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"Irgendwann kommen nur noch die Graubärte rein"

Morgen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Zukunft des Numerus Clausus. Ein totaler Systemwechsel ist möglich – aber unwahrscheinlich.

Foto: pixabay/geralt
Foto: pixabay/geralt

WER ARZT WERDEN will und keine 1,2 (besser eine 1,0) im Abi anpeilt, sollte viel Zeit mitbringen. Bis zu 15 Semester müssen Schulabgänger warten, um einen Medizin-Studienplatz zu ergattern. „Irgendwann kommen nur noch die Graubärte rein“, sagt Ferdinand Kirchhof. 

 

Schon dass jemand wie Kirchhof einen solchen Satz sagt, lässt aufhorchen. Er ist Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, und das befasst sich seit Oktober mit den Folgen seiner eigenen Rechtsprechung. An einem Sommertag im Jahr 1972 entschieden Kirchhofs Vorgänger: Weil das Grundgesetz die freie Berufswahl garantiert, muss jeder Mensch, der die Fähigkeiten dazu hat, auch studieren können, was er oder sie will. Der Staat müsse dafür sorgen, indem er die Plätze schafft und, wenn sie einmal zu knapp werden, ihre faire Verteilung organisiert. Der „Numerus Clausus“ (NC) war geboren, und die Argumentation der damaligen Verfassungsrichter zeigt: Eigentlich sollte er die große Ausnahme bleiben.

 

Tatsächlich wurde aus dem Notbehelf der Normalfall. Derzeit konkurrieren 62.000 Bewerber um 11.000 Plätze, ein Verhältnis von fast 6 zu 1. In den Neunzigern lag es bei 2 zu 1. Und so steigt die Wartezeit. Der NC in der Medizin funktioniert so: 20 Prozent der Plätze werden an die Abiturienten mit dem besten Schnitt vergeben, bei 60 Prozent dürfen die Universitäten selbst entscheiden, wie sie ihre Studenten auswählen, wobei die Abinote am meisten zählt. Die letzten 20 Prozent gehen an die Bewerber, die am längsten warten.  

 

Doch nicht nur die Bewerberzahlen unterscheiden sich von 1972. Experten kritisieren, dass die Abinoten im Zehnjahres-Vergleich stark gestiegen sind, doch haben die Zensuren wenig mit den tatsächlichen Leistungen zu tun. Berlins Abiturienten etwa gehen inzwischen fast mit dem gleichen Schnitt (2,40) nach Hause wie die Bayern (2,30). Man muss gar nicht erst die anders ausfallenden Pisa-Ergebnisse bemühen, um zu merken, dass da was schräg ist. Übrigens auch innerhalb der Bundesländer beim Vergleich von Schule zu Schule.

 

Das sei ungerecht, argumentierte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und hatte das Verfassungsgericht aufgefordert zu entscheiden, ob die geltenden NC-Vorschriften noch mit dem Grundgesetz-Recht auf freie Berufswahl vereinbar sind. Beim ersten Mal verweigerten die Karlsruher Richter die Annahme: Die Vorlage sei schlecht begründet. Den zweiten Anlauf aus Gelsenkirchen konterten sie mit einem Seufzen und einem Verhandlungstermin.

 

Bei der Verhandlung fiel Kirchhofs Satz von den Graubärten. Am 19. Dezember nun verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung. Werden die Richter den NC insgesamt kippen? Unwahrscheinlich, denn dann müssten sie die Politik verdonnern, genügend Studienplätze für alle zu schaffen. Ein Medizin-Platz kostet aber rund 250.000 Euro. 

 

Der Studierendenverband fzs hat indes im Vorfeld der Entscheidung ein Gutachten veröffentlicht, das zeigen soll: Das Argument mit den Zusatzkosten ist vielleicht gar kein so gutes. Durch „Vereinheitlichung der Lehrdeputatstunden und Umwandlung einiger befristeter Stellen in Unbefristete“, so der fzs, könnten die Universitäten rechnerisch 438 Studienplätze in Humanmedizin mehr anbieten. „Das entspricht etwa zwei medizinischen Fakultäten, ohne dass für die Hochschulen ein finanzieller Mehraufwand entstehen würde.“ Erstellt hat das Gutachten der Fachanwalt und Experte für Zulassungsrecht Wilhelm Achelpöhler. Der betont, dass seine Berechnungen sich auch auf andere Disziplinen übertragen ließen. „Selbstverständlich führen die vorgeschlagenen Maßnahmen auch in anderen NC- Fächern zu einer deutlichen Erhöhung der Zahl der Studienplätze. Insgesamt können allein durch diese beiden Maßnahmen mehrere Tausend zusätzliche Studienplätze geschaffen werden. Dazu bedarf es nicht zusätzlicher Geldmittel“, zitiert der fzs Achelpöhler. 

 

Der Verweis auf andere Fächer ist deswegen wichtig, weil die Entscheidung der Verfassungsrichter in der Tat Folgen haben könnte, die über die Human-, Zahn- und Tiermedizin hinausgehen. So werden auch in Pharmazie die Studienplätze im bundesweiten Verfahren zentral verteilt, zudem orientieren sich die lokalen Vergabeverfahren (44 Prozent der grundständigen deutschen Studiengänge sind zulassungsbeschränkt!) an den Regeln für bundesweite NCs. 

 

Wahrscheinlicher als das grundsätzliche Kippen der Zulassungsbeschränkung, die der fzs fordert, ist allerdings, dass die Richter die maximale Wartezeit beschränken könnten, was zumindest auf (etwas) mehr Studienplätze hinausliefe. Möglich wäre auch, dass sie die Bedeutung der Abinote relativieren und zusätzliche Auswahlverfahren verpflichtend machen. 

 

taz-Autor Ralf Pauli forderte am Wochenende die totale Abkehr von der Abiturnote zugunsten verbindlicher Eingangsprüfungen an den Hochschulen. Eine Entscheidung, die „politischen Mut erfordern“ würde, denn, wie Pauli zu Recht anmerkt, würde so das Abitur als zentraler Leistungsmaßstab entwertet. Doch: „Die Vergabe der Studienplätze würde gerechter.“

 

 

Dieser Artikel erschien zuerst in der ZEIT-Beilage "Abitur". Für den Blog wurde er aktualisiert und ergänzt.

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Kommentare: 4
  • #1

    Anja Müller (Donnerstag, 21 Dezember 2017 09:05)

    Mich würde das Gutachten von Wilhelm Achelpöhler interessieren. Ich kann es leider nicht online finden und auch nicht auf der Seite des fzs.

  • #2

    Volkhard Fischer (Freitag, 22 Dezember 2017 09:44)

    Herr Achelpöhler argumentiert ähnlich schräg wie Herr Montgomery bzgl. Des Masterplans Medizin. Die Anzahl der Medizinstudienplätze richtet sich nämlich im Kern nach der Anzahl der Patientenstunden, die für den Unterricht zur Verfügung stehen, nicht nach dem Personal.

  • #3

    Wilhelm Achelpöhler (Donnerstag, 08 März 2018 11:13)

    Die Anzahl der Medizinstudienplätze richtet sich im vorklinischen Abschnitt des Studiums nicht nach der Zahl der Patienten. Das gilt nur für den klinischen Abschnitt des Studiums und dann auch nur dann, wenn es bei den Patienten einen Engpass gibt. Ein solcher Engpass entsteht z.B. wenn eine Abteilung aus der Universitätsklinik ausgegliedert wird. Dann soll die Patientenzahl anders berechnet werden und allein wegen der anderen Berechnung sinkt die Zahl der Studienplätze.

  • #4

    GoaCDtTd (Montag, 26 September 2022 08:01)

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