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Medizin-NC: Einigung auf Amtschef-Ebene steht

Die Abiturbestenquote steigt auf 30 Prozent, die neue Eignungs-Hauptquote soll bei zehn Prozent liegen.

THÜRINGEN MACHT DEN Weg frei: Die Amtschefs der Wissenschaftsministerien haben sich in der Kultusministerkonferenz (KMK) auf die künftigen Quoten bei der Medizin-Studienplatzvergabe verständigt. Sie lauten: 30 Prozent Abiturbestenquote, 60 Prozent Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), 10 Prozent Erfahrungsquote (über deren Bezeichnung es nochmal Diskussionen gab, jetzt soll sie wohl "zusätzliche Eignungsquote" heißen). Die erreichte Einigung muss jetzt noch von den Wissenschaftsministern bestätigt werden.

 

Bleibt es dabei, hätte sich Bayern, das besonders hartnäckig auf den 30  (ursprünglich sogar 40) Prozent für die Abibesten gepocht hatte, durchgesetzt. Thüringen hatte seinerseits gefordert, die Quote bei 20 Prozent zu belassen. Eine "übermäßige Fokussierung auf die Abiturnote" sei nicht zielführend, sagte dazu Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). "Die Abiturnote allein sagt aus unserer Sicht nur wenig über die Eignung eines Studienanfängers für den Arztberuf aus.“ 

 

Die Erfahrungsquote schrumpft

 

Bayern und andere Länder argumentierten demgegenüber, es sei auf Dauer nicht vermittelbar, dass nicht einmal alle Abiturienten mit 1,0-Schnitt einen Studienplatz sicher hätten. Die Quote von 30 Prozent soll zumindest das sicherstellen. 

 

Die 30 Prozent haben allerdings auch zur Folge, dass für die übrigen Hauptquoten weniger übrigbleibt. Und weil die Wissenschaftsminister die Hochschul-Quote nicht direkt antasten wollen, wird die neue Erfahrungs-/Eignungsquote, die die bisher 20 Prozent umfassende Wartezeitquote ersetzen soll, auf 10 Prozent beschränkt.

 

Um Thüringen entgegenzukommen, wollen die KMK-Amtchefs den Ländern freistellen, eine Vorabquote für beruflich Qualifizierte optional einzuführen – was faktisch auf eine Verringerung der Hauptquoten und damit auch des AdH hinauslaufen würde. Auch können die Länder, so der Plan, bis zu 15 Prozent ihrer AdH-Studienplätze über eine Unterquote vordefinieren, und in dieser Unterquote könnten sie relativ frei festlegen, welche Auswahlkriterien die Hochschulen anwenden müssen – zum Beispiel eine besondere Gewichtung der beruflichen Vorerfahrung. Angesichts des absehbaren Protestes der Universitäten ist indes kaum vorstellbar, dass die Mehrheit der Länder von dieser Unterquote Gebrauch machen wird. Und für die Abiturienten bedeuten länderspezifische Unterquoten ein noch komplexeres Verfahren. 

 

Tiefensee: "Nicht zufriedenstellend"

 

Noch bei der KMK-Ministersitzung im Oktober hatte Thüringen sich als einziges Land gegen die 30 Prozent gesperrt und damit die Fertigstellung des neuen NC-Staatsvertrags aufgehalten. Jetzt ist der Druck auf den Freistaat offenbar zu groß geworden, denn die Zeit ist knapp. Die Neuregelung muss nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Sommersemester 2020 in Kraft treten, und die organisatorischen Vorarbeiten sind gewaltig: Die Software der Online-Studienplatzvergabe Hochschulstart.de muss für die bundesweiten NC-Fächer komplett neu geschrieben werden, ein Riesenprojekt. Schon jetzt ist klar, dass sich der Neustart nur über den Umweg einer Übergangslösung realisieren lässt. Auch wird absehbar, dass die zur Verfügung stehenden Plätze für den künftig im Auswahlverfahren der Hochschulen obligatorischen Studieneignungstest (konkret läuft das auf den Medizinertest hinaus) knapp werden dürften.

 

Je länger die KMK-Entscheidung auf sich warten lässt, desto schwieriger wird ihre termingerechte Realisierung. Eine Situation, in der Thüringen offenbar keine Lust hatte, am Ende als Sündenbock herhalten zu müssen. Jetzt kann der Staatsvertrag noch in der letzten Ministersitzung dieses Jahr Anfang Dezember verabschiedet werden, Thüringen wird sich voraussichtlich der Stimme enthalten.

 

Doch richtig glücklich ist Thüringens Wissenschaftsminister mit der Einigung nicht. "Der jetzt gefundene Kompromiss ist nicht zufriedenstellend", räumt Tiefensee ein. Die inhaltliche Kritik bleibe bestehen. "So hätten wir uns beispielsweise mehr ländereinheitliche Regelungen gewünscht." Aber immerhin könnten die Länder, die mehr wollten, das nun für sich realisieren.

 

Tatsächlich wirft die gefundene Regelung eine Reihe von Fragen auf. Das Argument, mit den 30 Prozent Bestenquote zumindest (fast) alle 1,0-Abiturienten abzudecken, mag kurzfristig stimmen. Aber für wie lange, wenn – Stichwort Noteninflation – die Zahl der Schulabgänger mit Bestnote weiter so rapide wächst wie in den vergangenen Jahren? Will man dann alle paar Jahre die Quote hochsetzen?

 

Zudem bedeutet das Schrumpfen der neuen Erfahrungs-/Eignungsquote auf 10 Prozent, dass voraussichtlich weniger der Langzeitwartenden noch einen Studienplatz erhalten werden – also diejenigen, die schon zehn oder mehr Semester auf der Warteliste stehen und bislang sicher glaubten, eines Tages über die Wartezeitquote ins Studium zu kommen. Nach längeren Diskussionen hatten sich die Wissenschaftsministerien darauf verständigt, neben der Software-Übergangslösung auch eine für die "Altwartenden" zu schaffen. Zwei Jahre lang sollen sie abhängig von der Dauer ihrer Wartezeit einen besonderen Bonus innerhalb der Erfahrungs-/Eignungsquote erhalten. Die jetzt nur halb so groß ist. Die Frage, die sich daraus ergibt: Wie viele von ihnen gehen jetzt zusätzlich leer aus, weil man mehr 1,0er-Abiturienten berücksichtigen will? 

 

Und noch eine letzte Frage: Wäre es nicht an der Zeit, dass die Wissenschaftsminister anstatt über die angemessene Quotierung des Mangels auch mal verstärkt über zusätzliche Medizin-Studienplätze diskutieren würden? Und wäre das nicht ein Thema, wo der Bund den Ländern mit einer Initiative auf die Sprünge helfen könnte?

 

Wie auch immer: Die gute Nachricht ist, dass die neue NC-Regelung jetzt fertig ist. Zumindest fast. Das voraussichtlich letzte Kapitel folgt bei der KMK-Ministersitzung im Dezember. Innerhalb eines knappen Jahres vom Verfassungsgerichtsurteil zum fertigen Staatsvertrag: Das war dann am Ende ein ordentliches Tempo, das die Ministerien vorgelegt haben.

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Kommentare: 15
  • #1

    it is so (Donnerstag, 08 November 2018 23:35)

    Und wer liefert die Software für die Umsetzung des neuen Verfahren? Wird das die SfH sein oder doch am Ende ganz zufällig ein Berliner Beratungsunternehmen mit vier Buchstaben?

  • #2

    Lukas (Freitag, 09 November 2018 19:01)

    Ich bin Medizinstudent. In der Vorklinik gab es an meiner Uni die gelosten Teilstudienplätze und alle Quoten. Die, die am Ende im Studium am besten waren kamen zum allergrößten Teil NICHT aus der Abibestenquote. Studium ist nicht wie die Schule. Motivation(Sinn sehen, Opfer bringen können), Fleiß und eine Eignung zählen viel mehr. Eine 1.0 im Abi heißt gegen meine 1.5, dass diese Leute wohl in Geschichte eine 1 hatten (da hatte ich eine 2, oh je). Ich habe mein Physikum mit einer 1 geschrieben. Die 1.0er Menschen die ich kenne sind zu überwiegenden Teilen nun im Semester unter mir. Reingekommen bin ich übrigens über das AdH, habe ein FSJ geleistet, Medizinertest führte zusammen mit Abi zur Einladung zum Auswahögespräch. Dort konnte ich überzeugen.

  • #3

    badger (Freitag, 09 November 2018 20:17)

    An den Vorredner. Das Medizinstudium ist schon sehr wie Schule. Es ist mit einem vollakadenischem Fach auch nur schwer vergleichbar.

  • #4

    C. (Freitag, 09 November 2018 22:28)

    Dann bleibt unser Sohn wohl Notfallsanitäter. Er rettet mehr leben als alle 1,0 abitu

  • #5

    Horst (Freitag, 09 November 2018 23:10)

    Diesen Blödsinn können die in spätestens 5 Jahren eh wieder ändern. Was unsere Herrn Minister wieder nicht bedenken ist der gesellschaftliche Nutzen den diese 20% Wartezeitquotler mitgebracht haben.
    Wer geht denn unter diesen Bedingungen noch in den Rettungsdienst oder die Pflege und macht hier eine Ausbildung fast ohne Chancen auf ein weiterführendes Studium.

    Die Aufstiegschancen in diesen Berufszweigen sind ohne Medizinstudium mehr als begrenzt. Da kann man sich schon einmal auf das sammeln von Bandscheibenvorfällen bei niedrigesten Löhnen einstellen.
    Diese Berufszweige haben zurecht Personalengpässe die bisher noch stark von Wartezeitlern gepuffert wurden.
    Aber das kommt dabei heraus wenn man nicht weiter als 5 Meter Feldweg denkt!

    Die genau andere Eichtung wäre richtig gewesen. Man holt sich vorerfahrene Leute in die Studiengänge die wissen was auf sie zukommt und stützt gleichzeitig noch die Pflege und den RD.

  • #6

    Helga (Samstag, 10 November 2018 15:03)

    Schön jetzt können viele Ärzte die akquiert werden aus Ländern, wie Griechenland,, Rumänien, Bulgarien etc.Der Staat spart sich die Ausbildungskosten von 250.000._€ pro Kandidat....Motivierte Studienanwärter werden in Mindestlohnbereiche im Pflegebereich und Partnerschaftserscheinen der Bereiche gedrängt....um einen Studienplatz nach einer Wartezeit von 7. Jahren zu bekommen....Jetzt wird nach dem Verfassungsgerichtsurteil fast alles zunichte gemacht...Die Pfleger, die eigentlich Medizin studieren wollten und Jahre im Schichtdienst gearbeitet haben, werden garantiert da nicht weitermachen....Es dauert ca. 12. Jahre bis Jemand Facharzt ist ...schon jetzt gibt es zuwenig Ärzte!!!!Wie soll das weitergehen? In der Pflege arbeiten, ohne angemessene Bezahlung, ohne Supervision, gerade auf Intensivstationen....da geht auch jeder..Schon jetzt gibt es zuwenig Personal....Einem solchen Gesundheits- und Bildungssystem das Motivation über Jahre ignoriert wird die Konsequenzen seiner Sparpolitik noch zu spüren bekommen...Jetzt fehlen tausende Erzieher, Lehrer, Pfleger....und zum Schluss Mediziner..Frankreich hat deshalb den NC für Medizin aufgehoben...Hier missachtet man motivierte Abiturienten, die seit Jahren im.Krankenhaus arbeiten und schreit noch nach dem Medizinertest....für diese Personengruppe, weil sie nach Jahren im KH noch geprüft werden müssen....Die Realität sferne ist das Ergebnis von Lobbyisten Gruppen die Tests entwickeln und verkaufen wollen ...

  • #7

    HFW (Sonntag, 11 November 2018 21:33)

    Das schlimmste für mich ist, dass unser Staat nicht in der Lage ist, in einem Fach wie Medizin, wo es genug und reichlich geeignete und motivierte deutsche Bewerber gibt, -ganz egal nach welchen Auswahlkriterien die Bewerber zum Studium ausgewählt werden- soviel deutsche Ärzte auszubilden, dass Deutschland nicht mehr auf ausländische Ärzte zur Bedarfsdeckung zurückgreifen muß, bei denen ihre berufliche Ausbildung und Qualifikation fraglich ist und die ein Patient -nur mal ganz nebenbei- nicht einmal versteht!! Unsere Politiker sollten sich schämen

  • #8

    Meine Meinung (Sonntag, 11 November 2018 21:57)

    Erstens: die damaligen Kläger waren im Abibestenverfahren chancenlos, haben dann selbst noch über die Wartequote 100% sichere Plätze erhalten und aus Ärger über die als Preis zu zahlende Wartezeitdauer nun ein Neuverfahren erwirkt in dem sie selbst wiederum chancenlos gewesen wären. Well done, well done...

    2. Es ist komplett in Vergessenheit geraten, was die Kompliziertheit des bisherigen Verfahrens eigentlich ausdrückte: das war ein Rest der ganz alten Idee, dass die Reifeprüfung einen zu einer frei wählbaren Hochschulausbildung berechtigt. 20jährige mit bitteren Gesichtern können nicht begreifen, dass das bisherige Verfahren nur eine so gut wie mögliche Verwaltung der Knappheit war, das immerhin sehr vielen verschiedenen Bewerberprofilen noch Rechnung tragen wollte und konnte - und so arbeitet man sich an diesem Verfahren ab anstatt die Verknappung der Plätze zu thematisieren.

    Was jetzt kommt, ist die weitgehende Vereinheitlichung der deutschen Medizinstudierendenschaft: nicht weniger, sondern noch mehr Notengewichtung, und einen grossen Block der KP oder RS gelernt hat um einen Platz bekommen zu können. Tut mir ja echt leid, aber das ist keine Verbesserung. Das bisherige System in dem die vielen Einserabiturienten sich vermischten mit Leuten aus den verschiedensten Hintergründen und Altersstufen, war möglicherweise kein Wunschkonzert - aber es war ein System das aus der Knappheit noch die gerechteste Berücksichtigung aller herausgeholt hat. Nicht perfekt, aber viel besser als das was nun kommt.

  • #9

    Ralf (Montag, 12 November 2018 07:17)

    Hallo,
    wenn man sich klar macht, das der NC sicher stellen soll, das möglichste viele Studenten das Studium erfolgreich abschließen sollen, ist das System in seiner Ungerechtigkeit nachvollziehbar.
    Egal was am NC auch geändert wird, es löst nicht die Hauptprobleme:
    - es werden einfach, auch schon aufgrund der Alterspyramide, zu wenig Ärzte ausgebildet
    - durch die Arbeitsbedingungen, wandern zusätzlich viele gut ausgebildete Ärzte ins Ausland oder andere Berufe ab, mit der Folge, das wir uns wiederum im Ausland umschauen. Ein Blick ins KH reicht um das zu sehen.

  • #10

    Rebscra (Montag, 12 November 2018 14:48)

    Gibt es dazu auch Quellenangaben? Auf der anderen Seite der KMK finde ich leider nichts.

  • #11

    Jan-Martin Wiarda (Donnerstag, 15 November 2018 09:37)

    @Rebscra: Die KMK beschließt erst im Dezember offiziell, dann wird es sicherlich auch auf deren Seite Informationen geben.

  • #12

    Anonym (Samstag, 24 November 2018 01:10)

    Ich bin seit Jahren stiller Mitleser auf diversen Foren und warte selbst als Pflegeauszubildende auf einen Studienplatz. Zu aller Erst: Keine Panik!

    Wie viele hoch spezialisierte Kanzleien die von Kindern reicher Ärzte finanziert werden, werden wohl sobald nur der Staatsvertrag offiziell unterschrieben ist, Klage (bis vor dem Bundesverfassungsgericht)einreichen?! Ja, es "soll" laut Poltik und einem "Rechtsgutachten" kein Vertrauensschutz in diesem gelten, aber wie viele Gesetze aus dem Bundestag wurden schon im Nachhinein gekippt...
    Kluge Poltiker und Verschwendung von Steuergeldernhalt.

    Erhöhung der Abiturbestenquote? Völliger Quatsch. Wie bereits im Artikel erwähnt greift man das Problem nicht an der Wurzel, sondern versucht lediglich die Symptome zu kaschieren. Ursache ist und bleibt die seit fast 20 Jahren konstante Anzahl an Studienplätze.

    Ich bin gespannt, was sich im Dezember noch alles abspielen wird, und grinse jetzt schon amüsant (Ironie), wenn alle Azubis aus Pflege/Sani etc. Ihren Job aufgeben. (90% der Azubis meiner Schule sind Wartezeitler!). Das wird ein Spaß in den nächsten Jahren.

    Liebe Grüße an die SPD/Grüne/Linke (hätte von euch in puncto Durchsetzungsfähigkeit in Verhandlungen auf politischer Landesebene mehr "Sozialismus" erwartet.

  • #13

    Steffi (Sonntag, 25 November 2018 23:13)

    @ Anonym: Klagen bis zum Bundesverfassungsgericht werden den "Langzeitwartern" nichts mehr nützen. Bis das rechtskräftig entschieden ist, sind die alle zu alt.

    Ich stimme Ihnen allerdings zu, dass das erhebliche Auswirkungen auf die Pflege haben wird. Ich kenne aus meinem Umfeld mindestens vier ausgebildete Gesundheits- u. Krankenpfleger/innen mit 9-11 Wartesemestern, die über die Wartezeitquote auf einen Studienplatz warten. Alle werden den Job aufgeben, wenn klar sein sollte, dass sie keinen Studienplatz erhalten werden. Keiner von denen wird bei den jetzigen Arbeitsbedingungen in der Pflege bleiben.

    Ich verstehe das jetzt kommende Flickwerk nicht. Anstatt nach einer Übergangsphase (für alle Quoten) die Wartezeit, das AdH und den Abiturnotenbezug komplett abzuschaffen und wie Österreich und die Schweiz auf einen reinen Eignungstest abzustellen, hat wieder einmal das überkommene föderale Bildungssystem gesiegt. Jedes Bundesland meint ja es immer besser zu wissen, ganz besonders die Bayern.
    Und -da stimme ich Ihnen auch zu- die Zahl der Studienplätze muss dem Bedarf angepasst werden, auch wenn die Fakultäten meinen, dass das wegen der begrenzten klinischen Ausbildungsplätze nicht möglich sei.

  • #14

    Anonym (Freitag, 07 Dezember 2018 11:13)

    Hallo,

    im Entwurf des Staatsverfahrens der KMK heißt es, dass die "länderspezifische(n) Unterschiede" in den Abinoten "unter Bildung von Landesquoten ausgeglichen" werden sollen.

    Aber wird es nicht bereits so gehandhabt, dass die Abiturienten nur mit der Konkurrenz aus ihrem eigenen Bundesland verglichen werden?

    Meine zweite Frage betrifft den für das Auswahlverfahren der Hochschulen als verbindliches Kriterium vorgegebenen "fachspezifischen Studieneignungstest".

    Zurzeit gibt es meines Wissens nach den TMS (den man nur ein einziges Mal absolvieren darf) und den HAM-Nat (welchen man beliebig oft wiederholen kann) in Deutschland. Jetzt stellt sich in Bezug auf die Chancenmaximierung die Frage, ob man den TMS vor Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages noch machen sollte, weil der "neue" Studieneignungstest diesen ersetzen wird, oder nicht. Bzw wird der einmal absolvierte TMS dann als Testergebnis herangezogen oder bekommen alle mit dem neuen Studierfähigkeitstest auch eine neue Chance?

    MfG

  • #15

    Anonym (vom Eintrag 24.11.18) (Donnerstag, 13 Dezember 2018 21:12)

    Hallo, Anonym (ja wir beide haben einen sehr schlechten Namen gewählt ;).

    Um auf Ihre Bedenken zurückzugreifen... Man spekuliert halt (sollte man echt mit Vorsicht) genießen, dass der TMS in (fast) allen Quoten einen hohen Stellwert haben wird. Verlassen würde ich mich darauf nicht -> damit wäre defacto wieder ein Abiturnotenbasiertes System erschaffen worden, was 1,0-1,5 Abiturienten einen Studienplatz ermöglich.

    Sicher ist jedoch, dass in der Übergangsphase nur alle aus einem Bundesland miteinander konkurrieren. Ermöglicht mit speziellen (noch nicht entwickelten Algorithmen) im sog. "Prozentrangverfahren". Und zukünftig auch nur diese miteinander konkurrieren werden, unabhängig (vom Verfassungsgericht gefordert!) der ausgewählten Ortswünschen.

    Ich würde zusammengefasst, was mir seit Jahren auch schwer fällt, mich noch gedulden. Die werden ehe 2020 nicht fertig sein, sprechen Poltiler das Wort vorraussichtlich aus, ist ja alles klar!

    MfG