehnt zuvor. 

 

Seit damals ist die Noteninflation munter weitergaloppiert, begleitet von starken regionalen und disziplinären Ausschlägen. Was dazu führt, dass der Schnitt auf einem Bachelorzeugnis heute mitunter stärker von Fach und Studienort abhängt als von der persönlichen Leistung der Studenten. Was besonders bei der Zulassung zum Master ein Ärgernis sein kann. 

 

Auch seit Hochschulrektoren und Kultusministerkonferenz (KMK) Abhilfe angekündigt haben, sind Jahre ins Land gegangen. Schon 2013 traf die KMK die Grundsatzentscheidung, zusätzlich zur absoluten Note auf dem Bachelorzeugnis den Prozentrang verbindlich einzuführen, um so die Zulassung zu Masterstudiengängen objektiver zu machen. Zuletzt 2016 versprachen Rektoren und KMK in ihrem gemeinsamen Bologna-Papier: Der Prozentrang kommt. Dies diene der „Transparenz und der Fairness“. Intern wurde das Ziel ausgegeben, die „tatsächlichen und rechtlichen“ Voraussetzungen bis 01. Januar 2017 zu schaffen.

 

Seitdem Ruhe. Und jetzt kommt heraus, dass die KMK das Vorhaben gekippt hat. Das „Verfahren zur Bildung von Prozenträngen und ihre Einbeziehung in das Auswahl- und Zulassungsverfahren zu Masterstudiengängen“ erscheine grundsätzlich umsetzbar, hieß es in der Beschlussvorlage, doch ergäben sich nach einem Modellversuch „im Hinblick auf bestimmte Fallkonstellationen“ rechtliche Probleme, viele Fragen seien weiter offen. Auch angesichts der Unsicherheiten „hinsichtlich der erreichbaren Effekte“ und des administrativen Aufwands sehe man von der Einführung ab. 

 

Der Beschluss ist ein Paukenschlag. Er bedeutet mit anderen Worten: Die KMK kapituliert vor der Komplexität der Hochschulwirklichkeit. Dass das geplante System nicht in allen Fächern gleichermaßen umsetzbar ist und, um fair zu sein, eine Studiengangs-Mindestgröße im Bachelor erfordert: Alles richtig. Aber indem die Minister gleich komplett von einer Verpflichtung der Hochschulen und einem neuen Master-Zulassungsverfahren zumindest in einigen Fächern absehen, verschenken sie die riesige Chance einer dringend nötigen Harmonisierung innerhalb unserer föderalen Hochschullandschaft.

 

Natürlich bekräftigt die KMK, sie halte „grundsätzlich“ am Ziel eines Ausgleichs der „Unterschiede in der Notenvergabekultur“ fest und spreche sich daher für „die Prüfung alternativer Verfahren aus“. Schaut man sich an, wie lang die KMK allein gebraucht hat, um ihre bislang beste Idee in der Angelegenheit zu killen, ist das ein schwacher Trost. 

 

Dieser Kommentar erschien heute zuerst im ZEITChancen Brief. 

Kommentare: 6 (Diskussion geschlossen)
  • #1

    Klaus Diepold (Donnerstag, 07 Dezember 2017 08:44)

    Das verstehe ich nicht ganz, eigentlich ist diese Form der Benotung bereits im ECTS verankert. Für ein ECTS Label muss die Umsetzung (eigentlich) nachgewiesen werden. Geschafft haben das bisher die Wenigsten.

    Vielleicht müssten wir in Deutschland noch ein Schritt weiter gehen und die jeweils aufnehmende Institution ermächtigen ihre Aufnahmekriterien selbst festzulegen statt diese Aufgabe der abgebenden Institution zu überlassen. Soll heissen, warum bestätigt die Schule mit dem Abitur die Studierfähigkeit eines Schülers oder einer Schülerin und die Hochschule muss das so fressen. Warum kann nicht eine Hochschule sagen, dass sie selbst am besten weiss, wer für das Studium geeignet ist und wie man das fest stellt. Dann wäre das Hickhack auch vorbei.

    Mit zunehmender Internationalisierung hilft es auch nicht, wenn die Kriterien national geregelt wird. Das merken wir deutlich beim Übergang von Bachelor zu Master.

  • #2

    Jan-Martin Wiarda (Donnerstag, 07 Dezember 2017 08:51)

    Lieber Herr Diepold, Sie haben Recht, dass die relativen Noten als Angabe über die ländergemeinsamen Strukturvorgaben verankert sind. Aber erstens klappt die Umsetzung bislang nur schleppend und wird sehr uneinheitlich gehandhabt, zweitens, das ist der entscheidende Punkt, spielen sie keine Rolle bei der Masterzulassung. Das sollte sich ändern. Viele Grüße, Ihr J-M Wiarda

  • #3

    tutnichtszursache (Donnerstag, 07 Dezember 2017 17:54)

    Gern würde ich es höflicher formulieren, aber ich wüsste nicht, wie: Die Hochschulen hassen (Noten-)Transparenz. Daher deren unablässiges Störfeuer gegen das Vorhaben der KMK. Leider erfolgreich.
    Ob hinzukam, dass die Länder Transparenz hassen, weil man sie (also die Länder) damit vergleichen könnte, weiß ich nicht.

  • #4

    Jakob Wassink (Donnerstag, 07 Dezember 2017 19:22)

    Lieber Herr Diepold, beim Masterstudium und bei der Promotion obliegt es der aufnehmenden Hochschule, die Zugangskriterien zu normieren. Die Hochschulgesetze der Länder beschränken sich hier auf die Minimalanforderung, dass überhaupt ein vorangehender Studienabschluss vorliegen muss.

  • #5

    Klaus Diepold (Montag, 11 Dezember 2017 08:55)

    Lieber Herr Wassink,
    das habe ich so verstanden, wobei das auch ein interessantes Diskussionsthema sein kann. Ich habe mich im Wesentlichen auf die Zulassung zum Bachelor bezogen, bei der lediglich ein Schulabschluss vorliegt, der gegebenenfalls einen Hochschulzugang ermöglicht.

  • #6

    René Krempkow (Dienstag, 12 Dezember 2017 11:07)

    Nicht nur rechtlich, sondern auch empirisch lässt sich zeigen, dass beim Übergang vom Bachelor zum Master die Noten kaum eine Rolle spielen, obwohl es teilweise einen NC beim Zugang zum Master gibt. Stattdessen zeigen sich soziale (Selbst-)Selektionsprozesse (siehe S. 13 im aktuellen Hochschul-Bildungs-Report von Stifterverband/McKinsey: www.researchgate.net/publication/321161738).